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Cornelia Rundt: „Wir unterstützen selbstbestimmte Wohnformen im Alter!“

Sozialministerin stellt beim Fachtag „Wohnen im Alter“ die Grundzüge des neuen Heimgesetzes vor – Land fördert Wohnberatung für Seniorinnen und Senioren


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat beim heutigen Niedersächsischen Fachtag „Wohnen im Alter – Perspektiven für Stadt und Land“ in Hannover betont, dass sich die Landesregierung für die Entwicklung neuer Wohnformen für Seniorinnen und Senioren stark macht: „Wir unterstützen selbstbestimmte Wohnformen im Alter!“ Rundt verwies auf den stark ansteigenden Anteil der über 60-Jährigen in der Bevölkerung: „Eine Frage, mit der wir uns heute schon beschäftigen sollten, ist deshalb: Wie wollen und wie werden wir im Alter wohnen? Wie ich aus meinen Gesprächen weiß, möchte die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in der vertrauten Umgebung wohnen.“

Rundt lobte das Ziel der Fachtagung, neue Wohn- und Pflegeformen in Niedersachsen zu entwickeln: „Denn wir wissen, Wohnung und Wohnumfeld haben in jedem Lebensalter eine große Bedeutung für die Lebensqualität und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“ Allerdings blockiere das von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Niedersächsische Heimgesetz die Entwicklung neuer, selbstbestimmter Wohnformen, so die Sozialministerin: „Wir stehen im Zuge der laufenden Heimrechtsreform im Dialog mit den in der Pflege verantwortlichen Institutionen und Verbänden sowie der Wohnungswirtschaft. Wir wollen die Entfaltung von Alternativen zur klassischen vollstationären Pflege ermöglichen und die besonderen Interessen von Menschen mit Demenz berücksichtigen.“

Dr. Andrea Töllner vom „Niedersachsenbüro Neues Wohnen im Alter“ erklärte bei der Fachtagung: „Uns freut, dass das Heimgesetz jetzt in die richtige Richtung geht. Innovative Wohnformen sind für uns all jene, in denen ältere Menschen selbstbestimmt in einer Gemeinschaft leben können." Töllner, deren Niedersachsenbüro den Fachtag gemeinsam mit dem Sozialministerium veranstaltete, begrüßte den Kurswechsel in der Landespolitik: „Nicht nur am Koalitionsvertrag ist zu sehen, dass die neue Landesregierung das Wohnen im Alter sehr ernst nimmt - die neuen Ansätze reichen von der Seniorenberatung bis zur Wohnungsbauförderung."

Sozialministerin Cornelia Rundt will die Beratungsangebote für Seniorinnen und Senioren künftig übersichtlicher gestalten und landesweit „Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen“ schaffen. Zudem bieten schon jetzt mehr als 500 ehrenamtliche Wohnberaterinnen und -berater Seniorinnen und Senioren Hilfe an, wenn es darum geht, ihre Wohnung altersgerecht zu gestalten.

Auch mit der Reform des Heimgesetzes sollen übersichtliche Strukturen und juristisch klarere Regelungen geschaffen werden. „Das bisherige NHeimG hat seine Ziele, Rechtssicherheit zu schaffen und neue Wohnformen zu unterstützen, nicht erreicht“, erklärte Rundt: „Insbesondere hat es den Ausbau der von den Bürgerinnen und Bürgern gewünschten neuen Wohnformen, die ihnen einen Verbleib in einer häuslichen Pflegeumgebung ermöglichen, nicht unterstützt.“

Das künftige NHeimG soll laut Cornelia Rundt zwischen vier Grundformen des Wohnens unterscheiden und somit wesentlich größere Spielräume bei der Schaffung altersgerechter Angebote schaffen:

  1. Service Wohnen

Bei diesem ambulanten Angebot, bei denen die Pflegerinnen und Pfleger zu den Menschen nach Hause kommen, werden die Leistungen auf allgemeine Unterstützungsleistungen im Sinne des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes beschränkt. Hier gilt das NHeimGnicht.

  1. Selbstbestimmte Wohnformen

Bei diesem ambulanten Angebot leben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer häuslich pflegerischen Versorgungsumgebung und sind von den Anbietern der ambulanten Leistungen strukturell unabhängig - spätestens nach zwei Jahren können sie den ambulanten Dienst frei wählen. Ein Wechsel des ambulanten Dienstes darf nicht die Verpflichtung zum Auszug aus der Wohnung zur Folge haben. Auch für diese Wohnformen gilt das NHeimGnicht. Es gelten allerdings Anzeigepflichten, Beratungsansprüche und ein anlassbezogenes Recht auf Prüfung vor Ort, ob es sich tatsächlich um eine selbstbestimmte Wohnform handelt.

  1. Nicht selbstbestimmte Wohnformen

Bei diesem ambulanten Angebot leben die Bewohnerinnen und Bewohner in einer häuslich-pflegerischen Versorgungsumgebung. Sie sind von den Anbietern der ambulanten Leistungen strukturell abhängig, weil sie den ambulanten Dienst nicht frei wählen können. Wohnen und ambulante Dienstleistung sind hier dauerhaft miteinander verbunden. Hier gilt der volle Schutzzweck des NHeimG. Aber es gelten nicht die derzeitigen Rechtsverordnungen. Von den Mindestbauvorschriften, von der Heimpersonalverordnung und der Heimmitwirkungsverordnung gelten nur einzelne Paragraphen, die Anwendung wird beschränkt auf den notwendigen Verbraucherschutz in einer häuslichen Umgebung.

  1. Das bisherige Pflegeheim

Dieses stationäre Angebot für das Wohnen umfasst Betreuungs-, Pflege- und Teilhabeleistungen. Hier gilt der volle Schutzzweck des NHeimG nebst Rechtsverordnungen. Diese sollen in einem zweiten Schritt nach der Novellierung des NHeimG modernisiert und angepasst werden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.11.2013

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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