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Antwort auf die mündliche Anfrage: Zukunft der Wohnungsbauförderung

Hannover. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Matthiesen und Norbert Böhlke (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten Dr. Max Matthiesen und Norbert Böhlke (CDU) hatten gefragt:

Zukunft der Wohnungsbauförderung

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 1 550 Wohnungen mit einem Mittelvolumen von 42,8 Millionen Euro gefördert. In ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Matthiesen, Hilbers und Böhlke (CDU) vom 14. März 2013 (Drs. 17/47) hat die Landesregierung dargelegt, dass für die Wohnraumförderung 2013 insgesamt rund 58,8 Millionen Euro eingesetzt werden können. Darin enthalten ist auch die von der CDU-geführten Landesregierung erfolgte Aufstockung des Wohnraumförderprogramms um 10 Millionen Euro für die Schaffung von Mietwohnraum in städtischen Gebieten. Nach Angabe der Landesregierung in der oben genannten Antwort „bleibt ein Schwerpunkt der Wohnraumförderung die Schaffung von Wohnungen für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen“. Außerdem sei beabsichtigt, „Wahlmöglichkeiten zu schaffen, indem die Wohnungswirtschaft darin unterstützt wird, geeignete Wohnräume für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Pflegebedarf anzubieten“.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie verteilen sich die im Jahre 2012 geförderten Wohnungen auf

- Eigentumsmaßnahmen und Mietwohnungen,

- Familien, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen?

2. Wie ist die entsprechende Verteilung im Jahr 2013 geplant?

3. Wer trifft die in der o. g. Antwort angekündigte Entscheidung im Einzelfall, ob „Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf in der Folge dann selbst Mieterinnen und Mieter werden oder ob die Wohnungsbauunternehmen mit den Leistungsanbietern von Eingliederungshilfeleistungen und/oder Pflegeleistungen kooperieren“, und nach welchen Kriterium erfolgt die Entscheidung?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Schwerpunkte der Wohnraumförderung in Niedersachsen sind die Schaffung von Mietwohnungen und gemeinschaftlichen Wohnformen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, Mietwohnungen in Fördergebieten und städtischen Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage, Eigentumsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung und Haushalte mit Kindern sowie die energetische Wohngebäudemodernisierung. Grundlagen der sozialen Wohnraumförderung sind das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz (NWoFG), die Wohnraumförderbestimmungen (WFB) sowie das aktuelle Wohnraumförderprogramm 2012. Die Entscheidung über die Bereitstellung von Fördermitteln erfolgt in monatlichen Auswahlbesprechungen bei der NBank im Rahmen des zur Verfügung stehenden Programmvolumens. Eine Kontingentierung der Fördermittel auf die einzelnen Förderbereiche ist nicht vorgesehen, um entsprechend der regional differenzierten Wohnungsmarktsituationen Anträge flexibel und bedarfsgerecht berücksichtigen zu können.

Darüber hinaus können mit dem Energieeffizienzdarlehensprogramm der NBank energetische Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungen und selbstgenutztem Eigentum gefördert werden.

Unter Berücksichtigung der differenzierten Wohnungsmärkte in Niedersachsen und der besonderen Bedarfslagen von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen wird die Landesregierung im Rahmen der Konzertierten Aktion Bauen und Wohnen die Wohnraumförderung weiterentwickeln.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Die im Jahr 2012 insgesamt 1.550 geförderten Wohnungen verteilen sich auf
844 Mietwohnungen und 706 Eigentumsmaßnahmen.

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung wurden davon folgende Maßnahmen gefördert:

Zielgruppen

Wohnungen

Neubau von Eigentumsmaßnahmen für kinderreiche Familien

278

Neubau von Eigentumsmaßnahmen für Schwerbehinderte

13

Aus-, Umbau oder Erweiterung von selbst genutztem Wohneigentum für kinderreicher Familien

10

Eigentums-

Aus-, Umbau oder Erweiterung von selbst genutztem Wohneigentum für Schwerbehinderte

2

maßnahmen

Erwerb/Kauf von selbstgenutztem Wohnraum für kinderreiche Familien

199

Erwerb/Kauf von selbstgenutztem Wohnraum für Schwerbehinderte

10

Energetische Modernisierung von Wohneigentum

30

Eigentumsmaßnahmen gesamt

542

Mietwohnungen für ältere Menschen und für Menschen mit Behinderung

103

Miet-

Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen

31

wohnungen

Mietwohnungen im Zusammenhang mit städtebaulichen Maßnahmen

145

Energetische Modernisierung von Mietwohnungen

61

Mietwohnungen gesamt

340

Die mit Mitteln des Energieeffizienzdarlehens Niedersachsen geförderten Wohnungen verteilen sich wie folgt:

Eigentums-maßnahmen

Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen

164

Miet-wohnungen

Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen

504

Zu 2.:

Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.

Zu 3.:

Soweit Menschen zwar behindert sind, jedoch keine Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen oder in Anspruch nehmen, wird die Entscheidung über das jeweilige Wohnumfeld ausschließlich von dem betroffenen Menschen persönlich oder aber im Zusammenwirken mit den Personen seines Vertrauens ohne staatliche Mitwirkung getroffen. Dies gilt entsprechend für Menschen mit einem Pflegebedarf.

Sofern Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen, ist im Rahmen der Gesamtplanung nach § 58 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) vorgesehen, dass in jedem Einzelfall im Rahmen einer individuellen Zielplanung die persönlichen Kompetenzen sowie der individuelle Hilfebedarf ermittelt werden. Daraus werden die zu erreichenden Ziele der Eingliederungshilfe und die zur Zielerreichung notwendigen und geeigneten Maßnahmen abgeleitet. Diese können von dem ambulanten Betreuen im eigenen Wohnraum über Betreuungsangebote im von Leistungsträgerinnen und Leistungsträgern angemieteten Wohnraum bis hin zur stationären Unterbringung in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe reichen.

§ 58 Abs. 2 SGB XII sieht vor, dass bei der Aufstellung des Gesamtplans und der Durchführung der Leistungen der Träger der Sozialhilfe mit den Menschen mit Behinderungen und den sonst im Einzelfall Beteiligten zusammenwirkt. In der Praxis findet diese Mitwirkung im Regelfall auch aktiv statt, sodass die Menschen mit Behinderungen bei der Auswahl der für sie geeigneten Maßnahme – hier: dem Ort des Wohnens und dem damit zusammen hängenden Betreuungsumfang – mitwirken.

Die Frage, ob Menschen mit Behinderungen selbst Mieterinnen oder Mieter werden oder ob die Wohnungsbauunternehmen mit den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern von Eingliederungshilfeleistungen kooperieren, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt hier vielmehr auf die individuellen Gegebenheiten an. Dabei sind vorrangig die individuellen Wünsche und Möglichkeiten der einzelnen Menschen mit Behinderung von Bedeutung.

Es ist jedoch auch denkbar, dass Vermieterinnen oder Vermieter aus verschiedenen, u. a. auch arbeitsökonomischen Gründen eventuell nicht bereit sind, Mietverträge mit einzelnen Menschen mit Behinderungen abzuschließen, sondern darauf bestehen, vertragliche Bindungen mit vor Ort bekannten Leistungsanbieterinnen oder Leistungsanbietern einzugehen, um z. B. im Falle eines Mieterwechsels keinen neuen Vertrag abschließen zu müssen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.04.2013

Ansprechpartner/in:
Dominik Kimyon

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