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Sozialministerin Cornelia Rundt: „Die Vielfalt in der Gesellschaft muss sich in einer modernen Landesverwaltung widerspiegeln“

Die Niedersächsische Landesregierung hat heute mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände eine verbindliche Vereinbarung nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung geschlossen. Der bereits laufende Öffnungsprozess soll damit neue Impulse erhalten.

„Die Vielfalt in der Gesellschaft muss sich in einer modernen Landesverwaltung widerspiegeln, damit wir größtmögliche Akzeptanz erreichen“, sagte Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Wir wollen deshalb unsere Beschäftigten interkulturell sensibilisieren und weiterbilden. Gleichzeitig möchten wir den Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit eigener oder familiärer Zuwanderungsgeschichte erhöhen“, so die Ministerin.

Der Schwerpunkt der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände liegt auf Fortbildungen für Führungskräfte und Personalverantwortliche. „Interkulturelle Kompetenzen sind heutzutage eine der Voraussetzungen für modernes Verwaltungshandeln. Die neue Vereinbarung schafft dafür eine gute Grundlage“, sagte Hartmut Tölle, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes des Bezirks Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt.

Für den Niedersächsischen Beamtenbund und Tarifunion stellte der Vorsitzende Friedhelm Schäfer heraus: „Der wichtige Bereich der Personalauswahl stand bei den Verhandlungen über die Vereinbarung besonders im Blick. Hier liegen wesentliche Handlungsansätze für die gesetzten Ziele der Landesregierung.“ Frank Bornemann wies als Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes auf die weiteren vereinbarten Maßnahmen hin: „Insbesondere die frühzeitige Sensibilisierung von künftigen Führungskräften ist ein nachhaltiger Ansatz, den wir sehr begrüßen.“

Alle Beteiligten zeigten sich erfreut, dass mit der getroffenen Vereinbarung die wesentlichen Handlungsfelder zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung aufgegriffen werden konnten. „Wir haben nun klare und verbindliche Handlungsleitlinien zur Fortführung des Öffnungsprozesses“, betonte Ministerin Rundt.

Das Land unterstützt bereits seit 2015 die Umsetzung der jetzt vereinbarten Maßnahmen mit zusätzlich bereitgestellten Haushaltsmitteln. In 2016 stehen für interkulturelle Schulungen 100.000 Euro zur Verfügung.

In Niedersachsen lebten im Jahr 2014 rund 1,36 Millionen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Das entspricht einem Anteil von 17,4 Prozent an der Gesamtbevölkerung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.07.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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