Staatssekretärin Dr. Christine Arbogast kommentiert die Eckpunkte zur Reform der Notfallversorgung wie folgt:
„Eine Reform der Notfallversorgung ist dringend erforderlich, um Patientinnen und Patienten die passende Versorgung gewähren zu können und gleichzeitig die Fachkräfte in allen Notfallbereichen zu entlasten.
Die heute von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Eckpunkte sind ein erster sinnvoller Aufschlag, um dieses Ziel zu erreichen. Eine bessere Patientensteuerung durch eine Stärkung der Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und eine verpflichtende Kooperation mit Rettungsdienstleitstellen sehen wir positiv. Insbesondere begrüßen wir die vorgesehene Möglichkeit, den Bereitschaftsdienst durch den Einsatz von Gemeindenotfallsanitätern zu entlasten. Hier haben wir in Niedersachsen bereits gute Modelle in der praktischen Umsetzung.
Klar ist aber, dass die in den Eckpunkten vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichen werden. So muss die Reform des Rettungsdienstes zeitnah auf den Weg gebracht werden. Denn die Kooperation zwischen den Rufnummern 116117 und 112 kann nur funktionieren, wenn auch der Rettungsdienst seine Leitstellenstruktur modernisiert und zentralisiert. Zudem darf die große Krankenhausreform nicht scheitern, da die flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren eng mit der zukünftigen Krankenhausstruktur verknüpft ist.
Alle drei Gesetzesvorhaben – Notfallversorgung, Rettungsdienste und Krankenhausreform - müssen parallel vorangetrieben werden, da eine zukünftig optimal aufgestellte Notfallversorgung eine enge Verzahnung aller drei Versorgungssektoren erfordert.“
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erstellt am:
16.01.2024
Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher