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Landespflegebericht

Nach § 2 des Gesetzes zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (Niedersächsisches Pflegegesetz – NPflegeG) in der zur Zeit gültigen Fassung wurde für das Gebiet des Landes Niedersachsen ein räumlich gegliederten Bericht über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung der pflegerischen Versorgung (Landespflegebericht) im Jahr 2005 erstellt.

Aufbau und Inhalte des Landespflegeberichtes

Der Landespflegebericht enthält

  1. eine Kurzfassung des Landespflegeberichtes (Abschnitt A)
  2. einen Bericht zum Stand der pflegerischen Versorgung (Abschnitt B I.),
  3. einen Bericht zur Entwicklung des Pflegebedarfs (Abschnitt B II.),
  4. Vorschläge zur Anpassung der vorhandenen pflegerischen Versorgungsstruktur an die notwendige pflegerische Versorgungsstruktur (Abschnitt B III.).

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