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Niedersachsens Sozialministerin Reimann bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2017 in Potsdam:

„Pflegenden Angehörigen gebührt unsere Wertschätzung. Die Anrechnung von Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gehört deutlich verbessert!“


Niedersachsen unterstützt den Antrag Baden-Württembergs bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Potsdam, die Pflegezeiten betreuender Angerhöriger in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig besser anzurechnen – unabhängig von deren Erwerbsstatus und Alter. Damit schließen sich die Ministerinnen und Minister einer Forderung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen- und -ministerkonferenz (GFMK) vom Juni dieses Jahres an.

„Etwa drei von vier Pflegebedürftigen werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Das bedeutet für die Pflegenden – in der Regel Frauen – nicht nur zusätzliche körperliche und psychische Belastungen, in der Regel hat die häusliche Pflegearbeit auch negative Folgen für ihre Berufstätigkeit und die Höhe ihrer Rentenansprüche“, so Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann bei der Konferenz. „Das müssen wir ändern, denn für ihre Leistungen gebührt pflegenden Angehörigen die gesellschaftliche Wertschätzung.“

Entsprechend der Kernforderungen der vorangegangenen GFMK fordern die Ministerinnen und Minister der ASMK, dass künftig

  • die Pflegezeiten im Rentenrecht unabhängig vom Erwerbsstatus der pflegenden Person angerechnet werden. Dementsprechend soll die bislang geltende Voraussetzung für den Anspruch wegfallen, dass pflegende Angehörige ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden reduzieren,
  • pflegende Angehörige auch dann die Möglichkeit haben, Rentenanwartschaften zu erwerben, wenn sie mit Eintritt ins Rentenalter eine Vollrente beziehen,
  • Pflegezeiten in gleicher Weise angerechnet werden wie Kindererziehungszeiten.

Hinsichtlich der Finanzierung der Pflegeleistungen sprachen sich die ASMK-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer dafür aus zu prüfen, wer dafür in Zukunft aufkommen soll. Die Honorierung der Leistung ist keine Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher ist vorgesehen, dass die Pflegekasse oder private Versicherungsunternehmen die entsprechenden Beiträge entrichten. Sofern dies nicht erfolgen soll, käme – im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe – eine Finanzierung aus Steuermitteln infrage.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.12.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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