Antwort auf die mündliche Anfrage: Förderung der Pflegeausbildung
Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Reinhold Hilbers, Norbert Böhlke, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Gudrun Pieper, Annette Schwarz, (CDU), geantwortet.
Die Abgeordneten Reinhold Hilbers, Norbert Böhlke, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer, Gudrun Pieper, Annette Schwarz (CDU) hatten gefragt.
Ist die Förderung der Pflegeausbildung der Landesregierung nicht wichtig?
Zur Steigerung der Attraktivität der Pflegeausbildung für die Einrichtung und für die Schülerinnen und Schüler wurden durch die CDU-geführte Landesregierung Pauschalen an ausbildende Pflegeeinrichtungen, die Förderung des 3. Umschulungsjahres sowie eine Förderung des Schulgeldes bis zur faktischen Schulgeldbefreiung für Schülerinnen und Schüler an Altenpflegeschulen eingeführt. Nach Realisierung dieses Maßnahmebündels hat sich die Zahl der Auszubildenden in der Altenpflege von rund 4 600 im Jahr 2008 auf mehr als 6 200 im Jahr 2011 erhöht und damit zu einer Steigerung von mehr als 35 % geführt.
Mit Schreiben vom 29. April 2013 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg - den ausbildenden Einrichtungen nunmehr mitgeteilt, dass nach den aktuellen Daten des Kultusministeriums die Schülerzahlen im Bereich der Altenpflege im laufenden Schuljahr 2012/2013 erneut deutlich angestiegen sind. Diese Entwicklung sei sehr erfreulich, der Anstieg sei aber bei den Haushaltsplanungen nicht mit einkalkuliert worden. Anträge auf Ausbildungsplatzförderung seien daher mit großer Wahrscheinlichkeit ab Februar 2013 nicht mehr möglich, da die zur Verfügung stehenden Mittel in Absprache mit dem Landespflegeausschuss vorrangig zur Schulgeldförderung eingesetzt werden sollen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie haben sich die Zahlen der Auszubildenden in der Altenpflege seit dem Jahr 2000 in den einzelnen Schuljahren bis zum laufenden Schuljahr 2012/2013 entwickelt?
2. In welcher Höhe wurden hierfür in den einzelnen Jahren Fördermittel jeweils für die Ausbildungsplatzförderung und die Schulgeldförderung zur Verfügung gestellt?
3. Was veranlasst die Landesregierung bei den erwähnten Förderprogrammen in einem wichtigen Handlungsfeld wie der Pflege bei positiven Entwicklungen wie dem Übertreffen prognostizierter Steigerungen von Ausbildungsverhältnissen die Förderung einzustellen, statt durch geeignete Maßnahmen dem gestiegenen Bedarf Rechnung zu tragen?
Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Die Titelgruppe 70/71 in Kapitel 05 36 ist für das Haushaltsjahr 2013 ausgestattet mit 6,5 Mio. Euro. Damit werden finanziert: 1. die Förderung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege, 2. die Schulgeldförderung und 3. die Förderung des dritten Umschulungsjahres in der Altenpflege. Die in dieser Titelgruppe veranschlagten Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig. Zusätzlich stehen der neuen Landesregierung einmalig in 2013 460 000 Euro aus Toto-Lotto-Mitteln für die Schulgeldförderung zur Verfügung. Die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Fördermittel für das Haushaltsjahr 2013 beträgt somit 6 960 000 Euro.
In der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege (Erl. d. MS v. 15.06.2010, Nds. MBl. Nr. 25, geändert durch Erl. d. MS v. 01.08.2011 - Nds. MBl. Nr. 30 sowie Erl. d. MS v. 22.06.2012 - Nds. MBl. Nr. 24) ist sowohl die Ausbildungsplatz- als auch die Schulgeldförderung geregelt. Die Ausbildungsplatzförderung erfolgt zum einen für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, wenn die Einrichtung sich überdurchschnittlich bei der Ausbildung engagiert, das heißt oberhalb des Schlüssels von einem Ausbildungsverhältnis je 20 Pflegeplätze ausbildet. Zum anderen erfolgt die Förderung für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich. In beiden Fällen beträgt der monatliche Zuschuss pro Ausbildungsverhältnis 85 Euro. Insgesamt stellt die Förderung keine Kostenbezuschussung dar, sondern hat vielmehr den Charakter einer Anerkennungsprämie für Träger von Pflegeeinrichtungen, die sich im Bereich der Ausbildung besonders engagieren.
Daneben erfolgt über dieselbe Richtlinie die Schulgeldförderung. Diese Zuwendung erreicht im Ergebnis Schülerinnen und Schüler an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft, die in der Regel bislang ein Schulgeld in unterschiedlicher Höhe - abhängig vom jeweiligen Schulträger - entrichten mussten. Die Höhe der Schulgeldförderung ist in der Vergangenheit seit Inkrafttreten der Richtlinie von ursprünglich 50 Euro sukzessive auf 200 Euro mit Wirkung ab dem 01.08.2012 erhöht worden. Damit sind nunmehr faktisch alle Schulverhältnisse schulgeldfrei gestellt. Diese Regelung erfolgte u. a. vor dem Hintergrund, dass die Bereitschaft junger Menschen, den Beruf der Altenpflegerin oder des Altenpflegers zu erlernen, durch die Notwendigkeit einer Schulgeldzahlung gehemmt wird. Zum anderen konnten aber auch die stetig wachsenden Schülerzahlen seit dem Schuljahr 2009/2010 als Effekt dieser Fördermaßnahme gewertet werden. Nicht zuletzt deshalb ist im Rahmen der Verhandlungen zum Pflegepakt vom Landespflegeausschuss am 07.11.2011 beschlossen worden, dass die für die Richtlinie hinterlegten Haushaltsmittel vorrangig für die Schulgeldförderung eingesetzt werden sollen.
Die Entwicklung der Zahlen der Schülerinnen und Schüler stellt sich seit Beginn der Förderung mit dem Schuljahr 2009/2010 wie folgt dar:
2009 |
5 057 |
2010 |
5 636 |
2011 |
6 247 |
2012 |
6 582 |
Sie ist jedoch bei den Haushaltsplanungen für den Doppelhaushalt 2012/2013 von der alten Landesregierung in diesem Umfang nicht in den Haushalt 2013 eingestellt worden. Der Fehlbedarf in 2013 beträgt nach derzeitigem Stand mindestens 2,2 Mio. Euro. Daher ist den Antragstellerinnen und Antragstellern für die Ausbildungsplatzförderung mit Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Ende April 2013 bzw. Anfang Mai 2013 mitgeteilt worden, dass die aufgrund dieser Fehlplanung seitens der alten Landesregierung entstandene Deckungslücke zwar insoweit geschlossen werden konnte, als dass die bereits gestellten Anträge für den Zeitraum August 2012 bis Januar 2013 noch positiv beschieden werden können; jedoch ist den Antragstellerinnen und Antragstellern ferner mitgeteilt worden, dass „mit großer Wahrscheinlichkeit Anträge auf Ausbildungsplatzförderung für das laufende Halbjahr ab Februar 2013 nicht mehr möglich sein werden“.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Laut Statistik des Kultusministeriums (MK), das die Zahlen der Schülerinnen und Schüler jeweils zum Stichtag 15.11. erhebt, weist für die Jahre 2000 bis 2012 folgende Zahlen aus:
Jahr |
Anzahl |
2000 |
4 048 |
2001 |
4 050 |
2002 |
4 238 |
2003 |
4 630 |
2004 |
4 838 |
2005 |
4 922 |
2006 |
4 629 |
2007 |
4 549 |
2008 |
4 612 |
2009 |
5 057 |
2010 |
5 636 |
2011 |
6 247 |
2012 |
6 582 |
Zu 2:
Das Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) fördert ab 01.08.2009 die Ausbildung in der Altenpflege durch Zuschüsse zum Schulgeld und für die ausbildenden Einrichtungen. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege (Erl. d. MS v. 15.06.2010, Nds. MBl. Nr. 25, geändert durch Erl. d. MS v. 01.08.2011, Nds. MBl. Nr. 30 sowie Erl. d. MS v. 22.06.2012, Nds. MBl. Nr. 24), die bislang die rückwirkende Gewährung der Zuwendung nach Ablauf des Förderhalbjahres vorgesehen hat. Leistungen nach dieser Richtlinie konnten daher erstmalig ab 01.02.2010 geltend gemacht werden.
Für die Ausbildungsplatz- und Schulgeldförderung wurden in den zurückliegenden Haushaltsjahren jeweils folgende Summen ausgegeben:
Jahr |
2010 in Euro |
2011 in Euro |
2012 in Euro |
Ausbildungsplatzförderung |
926 680,-- |
1 921 515,-- |
2 253 429,96 |
Schulgeldförderung |
1 746 295,-- |
2 176 538,-- |
3 536 330,88 |
Summe |
2 672 975,-- |
4 098 053,-- |
5 789 760,84 |
Zu 3:
Tatsache ist, dass die Landesregierung ihre Entscheidung hinsichtlich der Fördermöglichkeiten nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildung in der Altenpflege zunächst auf der Grundlage der Haushaltsplanungen der alten Landesregierung zum Doppelhaushalt 2012/2013 treffen muss. Wie eingangs dargestellt, ist von der alten Landesregierung der für das Schuljahr 2012/2013 erneut zu verzeichnende Anstieg der Zahlen der Schülerinnen und Schüler nicht in die Haushaltsplanungen mit einkalkuliert worden, sodass prognostisch mit den für das Haushaltsjahr 2013 derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr alle nach der Richtlinie möglichen Förderungen vollständig bedient werden können. Hinsichtlich der mithin notwendigen Auswahlentscheidung ist die Landesregierung dem Beschluss des Landespflegeausschusses vom 07.11.2011 gefolgt und gibt der Schulgeldförderung bis auf Weiteres den Vorzug.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger