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Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt zur Integrationsministerkonferenz 2017 in Baden Württemberg:

„Angebote für Migrationsberatung brauchen mehr finanzielle Förderung – Den zunehmenden Aufgaben der Beratungsstellen muss entsprochen werden, damit diese ihren wichtigen Beitrag zur besseren Integration von Zugewanderten leisten können“


„Wir dürfen hier lebende ältere Migrantinnen und Migranten nicht unversorgt lassen und müssen ihnen einen besseren Zugang zu Pflegeberatung und -unterstützung gewährleisten!“

Die Ministerinnen und Minister der Länder haben auf der Integrationsministerkonferenz im baden-württembergischen Friedrichshafen begrüßt, dass der Bund für 2016 und 2017 seine Angebote der Migrationsberatung aufstockt. Niedersachsen unterstützt die Migrationsberatung mit 10,825 Mio. Euro aus Landesmitteln. In einem weiteren Schritt forderten sie den Spitzenverband Bund der Pflegekassen dazu auf, gemeinsam mit den Ländern Versorgungsangebote in der Pflege für ältere Migrantinnen und Migranten zu schaffen, fortzusetzen und auszubauen.

„Die Migrationsberatung ist ein zentrales Angebot der Erstintegration, das durch keine anderen Angebote, insbesondere nicht durch ehrenamtliche Unterstützung, ersetzt werden kann“, hob Niedersachsens Sozialministerin Rundt hervor. „Diese integrationsbe-gleitenden Angebote leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration.“

Für den Ausbau der Migrationsangebote und deren Öffnung für neue Zielgruppen (z.B. Geflüchtete mit besonders guter Bleibeperspektive) sind im Haushaltsansatz des Bundes in diesem Jahr 49 Millionen Euro vorgesehen – fünf Millionen Euro mehr als 2016. Die Länder wiesen darauf hin, dass die Beratungsangebote weiter ausgebaut werden müssen, da sie durch Geflüchtete, nachziehende Angehörige und weiterhin zahlreiche EU-Zuwanderer zunehmend in Anspruch genommen werden. Hinzu kommen aufgrund der spezifischen Bedarfe von Geflüchteten neue inhaltliche und organisatorische Anforderungen an die Beratungsdienste, die erheblichen Mehraufwand bedeuten. Insbesondere der in vielen Fällen sehr kurzfristig nach der Asylantragstellung erfolgende Übergang in das Leistungssystem des SGB II oder SGB XII bedarf einer intensiven Beratung und Begleitung.

Auch hinsichtlich der Versorgung in der Pflege für Migrantinnen und Migranten mahnten die Länder Verbesserungen an. Die Zahl älterer Migrantinnen und Migranten, die in Deutschland leben und auch hier bleiben werden, steigt kontinuierlich an. Doch ihr Wissen über die Leistungen der Pflegeversicherung ist häufig lückenhaft.
„Professionelle Pflege sowie Betreuungsangebote für Pflegebedürftige und zur Entlastung pflegender Angehöriger werden von Familien mit Zuwanderungsgeschichte nur wenig angenommen“, erklärte Rundt. „Zum einen fühlen sie sich moralisch verpflichtet, ihre Angehörigen zu pflegen und vermissen kultursensible Pflegeangebote. Zum anderen wissen Zugewanderte zu wenig über die Leistungen der Pflegeversicherung. Hier müssen wir Abhilfe schaffen, um Angehörige zu entlasten und gute pflegerische Versorgung sicherzustellen!“
Der Spitzendverband Bund der Pflegekassen wurde aufgefordert, ein bundesweites Modellprojekt durchzuführen mit dem Ziel, den Zugang zur Pflegeberatung, zu Pflegekassen und Pflegestützpunkten zu erleichtern und die Beratung pflegender Angehöriger zu verbessern. Hauptaugenmerk soll dabei auf die kultursensible präventive und persönliche Beratung älterer Menschen mit Migrationshintergrund und deren pflegende Angehörige gelegt werden.

„Nur wenn sich die Gesellschafts- und Sozialsysteme wie die Gesundheitsversorgung, der Bildungsbereich und der Arbeitsmarkt sowie Institutionen interkulturell öffnen, fühlen sich zugewanderte Menschen bei uns angenommen, können sich einbringen und an der gesellschaftlichen Entwicklung voll teilhaben“, betonte Ministerin Rundt. Vor diesem Hintergrund forderten sie und ihre Amtskolleginnen und -kollegen den Bund nochmals ausdrücklich dazu auf, die Länder bei der Weiterentwicklung und Umsetzung von Programmen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements von und für Geflüchtete frühzeitig mit einzubeziehen. Sie stimmten darüber überein, dass der länderübergreifende Austausch zu erfolgreichen Strategien und Konzepten im Bereich der interkulturellen Öffnung notwendig ist und weiter intensiviert werden sollte. „Interkulturelle Öffnung fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ist damit eine entscheidende Voraussetzung für gelingende Integration“, so Ministerin Rundt.

16.03.17

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Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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