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Die Pflege stärken! Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt unterzeichnet mit Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte

Auch die AOK Niedersachsen und der Verband der Ersatzkassen (vdek) gehören zu den Unterzeichnern


Die Niedersächsische Erklärung für ein angemessenes Einkommen in der Pflege erhält immer mehr Gewicht. Heute haben sich die Präsidenten der Kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen zusammen mit Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt eindeutig positioniert: Um in der Altenpflege einen Fachkräftemangel zu verhindern, muss der Beruf attraktiv gestaltet und angemessen bezahlt werden. Dazu müssen, so sind sich die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner einig, tarifvertragliche Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen berücksichtigt und Vergütungserhöhungen an die Pflegekräfte weitergeleitet werden. Die Erklärung unterzeichneten heute im Niedersächsischen Sozialministerium der Präsident des Städtetages, Frank Klingebiel, der Präsident des Landkreistages, Klaus Wiswe, und der Vizepräsident des Städte- und Gemeindebundes, Uwe-Peter Lestin. Im Vorfeld hatten eine entsprechende Erklärung bereits der Vorstandsvorsitzende der AOK Niedersachsen, Dr. Jürgen Peter, und der Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, Jörg Niemann, unterzeichnet.

In der heute mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände unterzeichneten Vereinbarung heißt es:

„Die Deckung des Fachkräftebedarfs in der Altenpflege erfordert vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes der Altenpflege. Ein angemessenes Einkommensniveau kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Es ist die Aufgabe der Sozialpartner, in diesem Sinne attraktive Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu schaffen. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens unterstützt dies durch die Berücksichtigung von tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und das Land Niedersachsen setzen darauf, dass diese Zusage einen Impuls gibt, die Bezahlung von Beschäftigten in der Altenpflege nach Tarifverträgen auszuweiten. Sie stimmen darin überein, dass mit der Berücksichtigung von Tarifzahlungen auch eine Weiterleitung von Vergütungserhöhungen seitens der Arbeitgeber an die Pflegekräfte sichergestellt und überprüfbar sein muss.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2016

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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