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Antwort auf die mündliche Anfrage: Gutachten

Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Die Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP) hatten gefragt:

In vielen Bereichen des Haushaltsplanentwurfs für den Einzelplan 05 finden sich Ausgaben und Ausgabensteigerungen für Gutachtertätigkeiten, so z. B. im Kapitel 0520 unter Titel 547 11. Hier steigen die Ausgaben für die „Dienstleistungen Außenstehender“ von 12 500 000 Euro auf 12 600 000 Euro.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die Ausgaben für Gutachten im Einzelplan insgesamt, und wie hat sich dieses Volumen im Vergleich zum Haushalt 2013 verändert?

2. In welchen Kapiteln, außer dem genannten, befinden sich die Ausgaben für Gutachten, und aus welchen Gründen haben sich - sofern vorhanden - Ansatzerhöhungen ergeben?

3. Welche dieser Ausgaben sind unausweichlich?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Mittel für Gutachten sind im Einzelplan 05 in unterschiedlichen Einzeltiteln veranschlagt. In den meisten Fällen sind diese mit der Zweckbestimmung „Sachverständigenkosten“ oder „Dienstleistungen Außenstehender“ bezeichnet. Nicht immer werden aus diesen Einzeltiteln aber ausschließlich Gutachten finanziert, sondern z. B. auch Fachleistungen Privater, die nicht als Gutachten einzustufen sind (z. B. ein Brandschutzbeauftragter bei Kapitel 0523 Titel 526 01).

Die Ausgabensteigerungen in solchen Sammeltiteln betreffen nur in wenigen Fällen tatsächlich Gutachtertätigkeiten.

Die Bennennung einer Gesamtsumme für reine Gutachtertätigkeiten ist aufgrund der Veranschlagung in diesen Sammeltiteln nur mit großem Aufwand möglich. Die beigefügte Übersicht über die betroffenen Kapitel und Titel gibt aber einen umfassenden Überblick zu den im Einzelplan 05 veranschlagten Mitteln für Gutachten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1. und 2.:

Auf die Vorbemerkung sowie die anliegende Übersicht wird verwiesen.

Zu 3.:

Die genannten Ausgaben für Gutachten sind vollständig erforderlich und daher unausweichlich.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.11.2013

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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