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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 26.02.2014 im Niedersächsischen Landtag

„Bezahlbares Wohnen - Herausforderungen für den Städte- und Wohnungsbau in Niedersachsen gestalten“

- Es gilt das gesprochene Wort -

„Der Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschreibt völlig zutreffend die beiden wichtigsten Herausforderungen für den Städte- und Wohnungsbau: Das sind der demografische Wandel und das Auseinanderdriften von wachsenden Zentren und schrumpfenden Regionen in Niedersachsen.

Die NBank rechnet bis zum Jahr 2030 mit Wohnungsneubedarfen von 181.000 Mietwohnungen, die Hälfte davon in den großen Zentren.

Die Ursache: In den größeren Städten - insbesondere Hannover, Braunschweig, Oldenburg - gibt es seit einigen Jahren verstärkten Zuzug. Die erhöhte Nachfrage und die günstigen Zinskonditionen führen zu verstärkter Bautätigkeit. Die Baukosten sind deutlich gestiegen. In den Städten ist der Baugrund knapp und teuer. Das führt dazu, dass vor allem für den höherpreisigen Markt gebaut wird; die Mieten steigen an.

Für Haushalte mit knappen Einkommen steht dagegen nicht genügend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung. Betroffen davon sind besonders ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, Obdachlose, kinderreiche Familien und Alleinerziehende sowie Studierende.

In strukturschwächeren Regionen – Beispiel Südniedersachsen – gibt es dagegen Wohnungsüberhänge, teilweise Preisverfall und Leerstände. Doch überall, auch in Gebieten mit starkem Bevölkerungsrückgang, fehlt es an geeigneten, barrierefreien Wohnungen für ältere Menschen.

Wenn wir davon ausgehen, dass heute höchstens jeder zehnte Seniorenhaushalt barrierearm (nicht mal barrierefrei) wohnt und sich dieses Verhältnis nicht verschlechtern soll, brauchen wir bis 2030 jährlich etwa 1000 zusätzliche barrierearme Wohnungen. Da unsere Bevölkerung altert und mehr Menschen auf nachbarschaftliche Strukturen, Hilfe und Pflege angewiesen sind, gewinnt das „Wohnen im Quartier“ an Bedeutung.

Hinzu kommt: Ein Großteil unseres Wohnungsbestands ist noch unsaniert. Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, muss vor allem in die energetische Modernisierung investiert werden. Wir haben es also nicht nur mit quantitativen, sondern auch mit qualitativen Herausforderungen zu tun. Darauf gehen wir in Niedersachsen mit einer sehr differenzierten Wohnungspolitik ein. Unser vorrangiges Ziel lautet: Wohnraum soll auch für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bedarfsgerecht und bezahlbar sein.

Dabei geht es vorrangig um die Modernisierungen im Bestand, insbesondere die barrierefreie Umgestaltung und die energetische Modernisierung.

Gefördert werden vor allem kleine Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie altersgerechter bzw. barrierefreier Wohnraum, aber auch Mietwohnungen für Familien mit Kindern.

Die Beträge für Förderdarlehen im Mietwohnungsbau werden entsprechend den gestiegenen Baukosten deutlich angehoben.

Hinzu kommen mögliche Zusatzdarlehen

  • für die Beschaffung und Installation von Aufzügen,
  • für die Schaffung von kleinen Wohnungen von 50 und 60 Quadratmetern,
  • für baulichen Mehraufwand für Menschen mit Behinderung sowie
  • für Ersatzbaumaßnahmen in Verbindung mit dem Abriss unwirtschaftlicher Bausubstanz.

Die Mietobergrenzen werden für mittlere Einkommen von 6,50 Euro pro Quadratmeter auf 7 Euro angehoben. Die Mietobergrenzen für niedrige Einkommensbezieher bleiben allerdings bei maximal 5,40 Euro pro Quadratmeter.

Die Belegungsbindungen und Darlehenslaufzeiten werden von 15 auf 20 Jahre verlängert. Die Tilgung der Förderdarlehen kann variabel zwischen jährlich 2 % und 5% vereinbart werden.

Wohnungsunternehmen können darüber hinaus die Förderdarlehen für Neubau ohne Belegungsbindungen in Anspruch nehmen, wenn sie dafür aus ihren Beständen Wohnungen von insgesamt gleichem Wert für einkommensschwächere Haushalte in die Bindung geben. Das ist das ein Instrument der sogenannten "Mittelbaren Belegung". Es erhöht die Flexibilität für Investoren und gibt einen Anreiz, in den Wohnungsbau für die einkommensschwächeren Haushalte zu investieren.

Bei Förderanträgen ist es erforderlich, dass die betreffende Kommune ein Wohnraumversorgungskonzept oder ein städtebauliches Entwicklungskonzept vorlegt. Es soll nur dort gefördert werden, wo wirklich Bedarf besteht. Zugleich wird so gezielt die jeweilige Wohnungsmarktsituation vor Ort berücksichtigt.

Das selbstständige Wohnen im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit wollen wir stärker unterstützen. Förderfähig sind auch neue Wohnformen wie Wohngemeinschaften oder Wohngruppen. Wichtig ist, dass neben der bedarfsgerechten Wohnung auch eine entsprechende Infrastruktur in der Nähe besteht. Ich setze mich besonders für das "inklusive Wohnen im Quartier" ein.

Für die Finanzierung der Wohnraumförderung sind wir gut aufgestellt. Wir haben bis zum Jahr 2019 jährlich rund 40 Millionen Euro aus Kompensationsmitteln des Bundes für soziale Wohnraumförderung zur Verfügung.

Zusätzlich plant, wie Sie wissen, die Landesregierung mit EU-Mitteln ein neues EFRE-Programm. Ziel ist die energetische Wohngebäudesanierung in sozial benachteiligten Quartieren. Die energetische und altersgerechte Modernisierung in entsprechenden Stadtteilen soll warmmietenneutral erfolgen. Für einkommensschwächere Haushalte erhöht sich damit die Wohnqualität zu bezahlbaren Konditionen. Für Städte und Gemeinden werden benachteiligte Quartiere aufgewertet und nachhaltig nutzbar gemacht. Wir wollen die EU-Mittel im Wohnraumförderfonds gegen finanzieren. Dadurch können wir mit einem Gesamtfördervolumen von 65 Millionen Euro rechnen.

Ich meine: Mit diesen Schritten sind wir auf einem sehr guten Weg zu einer bedarfsgerechten und zukunftsorientierten Städte- und Wohnungspolitik für die Menschen in Niedersachsen.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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