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Niedersächsische Seniorenkonferenz – Fachleute beraten zum Thema „Mobilität und Infrastruktur“

Sozialministerin Cornelia Rundt: „Nur wer im Alter mobil bleiben kann, gewinnt Freiheiten im Alltag und kann selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben!“


Gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft – gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen muss dafür Sorge getragen werden, dass ältere Menschen mobil sein können. Dies bedarf gut ausgebauter Infrastrukturen. Heute haben sich auf der 10. Niedersächsischen Seniorenkonferenz in Hannover zum Themenschwerpunkt „Mobilität und Infrastruktur“ Vertreterinnen und Vertreter des Landesseniorenrats Niedersachsen e.V., Seniorenvertretungen auf kommunaler Ebene sowie interessierte Bürgerinnen und Bürgern miteinander ausgetauscht

„Mobilität ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Seniorinnen und Senioren individuell leben und ihren Alltag frei gestalten können“, betonte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt bei der Seniorenkonferenz. „Mobilität bedeutet Lebensqualität und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Einrichtungen und Leistungen der Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Kultur und Freizeit müssen daher allen zur Verfügung stehen und unkompliziert erreichbar sein. Deshalb müssen wir mit allen Menschen zu diesem Thema weiter im Dialog bleiben!“
„Seniorenpolitik ist Generationenpolitik! Die Seniorenkonferenzen sind da ein wichtiges wie bewährtes Instrument, mit dem wir den Austausch zwischen Politik, Verwaltung und den mittlerweile 220 Seniorenvertretungen in Niedersachsen vertiefen“, ergänzte Ilka Dirnberger, Vorsitzende des Landesseniorenrates Niedersachsen. „Das ist für uns sehr wertvoll! Nur durch den Austausch erfahren wir von den Bedürfnissen der Menschen und können wir Neues anstoßen!““

Mit Blick auf den demografischen Wandel und gute Politik auch für die nachfolgenden Generationen stellt sich Niedersachsen diesen Herausforderungen und unterstützt mit zahlreichen Maßnahmen die Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum. Das Niedersächsische Sozialministerium fördert folgende Projekte, um Seniorinnen und Senioren ihren Alltag zu erleichtern und ihnen – auch in ländlichen Regionen – die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten:

Gesundheitsregionen Niedersachsen

Das Projekt wurde ins Leben gerufen, um eine bedarfsgerechte und möglichst wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu erreichen. Für die Entwicklung kommunaler Strukturen und innovativer Projekte stellt das Land für den Zeitraum von 2014 bis 2017 pro Jahr 600.000 Euro zur Verfügung. Dazu kommen durch die Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, der AOK Niedersachsen, der Ersatzkassen sowie des BKK Landesverbandes Mitte pro Jahr weitere 430.000 Euro. Auch die Ärztekammer Niedersachsen unterstützt das Projekt. Insgesamt gibt es bereits 35 Gesundheitsregionen.

Senioren- und Pflegestützpunkte (SPN)

Sie sind auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte angesiedelt und verstehen sich als Netzwerkknoten in Landkreisen und kreisfreien Städten für alle Fragen, die Seniorinnen und Senioren im Zusammenhang mit ihrem Alter haben.
Zu den SPN gehört auch das Begleitprogramm DUO. Hier stehen Ehrenamtliche älteren Menschen für eine Alltagsbegleitung zur Seite. Das Land bietet eine Ausbildung, die von den SPN vermittelt und über die Freiwilligenakademie organisiert wird. Für die 45 vom Land geförderten SPN stehen für 2017/2018 Mittel in Höhe von 1,8 Mio. Euro (40.000 Euro pro SPN) zur Verfügung, DUO erhält 157.500 Euro (3.500 Euro pro SPN).

Niedersachsenbüro: Angebot der Wohnberatung

Das Niedersachsenbüro qualifiziert mit Schulungen hauptamtliche und ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater. Das kostenfreie Angebot ist zumeist bei den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen angesiedelt.
Das Niedersachsenbüro berät und unterstützt Kommunen, private Initiativen, Wohnungsunternehmen und andere Institutionen bei der Ideenentwicklung und Umsetzung von innovativen Wohnprojekten, also neuen Wohnformen. Im Umfeld dieser neuen Wohnformen können auch weitere Hilfesysteme entstehen, wie z.B. Nachbarschaftsvereine, selbstorganisierte Fahrangebote, Einkaufsgemeinschaften, Wohn-Pflege-Formen oder Sozialgenossenschaften für lokale Angebote.
Das Niedersachsenbüro „Neues Wohnen im Alter“ wird seit 2013 jährlich mit 155.000 Euro gefördert.

Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“

Damit werden sowohl investive als auch nicht investive Projekte gefördert, die ein weitestgehend selbstständiges Leben älterer Menschen in einem häuslichen Wohnumfeld auch bei Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Gefördert werden insbesondere die Schaffung alters- und pflegegerechter Bedingungen des Wohnumfeldes einschließlich der erforderlichen Beratungsstrukturen und die Entwicklung von Handlungsstrategien zum Aufbau von Netzwerken im Quartier. Im Landeshaushalt stehen dafür jährlich 1 Mio. Euro zur Verfügung. Seit Beginn der Förderung im Jahr 2015 konnten bereits mehr als 40 Projekte finanziell unterstützt werden.

Außerdem plant das Ministerium, den Gründungsprozess von Sozialgenossenschaften mit jeweils 6.000 Euro zu unterstützen. Sozialgenossenschaften sind eine innovative Form organisierter bürgerschaftlicher und unternehmerischer Selbsthilfe. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich wirtschaftlich selbst tragen.

Neben den bereits bestehenden Strukturen der Wohlfahrtspflege, dem bürgerschaftlichen Engagement und sozialem Unternehmertum können Sozialgenossenschaften ein weiterer Baustein zum Erhalt und zur Erweiterung der sozialen Infrastruktur sein. In ihrer Vielfalt können sie Lösungsmöglichkeiten für verschiedene Lebensbereiche bieten, z.B. für den Aufbau oder Erhalt von Mehrgenerationen-Strukturen, für Dorfläden, Kino- und Gaststättengenossenschaften, für die alltäglichen Bedürfnisse von Familien, für ein selbstbestimmtes Leben von Seniorinnen und Senioren, Pflegebedürftigen oder auch für Menschen mit Behinderung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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