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Einbringungsrede der Niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann zum Sozialetat im Sozialausschuss

– Es gilt das gesprochene Wort –


Ich freue mich sehr über die Gelegenheit, Ihnen hier im Sozialausschuss die Eckpunkte für den Entwurf des Einzelplans 05 im Rahmen des Haushaltsplans 2019 vorzustellen und mit Ihnen darüber zu diskutieren. Die Sozialpolitik ist für die Landesregierung besonders wichtig. Wir verfolgen mit unserer Arbeit das Ziel, Teilhabe für alle Menschen in Niedersachsen zu ermöglichen sowie für ein soziales und gerechtes Zusammenleben in unserer Gesellschaft zu sorgen. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen für den guten Start dieser Legislatur bedanken.

Wir haben schon über einige Themen diskutiert, ein paar Dinge beschlossen und ich denke, wir können in dieser Legislatur gemeinsam noch viel erreichen.   Einleitung Der Sozialhaushalt 2019 ist mit einem Ausgabevolumen von 5,068 Mrd. Euro (15,43 %) – nach dem Bildungshaushalt (20,42 %) – wieder der zweitgrößte Fach-Etat aller Niedersächsischen Ministerien. Zum Vergleich: Im Vorjahr betrug das Haushaltsvolumen vor Verlagerung der Bauabteilung zum MU 4,909 Mrd. Euro. Gestaltbar sind aber leider nur die Freiwilligen Leistungen mit einem Volumen von fast 104 Mio. Euro, die im Einzelplan 05 enthalten sind. Die Personalkosten machen in unserem gesamten Etat lediglich einen Anteil von 2,27 % aus.

Damit bewegt sich der Anteil der Personalausgaben am Gesamtausgabevolumen auf langjährig rückläufigem Niveau – in Relation zu bewirtschaftenden Haushaltsmitteln! Im Jahr 2005 betrug das Haushaltsvolumen 2,39 Mrd. Euro und der Personalkostenanteil belief sich auf 4,61%. Der Wechsel unserer 5. Abteilung in das MU hat sich natürlich ebenfalls auf die Personalkosten ausgewirkt, deswegen sind die Zahlen von diesem und letztem Jahr nicht vergleichbar. Lassen Sie mich zunächst einen Überblick über unsere politischen Schwerpunkte geben, die sich auch im Haushalt für das Jahr 2019 abbilden. Wir investieren in Krankenhäuser mit zukunftsfesten Strukturen. Wir fördern hierbei insbesondere Kooperationen, Fusionen und Schwerpunktbildungen. Außerdem haben wir 2019 einen besonderen Fokus auf der Pflege. Immer mehr Menschen benötigen Pflege oder Betreuung – vor allem im ambulanten Bereich. Und immer mehr Menschen wollen bis ins hohe Alter zu Hause und möglichst selbstbestimmt wohnen – trotz Pflegebedürftigkeit. Hier unterstützen wir auch weiterhin mit den Förderprogrammen „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ und „Wohnen und Pflege im Alter“.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration. In den vergangenen Jahren flüchteten viele Schutzsuchende auch nach Niedersachsen. Zunächst hatte ihre Unterbringung Priorität. Es ging darum, spontan zu reagieren. Inzwischen liegt der Schwerpunkt auf der gesellschaftlichen Integration, damit künftig mehr Menschen mit Migrationshintergrund auch tatsächlich ihr Recht auf persönliche und gesellschaftliche Teilhabe und Wertschätzung verwirklichen können. Mein Haus ist deshalb zur Zeit damit befasst, ein strategisches Gesamtkonzept „Zukunft der Migration und Integration“ zu entwickeln. Dabei sollen unsere Maßnahmen und Programme bewertet, vernetzt und ggf. weiterentwickelt sowie an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Seit 2014 werden außerdem landesweit Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe gefördert. Zu den Aufgaben dieser Stellen zählen neben der Erstellung und Fortschreibung eines Handlungskonzepts u. a. der Aufbau und die Intensivierung von Netzwerkstrukturen und die Koordinierung der lokalen Integrationsangebote.  

Gesundheit und Krankenhäuser Krankenhausfinanzierung Aufgrund des Kabinetts-Beschlusses erhalten wir aus der „VW-Sonderzahlung“ 200 Mio. Euro für die Krankenhausfinanzierung. Mit den Gegenfinanzierungen von Kommunen und den avisierten Bundesmitteln in den nächsten vier Jahren ab 2019 jeweils rund 250 Mio. Euro auf Krankenhausinvestitionen verwenden können statt bisher traditionell 120 Mio. Euro jährlich. Diese zusätzlichen Mittel werden wir auch verwenden, um den Strukturfonds des Bundes gegenzufinanzieren. Dieser Haushaltsentwurf kann das noch nicht abbilden, weil sowohl der VW-Anteil als auch der Bundeszuschuss erst im Frühjahr nächsten Jahres feststehen werden. Damit kann die Landesregierung wieder eigene Akzente in der Krankenhauslandschaft Niedersachsen setzen und somit zur bewährten Kontinuität der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Mit somit insgesamt 1 Mrd. wird es uns gelingen, in dieser Legislaturperiode die jetzt vorliegenden Investitionsanmeldungen zu befriedigen und damit eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Weiter wird es wieder eine Pauschalförderung von 109,9 Mio. Euro für kleinere Investitionen in den Häusern geben.   Patientensicherheit Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Patientensicherheit: Anhand der Ergebnisse aus dem Sonderausschuss der letzten Wahlperiode stärken wir nun den Patientenschutz durch drei Gesetzesnovellen. • zum Nds. Bestattungsgesetz, das im Juni beschlossen wurde, • zum Nds. Gesetz zur Ausführung des Transplantationsgesetzes des Bundes und • zum Nds. Krankenhausgesetz. Die letzten beiden Gesetzentwürfe sind derzeit noch in der Beratung im Landtag. Digitalisierung Ein zentrales Thema, das die gesamte Landesregierung beschäftigt, ist die Digitalisierung. Im Rahmen des Masterplans Digitalisierung werden drei neue vom Sozialministerium initiierte Modellprojekte gefördert. Zudem werden bereits erfolgreich gestartete Digitalisierungsprojekte fortgesetzt. Die Projekte betreffen vor allem die Bereiche • Telemedizin und Telepflege, • Ambient Assisted Living (AAL) und • Notfallmanagement (IVENA). Ambulanter Bereich / Landärzte Die Landesregierung will dazu beitragen, dass sich die Personalsituation sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich grundlegend verbessert. Wir werden der ärztlichen Versorgung auf dem Land besondere Aufmerksamkeit schenken. Wir wollen hier vor allem Anreize schaffen, damit sich mehr Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum niederlassen. In diesem Bereich sind wir schon sehr aktiv, jedoch wollen wir unser Engagement ausweiten und z.B. die Förderung durch Stipendien noch zusätzlich erhöhen. Das Programm wird 2018 sehr gut angenommen, es konnten bereits 27 Stipendien an interessierte Studierende vergeben werden. Die Landesregierung plant außerdem im Rahmen der Unterstützung des „Masterplans Medizinstudium 2020“ eine deutliche Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze um bis zu 200 neue Studienplätze für Humanmedizin. Parallel bereiten wir die Vergabe einer Evaluation der bisherigen Anstrengungen vor. Die Studie kann dann als Basis dienen, um über weitere Maßnahmen wie z.B. die Landarztquote zu entscheiden. Dafür hat sich ja auch erst kürzlich die KVN ausgesprochen. Gesundheitsregionen Niedersachsen Mit den Gesundheitsregionen in Niedersachsen haben wir ein Instrument geschaffen, das es den Kommunen ermöglicht, neue lokale Konzepte zu entwickeln und so Einfluss auf die Gesundheitsversorgung vor Ort zu nehmen. Und sie haben sich als Erfolgsmodell erwiesen. Ich freue mich, dass mittlerweile 35 Landkreise und kreisfreie Städte dabei sind. Das Land setzt jährlich 600.000 Euro für die Gesundheitsregionen ein plus 490.000 Euro, die von den Kooperationspartnern kommen. Die vielfältigen Themen der geförderten Projekte adressieren sowohl die medizinische und pflegerische Versorgung, aber auch die Fachkräftegewinnung bis hin zum Einsatz von Digitalisierung. Ganz konkret wurde z.B. ganz neu in diesem Jahr im Emsland das Projekt „eMedCare Emsland Osnabrück – digitale Brücke zwischen Hausarzt und Pflege“ initiiert.   Konkret wird unter Beteiligung von • Hausärzten, • Pflegeheimen und • ambulanten Pflegediensten eine digitale Plattform entwickelt und etabliert. So wird die Dokumentation erleichtert, Entscheidungen können schneller gefunden und in Krisensituationen kann besser abgestimmt werden. Das Projekt bietet somit einen besonders innovativen Ansatz zur Verbesserung der Schnittstelle zwischen Medizin und Pflege. Klinisches Krebsregister Niedersachsen Neu in Niedersachsen ist auch das Klinische Krebsregister Niedersachsen, das nun am 01. Juli seinen Betrieb aufgenommen hat. Das Land trägt die für den Aufbau und den Betrieb dieser Einrichtung anfallenden Kosten, soweit diese nicht von den Krankenkassen über die von dort zu leistende Betriebskostenpauschale erstattet werden. Im Haushalt 2019 sind u.a. für den Aufbau und den Betrieb eines Krebsregisters insgesamt rd. 3,4 Mio. Euro vorgesehen. Übrigens kann ich auch noch einen Satz zur Verlängerung der Frist zur Erfüllung der GKV-Förderkriterien sagen. Wir konnten auf der Gesundheitsministerkonferenz erreichen, dass die Frist verlängert wird, in der alle Kriterien erfüllt werden müssen, damit die Kassen den Betrieb der Krebsregister finanzieren. Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin e.V. (LVG&AfS) Die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin e.V. unterstützt die Landesregierung seit vielen Jahrzehnten im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention. Dabei fördert die Landesvereinigung das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege. Aufgrund des besonderen Bedarfs planen wir den Ansatz für 2019 weiterhin mit jährlich 464.500 Euro ein. JPA (Joint procurement agreement) – Sicherung der Impfstoffversorgung für den Fall einer Influenza-Pandemie Niedersachsen soll für den Fall einer Influenza-Pandemie gut vorbereitet sein. Die Europäische Kommission hat eine Vereinbarung über ein gemeinsames Beschaffungsverfahren genehmigt, die es allen Mitgliedstaaten ermöglichen soll, Pandemie-Impfstoffe und andere medizinische Gegenmaßnahmen gemeinsam statt auf einzelstaatlicher Basis einzukaufen – das sog. Joint Procurement Agreement’ – kurz: JPA. Auf der 90. GMK haben sich die Länder dafür ausgesprochen, Pandemie-Impfstoffe im Rahmen dieser Vereinbarung zu beschaffen. Sie haben beschlossen, für rund 30 % der Bevölkerung Impfstoffe im Pandemiefall abzunehmen und entsprechende Kontingente zu reservieren. Für Niedersachsen bedeutet dies, dass Produktionskapazitäten für 5,27 Mio. Impfstoffdosen vorgehalten werden Sollte es zum Vertragsabschluss kommen, so ist absehbar, dass eine Bereitstellungsgebühr fällig wird. Diese wurde bisher mit 1 Euro je Impfdosis geschätzt, mithin für Niedersachsen in Höhe von ca. 5 Mio. Euro jährlich über die gesamte Vertragslaufzeit. Psychiatrie Gemeindepsychiatrische Zentren Zur Umsetzung der aktuellen Koalitionsvereinbarung und des Landespsychiatrieplans haben wir damit begonnen, Gemeindepsychiatrische Zentren – kurz GPZ – gemeinsam mit den Kommunen zu entwickeln. 2019 werden wir mindestens zwei Modellprojekte in Niedersachsen fördern mit dem Ziel eine verbindliche, rechtsfähige Steuerungs- und Organisationsform zu finden. Ziel ist es, dass die GPZ in den Modellregionen nach Auslaufen dieser Anschubfinanzierung weiterbestehen. Für die GPZ und die weitere Umsetzung des Landespsychiatrieplans stehen im Jahr 2019 jeweils 200.000 Euro im Haushalt. Maßregelvollzug Der Niedersächsische Maßregelvollzug steht weiterhin vor besonderen Herausforderungen. Unterm Strich geht es darum, wie wir durch höhere Qualität Aufenthaltszeiten verringern können. Die Zahl der Unterbringungen ist in den letzten 3 Jahren um rund 5 % gestiegen. Für 2019 wurde der Haushaltsansatz deshalb auf Basis der Vorjahresansätze mit einer pauschalen Kostensteigerung für Sach- und Personalkosten von knapp 2 % fortgeschrieben. Hinzu kommen der gestiegene Personalbedarf wegen der Einführung höherer Sicherheitsstandards sowie der Fachkräftemangel beim Personal. Perspektivisch werden die Personalkosten weiter steigen. Aus diesem Grund sind im Ansatz 2019 nun Mittel für Fortbildungen und die Nachwuchsförderung für Studierende der Rechtspsychologie veranschlagt. Darüber hinaus sind Investitionskostenzuschläge in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro für bauliche Maßnahmen einkalkuliert. Insgesamt kommen wir somit auf einen Ansatz i.H.v. rund 147 Mio. Euro. In den nächsten Jahren werden wir über die Konzeption des Maßregelvollzugs intensiver sprechen müssen. Sucht Sucht/Suchtberatungsstellen Die Angebote in der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe sind ein wichtiger Beitrag, wenn es darum geht, die gesundheitlichen Belastungen für die Gesellschaft und die finanziellen Belastungen für die öffentlichen Haushalte abzusenken. Dafür stehen im Haushaltsjahr 2019 7,761 Mio. Euro zur Verfügung.

´P flege Konzertierte Aktion auf Bundesebene In beiden Koalitionsverträgen – sowohl im niedersächsischen als auch in dem auf Bundesebene – spielt die Pflege eine große Rolle. Die Große Koalition hat auf Bundesebene bereits eine „Konzertierte Aktion Pflege“ eingerichtet. In fünf Arbeitsgruppen sollen bis März 2020 Lösungen erarbeitet werden. Sie heißen: • „Ausbildung und Qualifizierung“, • „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“, • „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“, • „Pflegekräfte aus dem Ausland“ und • „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“. Das Land Niedersachsen bringt sich hier intensiv ein und wirkt in 2 von den 5 Arbeitsgruppen mit, nämlich zu den Themenfeldern „Personalmanagement, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung“ und „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“. Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Um die ambulante Pflege im ländlichen Raum besser zu unterstützen, stellte das Land im Rahmen eines Förderprogramms in den Jahren 2016 bis 2018 jährlich rd. 6,3 Mio. Euro zur Verfügung. Damit haben wir seit 2016 fast 400 Projekte gefördert. Im Fokus standen dabei insbesondere bessere Arbeitsbedingungen und die Einführung EDV-basierter Systeme. Unser Ziel ist es, die Förderung auch im Jahr 2019 und in der mittelfristigen Planung fortzusetzen. Dabei bleibt die tarifliche Vergütung der Pflegekräfte für uns grundlegende Voraussetzung für eine Förderung. Neu ist die geplante Einführung eines Eigenanteils für die ambulanten Pflegedienste. Unser Ziel ist hier eine noch breitere Streuung der Fördermittel. Für 2019 sind für die Umsetzung des Schwerpunktes „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ insgesamt rund 5,0 Mio. Euro vorgesehen. Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ Auch das Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ führen wir weiter. Wir stellen also auch in 2019 Mittel in Höhe von jeweils 500.000 Euro jährlich für investive und nicht investive Vorhaben zur Verfügung. Also insgesamt 1 Mio. Euro für modellhafte Projekte, die Alternativen zur klassischen Unterbringung in einem Pflegeheim darstellen. Aktivierung der Altenpflegeausbildung und Qualitätssicherung in der Altenpflege Eine weitere Maßnahme des Bundes im Bereich Fachkräftesicherung ist das Pflegeberufegesetz. Dort ist die Zusammenführung der bisher getrennten Ausbildungswege zu einem gemeinsamen, generalistischen Ausbildungsweg geregelt. Das ist ein wichtiger Schritt. Die Haushaltsmittel, die bisher im Einzelplan 05 für die Schulgeldförderung in der Altenpflege vorgesehenen sind, werden sich mit der Pflegeberufe-Reform sukzessive verringern. Damit könnten sich Spielräume für die Schulgeldfreiheit weiterer Gesundheitsberufe eröffnen. Zurzeit sind für die Schulgeldförderung in der Altenpflege 8,5 Mio. Euro angesetzt.  

Integration Gesamtkonzept Die Zahl der in Niedersachsen lebenden Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat sich von 500.000 im Jahr 2013 auf über 800.000 bis heute erhöht. Diese Personen sowie zukünftig Zuwandernde müssen stringent durch den Integrationsprozess begleitet werden, um ihnen den Weg zum eigenverantwortlichen Handeln zu ebnen. Dabei müssen wir berücksichtigen, dass die „Integration“ von Zugewanderten ein individueller Prozess ist, der eben nicht generell nach X Jahren abgeschlossen ist. Es ist ebenfalls ein Prozess, der die Zusammenarbeit aller gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure braucht. Unter Berücksichtigung der Aufenthaltsrechte und individuellen Potenziale erfolgt die Beratung und Begleitung im schulischen sowie beruflichen Kontext. Es ist der Landesregierung deswegen wichtig, den Haushaltsansatz für den Bereich Migration und Integration und das dazugehörige Gesamtkonzept, das wir gerade entwickeln mit 16,267 Mio. Euro weiterhin angemessen auszustatten, damit die erforderliche Unterstützung erfolgen kann. Das sind zusätzliche Mittel, die wir hier investieren. Sie werden aus keinem anderen Politikfeld herausgenommen. Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe Die Koalitionsvereinbarung regelt ausdrücklich, dass die Koordinierungsstellen Migration und Teilhabe gestärkt werden sollen. Die geplante Anhebung der Haushaltsmittel von 1,41 auf 1,61 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2019 ist ein erster Schritt zur Umsetzung dieser Regelung.  

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Kofinanzierung IQ Netzwerk Niedersachsen Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen ist ein wesentlicher Baustein bei der Integration. Ein Erfolgsfaktor für die Anerkennungsverfahren sind die Beratungs- und Qualifizierungsstrukturen. Das Niedersächsische Berufsqualifikations-Feststellungsgesetz, kurz NBQFG, beinhaltet daher seit 2016 entsprechende Rechtsansprüche. Bereits seit 2015 leistet das Sozialministerium eine Kofinanzierung für das IQ Netzwerk Niedersachsen. Die Fördermittel des Bundes und nach dem ESF werden damit erweitert, um zusätzliche Beratungs- und Qualifizierungsangebote in Niedersachsen einzurichten und die gesetzlichen Ansprüche abzusichern. Die Nachfrage durch Interessierte an der beruflichen Anerkennung hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und ist weiterhin hoch. Unter den Beratenen stellen Geflüchtete eine wichtige Gruppe dar. Die Landesförderung wurde ab 2016 auf bis zu 960.000 Euro pro Jahr erhöht. Diese Förderhöhe soll in 2019 beibehalten werden. Unbegleitete ausländische Minderjährige (umA) Auch im kommenden Haushaltsjahr sind die Aufwendungen für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bzw. jungen Volljährigen noch ein großer Posten, auch wenn die Zahl der betreuten jungen Menschen stetig zurückgeht. In Niedersachsen waren am 7. September noch 3.831 unbegleitete ausländische Minderjährige gemeldet. Das entspricht einem Rückgang im ersten Halbjahr 2018 von 17,7 %. Der Rückgang der Zugänge schlägt sich jedoch erst langsam in der Entwicklung der Kosten nieder. Das liegt zum einen an der Systematik der Kostenerstattung und zum anderen daran, dass ein großer Teil der volljährig gewordenen jungen Menschen einen weiteren Bedarf an „Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung“ (§41 SGB VIII) haben, für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenständige Lebensführung. Die „Bugwelle“ der Abrechnungen dürfte in 2018/2019 erreicht sein. Daher werden für diesen Bereich für das nächste Haushaltsjahr 205 Mio. Euro eingeplant. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die Aufwendungen sinken werden. Inklusion

Ein wichtiges Thema in diesem Jahr und auch im nächsten Jahr ist Inklusion. Die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ist ein Kernpunkt unserer Sozialpolitik. Quotales System/Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Der Ansatz für die Zuweisungen an Gemeinden im Quotalen System beträgt für das Jahr 2019 rund 2,0 Mrd. Euro. Das ist wie in den Vorjahren der größte Einzelposten im Einzelplan 05. Von diesen Leistungen profitierten beispielsweise in den teilstationären und stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe in Niedersachsen rd. 85.000 Menschen mit Behinderungen (Stand 31.10.2017). Davon leben rd. 60.000 Menschen in den teilstationären und rd. 25.000 Menschen in den stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Voraussichtlich wird die Zahl der Leistungsberechtigten ansteigen. Das berücksichtigt der Haushaltsansatz bereits. Genauso berücksichtigt er den für 2019 absehbaren Anstieg der Personal- und Sachkosten in den Einrichtungen der Behindertenhilfe. Wir haben ja im Rahmenvertrag mit den Verbänden der Einrichtungen der Eingliederungshilfe vereinbart, dass wir diese Fortschreibungen jährlich vollziehen. Das Quotale System in seiner jetzigen Form wird ab dem Jahr 2020 im Rahmen der Umsetzung des BTHG nicht fortgeführt werden können. Ab dem 1. Januar 2020 tritt die so genannte dritte Stufe des BTHG in Kraft. Die bisherige Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen fällt dann weg. Vor allem werden die Fachleistungen von den Existenzsicherungen getrennt. Das ist das Herz des BTHG. Deshalb konnte die bisherige Verteilung der sachlichen Zuständigkeiten und somit der Kostenträgerschaft zwischen dem Land und den örtlichen Sozialhilfeträgern nicht beibehalten werden. Die seit mittlerweile 17 Jahren durch das Quotale System etablierte gemeinsame Finanzverantwortung zwischen Land und Kommunen wollten wir aber erhalten. Dazu brauchen wir eine tragfähige Lösung. Immerhin sprechen wir im Zusammenhang mit allen Leistungen der Sozialhilfe über ein Finanzvolumen von insgesamt rund 2,4 Mrd. Euro jährlich. Im Vordergrund stehen die Belange von 85.000 anspruchsberechtigten Menschen mit Behinderung. Es war uns darum besonders wichtig, eine Lösung zu entwickeln, die vor allem diesen Belangen gerecht wird. Die neu gefundene Lösung sieht so aus: 1. Die sachliche Zuständigkeit, also die Kostenträgerschaft für alle Leistungen an Kinder und Jugendliche nach dem SGB Neun und dem SGB Zwölf bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird den örtlichen Trägern übertragen. 2. Die sachliche Zuständigkeit für alle Leistungen nach dem SGB Neun und dem SGB Zwölf an Erwachsene wird vom Land übernommen. Dazu gehört auch die Hilfe zur Pflege. Was das Quotale System angeht, kann man also zusammenfassend sagen, dass die Belastung unseres Haushalts gleich bleibt, aber dass es ein neues System geben wird, nach dem die Mittel verteilt werden. Budget für Arbeit Ein wichtiger Bestandteil des BTHG ist das Budget für Arbeit. Wir wollen Menschen mit Behinderungen helfen, damit sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und sich dort zurecht finden können. Ein Instrument, um dieses zu erreichen, ist das weiterentwickelte Budget für Arbeit. Im Kern umfasst es sowohl einen Lohnkostenzuschuss an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber als auch die Aufwendungen, die am Arbeitsplatz für die Anleitung oder Begleitung anfallen. Mit dieser Unterstützung wird für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt geschaffen. Gleichzeitig wollen wir Unternehmen einen Anreiz bieten, diesem Personenkreis die Chance für einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Daher haben wir für Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht bereits erfüllen oder für die keine Beschäftigungspflicht besteht, in den ersten zwei Jahren einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 Euro vorgesehen. Diese Regelungen sind seit 01. Juli 2017 in Kraft getreten. Wir in Niedersachsen haben die Regelungen aber schon ein halbes Jahr früher umgesetzt. Um das Budget für Arbeit noch stärker zu nutzen, wird die Umsetzung in 5 Modellregionen in Niedersachsen durch Netzwerke besonders begleitet. Die Erkenntnisse daraus sollen die landesweite Implementierung des Konzepts unterstützen. Für den Netzwerkaufbau wird eine zentrale und neutrale Ansprechperson in den Modellregionen bei den Integrationsfachdiensten angedockt. Vorgesehen ist pro Ansprechperson ein jährlicher Betrag in Höhe von 100.000 Euro, so dass bei den Leistungen an Integrationsfachdienste der Ansatz um 500.000 Euro im Vergleich zum Vorjahr erhöht wurde.

Gleichstellungs- und Frauenpolitik NGG Einer der politischen Schwerpunkte unserer Gleichstellungspolitik ist nach wie vor das NGG. Ein Werkstattgespräch mit hochrangigen Expertinnen und Experten sowie einem Fachpublikum wird am 25. September stattfinden, um alle rechtliche Möglichkeiten einer faktischen Gleichstellung auszuloten und mögliche neue Aspekte in den Gesetzentwurf mit einzubinden. Frauenhäuser Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem bundesweit und auch in Niedersachsen. Jährlich suchen in den niedersächsischen Frauenhäusern im Durchschnitt 2.200 Frauen mit 2.000 Kindern Schutz und Unterstützung. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist vorrangig eine Aufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge. Das Land unterstützt hier freiwillig 41 Frauenhäuser, 43 Gewaltberatungsstellen, sowie die 29 Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS). Neu in die Förderung aufgenommen wurde in diesem Jahr Helmstedt. Mit der Wiedereröffnung des Frauenhauses Osterode werden 2019 dann insgesamt 42 Frauenhäuser eine Förderung erhalten. Damit werden künftig über 4,5 Mio. Euro für die Förderung der Frauenhäuser eingesetzt. Darüber hinaus konnten in 2018 über den Nachtragshaushalt 1 Mio. Euro zur Unterstützung des barrierereduzierenden Um- und Ausbaus einzelner Frauenhäuser zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt wurden Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, weiter auf 8,7 Mio. Euro erhöht. Netzwerk ProBeweis Ein wichtiges Projekt aus Sicht des Opferschutzes und zur Stärkung der Rechtsstellung von Opfern von sexueller oder häuslicher Gewalt ist das „Netzwerk ProBeweis“. Das Projekt hat sich gut etabliert. Zwischenzeitlich sind viele Kliniken im Netzwerk vertreten, so dass die verfahrensunabhängige Beweissicherung in 32 Städten verteilt auf 28 Landkreise in Niedersachsen von den Partnerkliniken angeboten wird. Ziel der Landesregierung ist es, das Projekt auf Dauer weiterzuführen und landesweit auszubauen. Das führt zu Kostensteigerungen im nächsten Jahr. Der Haushaltsansatz ist deshalb auf 310.000 Euro erhöht worden. Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft und FIFA-Richtlinie Mit zwei frauenspezifischen Programmen fördert das Land im Rahmen der EU-Strukturfondspolitik die Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Die 25 Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft bleiben mit einem Kofinanzierungsanteil von knapp 2,4 Mio. Euro erhalten. Neben der professionellen Beratung von Frauen initiieren und begleiten die Ko-Stellen berufsbezogene und arbeitsmarktorientierte Weiterbildungsangebote in der Region. Sie können ihre Beratung nun auch um ein besonderes Angebot für geflüchtete Frauen und Migrantinnen fortsetzen. Mit dem Programm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) reagiert das Land flexibel auf unterschiedliche regionale Bedarfe und wichtige frauenpolitische Themen. Politik-Mentoring Von diversen frauenpolitischen Einzelmaßnahmen möchte ich eines exemplarisch nennen, nämlich das Politik-Mentoring. Mit Blick auf die nächste Kommunalwahl werden wir erneut ein Mentoring-Programm zur politischen Nachwuchsförderung von Frauen auf den Weg bringen. Das Projekt wird in den Jahren 2019 und 2020 mit jeweils 100.000 Euro gefördert. Der Frauenanteil im Niedersächsischen Landtag ist im Vergleich zur vorhergehenden Legislaturperiode von knapp über 30 % auf 27,7 % gesunken und in den Kommunalparlamenten dümpelt er durchschnittlich bei unter einem Viertel dahin. Deswegen ist das Politik-Mentoring gerade in diesem Jahr, in dem wir 100 Jahre Frauenwahlrecht feiern, ein besonders wichtiges Projekt.

Kinderschutz und -förderung Kinderschutz-Zentren Zur weiteren Stärkung des Kinderschutzes investiert das Land in zusätzliche Kinderschutz-Zentren. Neben den etablierten Einrichtungen in Hannover und Oldenburg werden seit 2018 zwei zusätzliche Kinderschutz-Zentren in Niedersachsen gefördert: • das in Osnabrück übernimmt nun auch den südlichen Weser-Ems-Bereich • und ganz neu haben wir nun auch eines in Lüneburg und Stade für Nordostniedersachsen. In 2019 stehen deswegen Landesmittel in Höhe von 760.000 Euro für die Förderung der 4 Kinderschutz-Zentren zur Verfügung. Im Vergleich zu 2017 hat sich der Haushaltsansatz nahezu verdoppelt. Unterhaltsvorschuss - UVG Mit dem neuen UVG haben sich wesentliche Verbesserungen für die Ein-Eltern-Familien ergeben: Der Unterhaltsvorschuss wurde auf das 18. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet und die Leistungsbegrenzung von 72 Monaten ist weggefallen. Wir haben diese wichtige Reform sehr gern mitgetragen. Dadurch hat sich die Zahl der Kinder im laufenden Leistungsbezug bereits um 38.000 Kinder erhöht. Weitere Anträge müssen noch durch die kommunalen Stellen abgearbeitet werden. Es liegen nach wie vor unbearbeitete Anträge vor. Ich rechne mit einer Verdoppelung der Zahl der unterstützten Kinder gegenüber dem Zeitpunkt vor der Reform. Die überaus große Nachfrage nach dieser Leistung zeigt, dass wir hier eine bestehende Lücke schließen mussten. Natürlich steigen nun auch die Ausgaben. Der Bund beteiligt sich seit der Reform mit 40 % an den Ausgaben. Die Kommunen tragen 20 %. Beim Land verbleiben 40 % der Kosten. Bei einem Zuwachs von 50.000 Kindern werden die Mehrkosten der Reform für Niedersachsen bei ca. 55 Mio. Euro liegen. Dieser Betrag liegt erheblich über der vom Bund in der Gesetzesbegründung vorgenommenen Schätzung. Der Bund wurde deshalb durch unsere Initiative von der Jugend- und Familienministerinnenkonferenz einstimmig zur Anpassung seiner Prognose aufgefordert. Wir wollen eine höhere Beteiligung des Bundes erreichen.  

Seniorinnen- und Seniorenpolitik Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen (SPN) sind von großer Bedeutung für die seniorenpolitische Infrastruktur in Niedersachsen. Wichtig ist die allgemeine Seniorenberatung. Sie zielt darauf ab, dass die Potenziale älterer Menschen weiterhin gestärkt und genutzt werden. Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität wird bewahrt und gefördert. Für die Förderung von bis zu 46 Senioren- und Pflegestützpunkten ist ein Betrag von rd. 2 Mio. Euro veranschlagt. Bürgerschaftliches Engagement Bürgerschaftliches Engagement (Freiwilligenagenturen und Selbsthilfe) Bürgerschaftliches und gesellschaftliches Engagement ist sehr vielfältig, ein wichtiger zivilgesellschaftlicher Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft und damit weit mehr als das traditionelle Ehrenamt. Wichtig ist weiterhin der Auf- und Ausbau der Infrastruktur, die das Engagement unterstützt. Mit der Förderung von innovativen Projekten, insbesondere der Freiwilligenagenturen, leisten wir hierzu einen wichtigen Beitrag. Wir stellen hier insgesamt rd. 1,2 Mio. Euro zur Verfügung, davon entfallen 990.000 Euro auf die Freiwilligenagenturen. Kontakt- und Informationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen Neben dem traditionellen Ehrenamt ist deshalb weiterhin die Selbsthilfeinfrastruktur mit den Kontakt- und Informationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen und dem Selbsthilfe-Büro Niedersachsen wichtig.   Die Selbsthilfe ist ein bürgerschaftliches Engagement, das insbesondere im Gesundheitsbereich eine große Bedeutung hat. Ab 2019 wird die Fördersumme um 90.000 Euro auf dann rd. 1,23 Mio. Euro erhöht, damit weitere Selbsthilfe-Kontaktstellen im Flächenland Niedersachsen für Beratung und Vernetzung in der Selbsthilfe ausgebaut werden können. Sozialgenossenschaften Eine mögliche Organisationsform für vielfältige Facetten des Ehrenamtes ist die Gründung einer Sozialgenossenschaft. Deshalb gibt es seit dem 1. Januar 2018 eine entsprechende Richtlinie. Für die Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften steht eine Summe von 100.000 Euro jährlich zur Verfügung. Initiativen können für die Gründung einer Sozialgenossenschaft eine Zuwendung bis max. 6.000 Euro erhalten. Dazu zählen beispielsweise Dorfläden, Kinderbetreuungsmodelle oder Initiativen wie die Genossenschaft Dorfgaststätte Schanko in Holdorf, über die auch schon der NDR berichtet hat. Einzelne Projekte können ebenfalls Gegenstand einer Sozialgenossenschaft sein, z.B. die Initiative in Isenbüttel, die nachbarschaftliche Hilfen organisieren möchte. Unsere Zuwendung kann für die Kosten der einzelnen Gründungsschritte verwendet werden, zum Beispiel die Ausgaben für Mitgliederwerbung oder Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Genossenschaftsverbände.  

Schluss Ich habe Ihnen nun einen ganzen Strauß an vielfältigen Aufgaben präsentiert. Dabei stehen ganz besonders im Fokus: • mehr Geld für die Krankenhäuser, • eine bessere Pflege mit Hilfe unserer beiden Förderprogramme für den ländlichen Raum und das selbstbestimmte Wohnen im Alter und • eine gelingende Integration mit einem strategischen Gesamtkonzept, in das unsere bisherigen Aktivitäten aufgenommen werden. Diese Schwerpunkte und alle Zahlen, die ich genannt habe, verdeutlichen, dass Niedersachsen ein gut aufgestelltes Land ist und die Sozialpolitik der Niedersächsischen Landesregierung darauf ausgerichtet ist, Menschen in Niedersachsen in vielfältiger Art und Weise zu unterstützen, um ihnen allen eine umfassende gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen nun gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2018
zuletzt aktualisiert am:
21.09.2018

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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