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Integrationsministerkonferenz 2017

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt: „Helferberufe auch für Geduldete zugänglich machen.“


Die Ministerinnen und Minister der Länder haben auf der diesjährigen Integrations-ministerkonferenz mehrheitlich die Bundesregierung gebeten, die sogenannte „3+2-Regelung“ auch auf staatlich geregelte Helferausbildungen anzuwenden, an die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem Mangelberuf systematisch anschlussfähig ist.

„Indem Helferberufe für Geduldete zugänglich gemacht werden, geben wir den Menschen die Chance, ihr Potenzial zu entfalten und sich die Grundlage für eine eigene Existenz in Deutschland zu sichern“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. Auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sei dies eine logische Konsequenz, um Menschen für Mangelberufe zu gewinnen. Eine berufliche Qualifizierung komme den Menschen auch bei einer möglichen Rückkehr in ihr Herkunftsland zu Gute; so würden Fluchtursachen vor Ort bekämpft, so Ministerin Rundt.

Die „3+2-Regelung“ gilt für Ausländerinnen und Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf in Deutschland aufnehmen oder aufgenommen haben. Während der dreijährigen Ausbildung ist eine Duldung vorgesehen und anschließend ein zweijähriges Aufenthaltsrecht für die Beschäftigung im erlernten Beruf. Aufgrund ihrer einjährigen Ausbildungsdauer gelten u. a. verschiedene landesrechtlich geregelte Ausbildungen in der Altenpflegehilfe und der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe nicht als qualifizierte Berufsausbildungen im Sinne der Beschäftigungsverordnung (§ 6 Absatz 1). Dadurch sind sie auch nicht vom Aufenthaltsgesetz (§ 60a Absatz 2) erfasst. Damit wird für viele Geduldete die Möglichkeit versperrt, über eine Helferausbildung in eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf zu kommen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2017

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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