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„Einführung eines europaweiten Behindertenausweises“

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Dr. Carola Reimann


Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18.04.2018, TOP 10

- Es gilt das gesprochene Wort -

Ich begrüße den Entschließungsantrag zur Einführung eines europaweit anerkannten Schwerbehindertenausweises. Der Schwerbehindertenausweis wird im Moment viel diskutiert. Er dient dazu, die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nachzuweisen. Er ermöglicht damit Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Das Mädchen Hannah hat seinen Schwerbehindertenausweis in „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ umbenannt. Wir können diesen rechtlichen Begriff zwar nicht ändern, aber viele Menschen stören sich daran.

Ich habe deshalb in einem Wettbewerb betroffene Menschen um ihre Vorschläge für eine andere Bezeichnung gebeten. Eine Jury hat hieraus mit „Meine Teilhabe“ und „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“ zwei Begriffe ausgewählt, die mit Hilfe einer Hülle den Namen des Ausweises überdecken. Über die gute Resonanz – bisher sind über 2.500 Ausweishüllen angefordert worden ? freue ich mich sehr. Es zeigt doch, dass dieses Thema die Menschen bewegt.

Neben dem Namen des Ausweises wird aber auch die Reichweite seiner Gültigkeit bereits seit längerer Zeit diskutiert. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten besteht kein einheitliches Schwerbehindertenrecht, weder in der Anerkennung von Beeinträchtigungen, noch bei der Gewährung von Nachteilsausgleichen.

Die nationalen Schwerbehindertenausweise sind nicht EU-weit gültig. Ansprüche im Ausland ergeben sich aufgrund eines deutschen Schwerbehindertenausweises ebenso wenig, wie umgekehrt Ansprüche in Deutschland aufgrund eines ausländischen Ausweises.

Bei Reisen innerhalb Europas kennen wir in den meisten Fällen gar keine Grenzkontrollen mehr, und das ist erfreulich. Es ist für uns inzwischen ganz selbstverständlich geworden, ungehindert in unsere europäischen Nachbarländer zu reisen.

Deshalb ist es nicht länger vermittelbar, weshalb eine Person mit einer staatlich anerkannten Schwerbehinderung nur innerhalb der eigenen Landesgrenzen Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen kann. Dadurch wird die Teilhabe erschwert.

Der Schwerbehindertenausweis muss EU-weit anerkannt werden. Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe auf Reisen vor allem in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr. Ich denke hier zum Beispiel an Ermäßigungen beim Besuch kultureller Einrichtungen oder bei der Teilnahme an Führungen. Als gutes Vorbild dient der EU-weite Parkausweis, der seit 2011 verbindlich eingeführt ist. Er hat ein einheitliches, festgeschriebenes Format und wird in allen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt. Mit ihm können die jeweils national geltenden Nachteilsausgleiche der Mitgliedsstaaten beim Parken in Anspruch genommen werden.

Auch wenn die in Deutschland gewährten Nachteilsausgleiche in anderen EU-Ländern nicht im gleichen Umfang bestehen, bedeutet ein europäischer Schwerbehindertenausweis für die betroffenen Menschen doch eine generelle Erleichterung im Sinne von Gleichbehandlung und Teilhabe.

Ein im Jahr 2015 gestartetes EU-Projekt soll Ideen für einen praktikablen europäischen Behindertenausweis sammeln und zusammenfassen. Die Ergebnisse wird es 2020 geben.

Trotzdem können wir bereits jetzt das Thema weiter voranbringen. Im Interesse der schwerbehinderten Bürgerinnen und Bürger begrüße ich deshalb den Entschließungsantrag und den damit verbundenen Auftrag, auf Bundesebene darauf einzuwirken, eigene Initiativen für einen einheitlichen europäischen Schwerbehindertenausweis zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.“


Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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