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Rede des Niedersächsischen Gesundheitsministers Dr. Andreas Philippi zur Krankenhaus-Transformationsfondsverordnung

Sitzung des Bundesrates am 21.03.2025, TOP 23


– zu Protokoll gegeben –


„Wir haben lange um die Krankenhausreform gerungen und im letzten Jahr quasi im Fotofinish das KHVVG ins Ziel gebracht.

Es war und bleibt richtig, die stationäre Versorgung zeitgemäß aufzustellen. Dazu gehören klare Qualitätskriterien der Versorgung, dazu gehören aber auch moderne, attraktive Krankenhäuser.

Kernelement der Ertüchtigung der Kliniken in Deutschland soll der mit dem KHVVG verabschiedete Transformationsfonds werden. Ein solcher Fonds zur Transformation der Krankenhausinfrastruktur ist ein wichtiges und unverzichtbares Investitionsinstrument um die stationäre Gesundheitsversorgung in Deutschland neu zu gestalten.

Eine zielgerichtete und zukunftsfähige Umgestaltung der Krankenhaus- und Gesundheitsinfrastruktur ist für die praktische Umsetzung des KHVVG von zentraler Bedeutung.

Bei der Ausgestaltung gibt es aber noch dringenden Diskussionsbedarf. Insbesondere drei Punkte müssen verbessert werden:

  1. Die grundsätzliche Finanzierung des Fonds
  2. Vermeidung der Schlechterstellung der Länder, die bereits in die Krankenhaustransformation verstärkt investieren
  3. Die Förderung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen aus dem Fonds.

Zu Punkt 1:

Der Transformationsfonds soll zu einer Hälfte aus Mitteln der Bundesländer und zur anderen Hälfte aus Mitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung gespeist. Wer fehlt, sind der Bund und auch die privaten Krankenversicherungen – das kann meines Erachtens schon aus Gerechtigkeitsgesichtspunkten nicht so bleiben. Es kann nicht sein, dass ausschließlich Länder und gesetzlich Versicherte für die Modernisierung der Krankenhäuser zahlen – das ist ganz offensichtlich eine gesamtstaatliche Aufgabe.

Daher muss der Bund bei der Finanzierung mit ins Boot und damit zumindest indirekt auch die Privatversicherten.

Erst die Planungssicherheit durch die Festlegung der Leistungsgruppen und der dadurch naturgemäß entstehenden Verschiebungen zwischen den Kliniken im Leistungsangebot wird einerseits Konsequenzen für die veränderte Infrastruktur und die Notwendigkeit zur Förderung von Investitionen durch den Fonds ergeben, eröffnet aber andererseits auch den Weg zu einer neuen zukunftsfähigen Struktur der Krankenhauslandschaft.


Zu Punkt 2:

Nach wie vor ist die Reform durch das KHVVG erst am Startpunkt und somit auch der Transformationsfonds. Die konkrete Umsetzung wird in den nächsten 10 Jahren entscheidend sein. Es gibt aber bereits Länder, die ihre Landesmittel massiv erhöht haben und damit im Sinne des Transformationsfonds in die Neugestaltung ihrer Krankenhauslandschaften investieren. Niedersachsen hat zum Beispiel im letzten Jahr drei Neubauprojekte für den Zusammenschluss zu Zentral-Kliniken auf den Weg gebracht und im Zuge dieser Strukturverbesserungen die jährliche Landesförderung ganz erheblich erhöht.

Das darf nicht zu Nachteilen sowohl bei der Antragstellung im Transformationsfonds,der notwendigen Landes-Co-Finanzierung als auch bei zu erwartenden Kostensteigerungen führen.


Die Fördersystematik des Transformationsfonds muss nachgebessert werden, damit finanzielle Vorleistungen im Sinne des Transformationsfonds auch berücksichtigt und angerechnet werden können.


Zu Punkt 3:

Alle Expertinnen und Experten sind sich einig, dass Gesundheitseinrichtungen, die stationäre und ambulante Angebote unter einem Dach anbieten, die Zukunft der Versorgung entscheidend mitbestimmen werden.

Vor allem in dünn besiedelten Flächenländern mit stark alternder Bevölkerung sind Mischformen aus kleinen Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeangeboten das Mittel der Wahl, um die Versorgung sicherzustellen.

Solche Sektorenübergreifenden Versorger haben wir in Niedersachsen als „Regionale Gesundheitszentren“ etabliert und gute erste Erfahrungen gemacht. Bisher rein aus Landesmitteln bezahlt, bin ich froh, dass es mit dem Transformationsfonds möglich sein soll, Sektorenübergreifende Versorger zu fördern. Das ist gut! Noch besser allerdings wäre, wenn sie dann auch ambulante Operationen durchführen dürften. Leider ist das derzeit nicht vorgesehen als Fördermöglichkeit im Transformationsfonds.

Leider gefährdet aber die Rigorosität, mit der ambulante Versorgungsstrukturen, bzw. deren Umwandlung, über die aktuellen Regelungen nicht gefördert werden können, den vom KHVVG gewollten Weg, die Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung durchlässiger und flexibler zu machen. Den Konflikt mit dem europäischen Beihilferecht kann man durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Nutzungsentgelte lösen. Hierfür gab es Vorschläge. Hier sehe ich durchaus noch Handlungsbedarf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“


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erstellt am:
21.03.2025

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Pressestelle

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