Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

„Benötigt die Landesregierung keine Unterstützung bei der medizinischen Betreuung von Asylsuchenden?“

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage



Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer und Gudrun Pieper (CDU) geantwortet.


Die Abgeordneten Annette Schwarz, Petra Joumaah, Dr. Max Matthiesen, Burkhard Jasper, Volker Meyer und Gudrun Pieper (CDU) hatten gefragt:

Das in Hannover ansässige Internationale Institut für medizinisches Qualitätsmanagement und Patientensicherheit, medicalQM hat der Landesregierung nach eigenen Angaben seit Anfang August 2015 mehrfach angeboten, bei der Etablierung einer gezielt epidemiologisch orientierten medizinischen Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden Unterstützung zu leisten.

Das Angebot würde die Konzeption und Durchführung von Fachfortbildungen für Ärzte, nichtärztliche Heilberufe und ärztliches Hilfspersonal sowie Pflege- und Betreuungspersonal im direkten Umfeld von Asylsuchenden umfassen und könne sofort etabliert und durchgeführt werden.

Dabei gehe es insbesondere um die Verbesserung bzw. Optimierung der Diagnostik und Therapie von Infektionskrankheiten, wie sie gegenwärtig bei den ankommenden Asylsuchenden aus verschiedensten Regionen der Welt zu erwarten seien. Ziele seien die Infektionsvermeidung für das Behandlungspersonal, die Verhinderung der Infektionsausbreitung auf die Bevölkerung sowie die Minimierung von Nebenwirkungen und Resistenzbildungen beim therapeutischen Einsatz von Medikamenten.

Die Durchführung der Fortbildungen wäre für die Landesregierung kostenfrei, die Landesregierung müsse lediglich Unterrichtsräumlichkeiten zur Verfügung stellen und die anfallenden Druckkosten für Lehrgangsmaterialien übernehmen.

1. Sieht die Landesregierung Bedarf für die Fortbildung von Ärzten, nichtärztlichen Heilberufen und ärztlichem Hilfspersonal sowie Pflege- und Betreuungspersonal im direkten Umfeld von Asylsuchenden bei der Diagnostik und Therapie von Infektionskrankheiten?

2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die medizinische Versorgung und Betreuung der Asylsuchenden derzeit in einem geordneten Verfahren nach neuesten medizinisch-infektiologischen Standards erfolgt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung das Angebot von medicalQM?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Es trifft zu, dass das Institut für medizinisches Qualitätsmanagement und Patientensicherheit medicalQM der Landesregierung angeboten hat, bei der Etablierung einer gezielt epidemiologisch orientierten medizinischen Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden Unterstützung zu leisten.

Grundsätzlich sind Fortbildungsangebote zum Themenkomplex Infektionskrankheiten zu begrüßen. In Niedersachsen steht der Landesregierung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA) bereits eine Fachbehörde unter anderem mit Expertise zu Infektionskrankheiten, Hygiene und Epidemiologie zur Verfügung. Das NLGA führt seit Jahren entsprechende Fortbildungen durch und stellt Informationen beispielsweise auf der Internetseite zur Verfügung. Darüber hinaus informiert es den öffentlichen Gesundheitsdienst regelmäßig über aktuelle Sachverhalte zu Infektionskrankheiten.

Auch das Robert Koch-Institut (RKI) stellt auf seiner Internetseite umfangreiche Informationen zum Thema Asylsuchende und Infektionskrankheiten zur Verfügung, die sich aus aktuellen epidemiologischen Erkenntnissen ableiten. So wurde eine Übersicht zu akuten, behandlungsbedürftigen, für Deutschland ungewöhnlichen Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten können, erstellt und veröffentlicht. Gleichzeitig haben RKI-Analysen der Meldedaten von Infektionsgeschehen der letzten Jahre in Unterkünften von Asylsuchenden ergeben, dass sich über 90% der Erkrankten in Deutschland angesteckt haben. Das heißt die Asylsuchenden sind eher eine gefährdete Gruppe als eine Gruppe, die andere gefährdet.

Für die ärztliche Fort- und Weiterbildung ist die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) verantwortlich. Speziell zum Themengebiet Flüchtlinge werden auf der Internetseite zahlreiche Hinweise auch auf Fortbildungen gegeben. Es bleibt jeder Einrichtung oder Organisation unbenommen, sich mit der ÄKN in Verbindung zu setzen oder weiteren Interessenten Fortbildungen anzubieten.

Zu 1.:

Die Landesregierung schließt sich der Einschätzung des RKI an, wonach die Gefahr der Einschleppung von seltenen Infektionskrankheiten nach Deutschland durch Asylsuchende aktuell gering ist. Viel häufiger sind die Personen dieser Gruppe für die gleichen Infektionen wie die ansässige Bevölkerung anfällig. Nach Auffassung der Landesregierung besteht daher allein durch die Aufnahme von Flüchtlingen in Niedersachsen kein besonderer Fortbildungsbedarf bezüglich Infektionskrankheiten, der nicht durch die Bereitstellung von Informationsmaterial durch das RKI und das NLGA bereits erfüllt wäre. Darüber hinaus ist Fortbildung eine Angelegenheit der ärztlichen Selbstverwaltung und von dort zu beurteilen.

Zu 2.:

Auch wenn die medizinische Versorgung und Betreuung der Asylsuchenden derzeit für alle Beteiligten Akteure eine große Herausforderung darstellt, sind der Landesregierung keine Tatsachen bekannt, die einen anderen Schluss zulassen.

Zu 3.:

Aufgrund des staatlichen Neutralitätsgebotes, das im Wettbewerb die gleichen Chancen für alle Marktteilnehmerinnen und -teilnehmer gewährleisten soll, beurteilt die Landesregierung das Angebot nicht.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2015

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln