Verhältnismäßigkeits- richtlinie
Verhältnismäßigkeitsprüfung des Kammergesetzes für die Heilberufe
Die Prüfung erfolgt vor Erlass oder Änderung der entsprechenden Vorschriften daraufhin, ob sie nichtdiskriminierend (Artikel 5 der Richtlinie [EU] 2018/958), durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt (Artikel 6 der Richtlinie [EU] 2018/958) und verhältnismäßig (Artikel 7 Abs. 1 bis 4 der Richtlinie (EU) 2018/958) sind. Die Prüfung wurde auf Grundlage der Anwendungsbestimmungen der Ministerien zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Beschluss der Landesregierung vom 27.10.2020, Nds. MBl. 2020,1446; AnwBest VerhPrüfung) durchgeführt und kommt zu dem Ergebnis, dass die geprüften Regelungen verhältnismäßig im Sinne der o.g. Richtlinien sind.
Gem. § 38a Satz 2 GGO ist die Öffentlichkeit in diesem Sinne zu beteiligen; hierzu sind die Gesetz- und Verordnungsentwürfe in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Dieser Verpflichtung dient diese Veröffentlichung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe sowie des Prüfungsvermerks im Zeitraum vom 17. April bis zum 2. Mai 2025.
Die entsprechenden Dokumente finden Sie in der Infospalte auf der rechten Seite.
Eventuell eingehende Eingaben über dieses Formular werden nach Ende der Veröffentlichung gesammelt an den Niedersächsischen Landtag weitergegeben.