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Cornelia Rundt: „Wir unterstützen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch ohne Wenn und Aber“

Erleichterung für betroffene Paare: Sozialministerin ändert Richtlinie


Paare, beispielsweise aus Lüneburg, die sich in Hoffnung auf Erfüllung ihres Kinderwunsches im nahen Hamburg behandeln lassen, gingen bei der Landesförderung bisher leer aus – Geld gab es nur beim Besuch einer niedersächsischen Reproduktionseinrichtung. „Dieser Zustand hat nun endlich ein Ende“, erklärt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Schließlich wünschen wir uns neuen Nachwuchs, da dürfen wir dem keine Steine in den Weg legen.“ Rundt hat die entsprechende Förderrichtlinie rückwirkend zum 1. Februar geändert. Auch der Niedersächsische Landtag hatte sich für eine großzügigere Regelung ausgesprochen.

„Da mehrere Behandlungstermine anstehen, ist für Paare aus einzelnen Regionen die wiederholte Anreise zu einer viel weiter entfernten niedersächsischen Reproduktionseinrichtung mit großem Zeitaufwand verbunden“, erläutert Cornelia Rundt: „Wir wollen ihnen das nicht weiter zumuten, auch weil diese Paare ja sowieso schon einer starken psychischen Belastung ausgesetzt sind.“

Seit 2013 fördert das Land Niedersachsen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch. Die zugrundeliegende Förderrichtlinie wurde nun so geändert, dass die Paare für eine Inanspruchnahme der Förderung nicht mehr zwingend eine Reproduktionseinrichtung in Niedersachsen besuchen müssen. „Dabei geht es übrigens nicht um eine ganz kleine Zahl von Einzelfällen“, erläutert Rundt: „Schätzungen gehen davon aus, dass jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos ist.“ Förderanträge, die seit dem

1. Februar 2014 gestellt wurden und eine naheliegende Behandlung in einem angrenzenden Bundesland vorsehen, sind somit förderfähig. „Die Änderung war notwendig, weil sich gezeigt hat, dass die nächstgelegenen Einrichtungen für Bewohnerinnen und Bewohner grenznaher Gebiete - vor allem in den Bereichen Hamburg und Bremen - außerhalb Niedersachsens liegen“, sagt Cornelia Rundt: „Ich wünsche alle Paaren, die sich sehnlich ein Kind wünschen, dass dieser Wunsch in Erfüllung geht.“

Fakten

- Dem Land Niedersachsen lagen bis Ende des vergangen Jahres 3676 Förderanträge vor. Tatsächlich unterstützt wurden im selben Zeitraum 2579 Paare.

- Ungewollt kinderlos gebliebene Paare bekommen von den Krankenkassen erstattet für die ersten drei Versuche 50 % der Behandlungskosten, die laut Krankenkassenangaben in etwa 2000 Euro betragen. Bund und Länder tragen 25 % der Kosten, solange die Höchstgrenzen von 800 Euro (in-vitro) und 900 Euro (icsi) nicht überschritten werden. Damit verbleibt den Paaren ein zu leistender Eigenanteil von 25 %. Zusätzlich fördern Niedersachsen und der Bund gemeinsam einen vierten Versuch, der von den Krankenkassen nicht finanziert wird. Bund und Land übernehmen hier bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten (Höchstgrenze 1.600 Euro bzw. 1800 Euro).

- Begriffserklärung: Bei der „In-vitro“-Methode werden Eizelle und Sperma im Reagenzglas zusammengebracht. (Eher angewendet bei Unfruchtbarkeit der Frau.) Bei der „Icsi“-Methode („Intracytoplasmatische Spermieninjektion“) werden einzelne Samenzellen der Eizelle mit einer Mikrospritze injiziert. (Eher angewendet bei Unfruchtbarkeit des Mannes.) Bei beiden Methoden wird die Eizelle danach der Gebärmutter eingepflanzt.

Service

- Betroffene Paare sollten zuerst einen Behandlungsplan - inklusive Kostenübersicht - durch ihren behandelnden Arzt erstellen lassen. Danach muss die Kostenübernahmeerklärung durch die jeweilige Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle eingeholt werden. Behandlungsplan und Kostenübernahmeerklärung sind dann dem Antrag beigefügt an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim zu senden. Wichtig ist dabei, zuerst den positiven Bescheid des Landesamtes abzuwarten: Erst dann darf mit der ärztlichen Behandlung begonnen werden.

- Weitere Informationen finden betroffene Paare auch unter:

www.soziales.niedersachsen.de à „Jugend&Familie“ à Ass. Reproduktion/ Kinderwunschbehandlung

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.02.2014

Ansprechpartner/in:
Uwe Hildebrandt

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