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„Kommen Sie gut ins neue Jahr“ – Sozialministerin Reimann ruft zum verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerk auf

Finger weg von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern und Profi-Raketen


„Wir freuen uns auf Silvester, aber der Silvesterspaß darf kein böses Ende nehmen - bitte hantieren Sie nicht leichtfertig mit Feuerwerkskörpern.“ Mit diesen Worten ruft Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann zu einem verantwortungsvollen und sachgemäßen Umgang mit Raketen und Böllern auf. Es sollten ausschließlich zugelassene Produkte verwendet werden. Dr. Carola Reimann wünscht allen Niedersachsen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Besonders in Innenstädten und dichtbesiedelten Gebieten ist oberste Vorsicht geboten, um Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht zu gefährden. Dort, wo das Abfeuern verboten ist, müsse das respektiert werden, so die Ministerin. „Legales Feuerwerk lässt sich daran erkennen“, erklärt Dr. Carola Reimann, „dass es über eine Registriernummer sowie das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle verfügt. Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper verwendet, gefährdet sich und andere und riskiert empfindliche Strafen“.

In den öffentlichen Verkauf gelangen an Silvester zwei Kategorien von Feuerwerk. Zur Kategorie F1, Kleinstfeuerwerke, gehören zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen. Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden, wie zum Beispiel Böller und Raketen, gehören zur Kategorie F2 und dürfen nur an volljährige Personen verkauft werden. Außerdem muss eine deutschsprachige Gebrauchsanweisung dabei sein.

Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 sind professionellen Anwendern vorbehalten und stellen in den Händen von Laien eine erhebliche Gefahr für die Anwender selbst und für andere dar. Sie werden auch an Silvester nicht öffentlich verkauft und dürfen von Personen, die nicht im Besitz einer behördlichen Erlaubnis sind, nicht erworben und nicht verwendet werden.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Kirchen verboten. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden. Solche Gebäude können zum Beispiel alte Fachwerkhäuser und historische Altstädte sein, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden sind deshalb ermächtigt, nach Bedarf Einschränkungen und Abbrennverbote für bestimmte Gebiete ihres Zuständigkeitsbereichs durch allgemeine Anordnung zu erlassen.

„Lassen Sie uns mit Spaß und Freude, aber auch mit Rücksicht auf andere in das neue Jahr hineinfeiern“, betont die Niedersächsische Sozialministerin: „Ich wünsche uns allen ein frohes und gesundes 2019.“


Ein paar Regeln zum richtigen Umgang mit Feuerwerk:

  • Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
  • Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden beachten! Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann!
  • Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
  • Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
  • „Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern oder alkoholisierten Personen.
  • In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.12.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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