Sozialministerin Cornelia Rundt: „Wer leichtsinnig mit Feuerwerk hantiert, bringt sich und andere in Gefahr“
Schön bunt, aber explosiv: Ab morgen füllen Raketen und Böller wieder die Regale. Leider wird die Silvesterfreude immer wieder durch Unfälle und Brände getrübt. Ursachen sind oft der leichtfertig Umgang mit Feuerwerkskörpern oder das Abbrennen nicht zugelassener Feuerwerkskörper. „Wer leichtsinnig mit Knallkörpern hantiert oder illegale Produkte verwendet, bringt sich und andere in Gefahr“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Wer aber ein paar einfache Regeln beachtet, kann einen bunten und unbeschwerten Silvesterabend genießen.“
Legales Feuerwerk ist leicht an der Registriernummer sowie dem CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle zu erkennen. Der Gebrauch illegaler Feuerwerkskörper kann nach dem Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden.
Das Sprengstoffgesetz unterscheidet Kleinstfeuerwerk der Klasse I oder Kategorie 1, dazu gehören Tischfeuerwerk und Wunderkerzen, sowie der Klasse II oder Kategorie 2, das sind Feuerwerkskörper, die unter freiem Himmel gezündet werden. Letztere dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Es muss eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung vorhanden sein, um eine sachgemäße Handhabung zu gewährleisten. Abgebrannt werden darf dieses Feuerwerk nur am Silvester- und am Neujahrstag.
In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen und in der Nähe von brandempfindlichen Gebäuden (Reet- und Fachwerkhäuser) ist das Abbrennen von Feuerwerk allerdings auch dann nicht erlaubt. Diese Regelung wurde 2009 vor allem zum Schutz historischer Altstadtbereiche aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes in die Erste Sprengstoffverordnung aufgenommen. Sie gilt aber grundsätzlich für alle Reet- und Fachwerkhäuser, auch außerhalb von historischen Altstadtvierteln.
Richtige Handhabung von Silvesterfeuerwerk
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Feuerwerkskörper grundsätzlich nur im Freien verwenden und nicht offen herumliegen lassen. Nur mit ausgestrecktem Arm anzünden und danach schnell entfernen.
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Nach dem Zünden ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
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Unbedingt Sicherheitsabstand zu brandgefährdeten Gebäuden, insbesondere Reet- und Fachwerkhäusern, beachten! Dies gilt insbesondere für Raketen und Hochfeuerwerk, bei denen ein angemessener Sicherheitsabstand in Abhängigkeit von Windrichtung und Abschusswinkel bis zu 200 Metern betragen kann!
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Raketen mit dem Führungsstab in Flaschen stellen, gegen Umfallen sichern und so ausrichten, dass sie nicht auf Gebäude niedergehen können; hierbei auch auf Windrichtung und -stärke achten.
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Feuerwerkskörper nicht von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder hinunterwerfen. Mit Feuerwerk niemals auf Menschen oder Tiere zielen.
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„Blindgänger“ nicht erneut zünden (zunächst abwarten und dann mit Wasser übergießen, erst anschließend beseitigen).
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Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.
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In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
In den vergangenen drei Jahren sind allein in Deutschland Jahr für Jahr mehr als 120 Millionen Euro in den Kauf von Silvesterfeuerwerk geflossen. „Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, das Geld zu spenden“, so Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt. „Würden wir für jede Rakete, die in den Himmel steigt, nur einen Euro spenden, könnten wir vielen Menschen in Not helfen und müssten noch nicht mal auf das Feuerwerk verzichten.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.12.2015
Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger