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Mündliche Anfrage: Wann bringt die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes in den Landtag ein?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer und Reinhold Hilbers (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Gudrun Pieper, Burkhard Jasper, Dr. Max Matthiesen, Volker Meyer und Reinhold Hilbers (CDU) hatten gefragt:

Am 1. Juli 2014 hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben und gemäß Artikel 25 der Niedersächsischen Verfassung den Landtag unterrichtet.

Wir fragen die Landesregierung:

Wann bringt die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag ein?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Mit dem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Heimgesetzes (NHeimG) sollen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass ältere auf Hilfe und Betreuung angewiesene Menschen solange wie möglich selbstbestimmt leben und auch gemeinschaftlich wohnen können, auch sofern sie an demenziellen Erkrankungen leiden. Im Interesse der Stärkung der ambulanten Pflege soll die Gründung alternativer Wohnformen erleichtert und gesichert und damit der Entwicklung von Alternativen zur klassischen stationären Versorgung in Heimen Raum gegeben werden.

Im Rahmen der Verbandsbeteiligung wurde 36 Verbänden und Organisationen Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des NHeimG Stellung zu nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage namens der Landesregierung wie folgt:

Ziel ist es, im Frühjahr 2015 das Kabinett mit dem Gesetzentwurf zu befassen und anschließend in das parlamentarische Verfahren einzutreten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

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