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Mündliche Anfrage: Verlieren die niedersächsischen Jugendherbergen ihre Zuschüsse?

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage


Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten

Die Abgeordneten Reinhold Hilbers, Bernd-Carsten Hiebing und Heinz Rolfes (CDU) hatten gefragt:

Die EU-Kommission geht auf Betreiben einer Hotelkette derzeit der Frage nach, ob staatliche Fördergelder für Jugendherbergen den Wettbewerb verzerren. Die niedersächsischen Jugendherbergen erhalten aus dem im Sozialhaushalt veranschlagten Landesanteil an dem Aufkommen der Spielbankabgabe und aus den Mitteln der Glücksspielabgabe derzeit 454 500 Euro.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Gespräche haben in dieser Angelegenheit bisher mit der Landesregierung stattgefunden?

2. Wie positioniert sich die Landesregierung hinsichtlich der von der EU-Kommission aufgeworfenen Fragen?

3. Wie müsste nach Auffassung der Landesregierung eine wettbewerbskonforme Förderung der Jugendherbergen ausgestaltet sein?

Ministerin Cornelia Rundt beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

In Deutschland sind über 550 Jugendherbergen im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH), einem gemeinnützigen eingetragenen Verein, organisiert und arbeiten nach einheitlichen Qualitätsstandards. Betreiber und meist auch Eigentümer der einzelnen Jugendherbergen sind die 14 Landesverbände des DJH; hinzu kommen eine Reihe freier Träger, oftmals Gemeinden, Städte oder Jugendverbände, die ihre Häuser nach den Bedingungen des DJH als Jugendherberge zur Verfügung stellen. Zur Nutzung einer Jugendherberge ist die beitragspflichtige Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk erforderlich. In Niedersachsen betreibt das DJH mit seinen drei Landesverbänden über 70 Jugendherbergen. Die Landesverbände sind selbstständige, gemeinnützige Vereine und erfüllen in ihrem Bereich alle Aufgaben des Deutschen Jugendherbergswerkes.

Das Land stellt für den Aus- und Neubau von Jugendherbergen und deren Renovierung aus der für die Kinder- und Jugendhilfe vorgesehenen Spielbank-abgabe (Kap. 0573 TGr. 90) und den Mitteln aus der Glücksspielabgabe (Kap. 0573 TGr. 93) insgesamt 454.500 Euro zur Verfügung. Für den Bau, den Erwerb und die Einrichtung sowie zur Bauerhaltung können Jugendherbergen auch nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes Zuwendungen von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten erhalten. Das Land soll sich angemessen – möglichst in gleicher Höhe wie der Bund - an der Finanzierung beteiligen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen Jugendherbergen und kommerziellen Einrichtungen, wie beispielsweise Hotels, Pensionen oder Campingplätzen, liegt in der pädagogischen Ausrichtung von Jugendherbergen als Partner der Jugendarbeit und der Schulen. Neben dem Verfügbarmachen von Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften unterstützen die Jugendherbergen Lehrerinnen und Lehrer sowie Jugendgruppenleiterinnen und Jugendgruppenleiter auch mit Hilfe von Programmangeboten bei der Einübung sozialen Lernens in der Schulklasse bzw. Gruppe.

An einigen Standorten werden außerdem fachliche Schwerpunkte der erlebnis- oder freizeitpädagogischen Jugendarbeit gesetzt, z. B. als Umwelt- oder Kulturstudienplätze, Gut-Drauf-Jugendherbergen, Graslöwen-Freizeit- oder Klassenfahrt-Jugendherbergen. Auf diese Weise werden Jugendherbergen zu pädagogischen Spiel- und Entfaltungsräumen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Unterstützt wird die sozialpädagogische Arbeit der Jugendherbergen vor Ort auch durch Kooperationen mit lokalen Trägern der Jugendhilfe, der freien und verbandlichen Jugendarbeit und der Schulen sowie durch ehrenamtlich Tätige.

Das alles zeigt, dass Jugendherbergen eine wesentliche jugendpolitische Dimension haben und gerade ihr pädagogischer Wert und ihr Wirken besonders hoch einzuschätzen ist.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Da die Bundesregierung Gespräche mit der EU-Kommission geführt hat und dabei die gleiche Auffassung wie die Landesregierung vertritt, sind gesonderte Gespräche der Landesregierung derzeit nicht erforderlich.

Zu 2.:

Jugendherbergen unterscheiden sich von kommerziellen Einrichtungen wie beispielsweise HHotels. Es handelt sich bei den Jugendherbergen um gemeinnützige Einrichtungen, die beim Bund und den Ländern der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet werden.

Zu 3.:

Die Förderung der Jugendherbergen durch Bund und Länder wird als wettbewerbskonform erachtet (siehe Antwort zu Frage 2). Aus der Tourismusförderung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bestehen grundsätzlich keine Fördermöglichkeiten für Schullandheime, Jugendherbergen etc. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW) können gewerblich tätige Betriebe gefördert werden. Da das Deutsche Jugendherbergswerk jedoch ein gemeinnütziger eingetragener Verein ist, besteht diese Fördermöglichkeit nicht.

Es besteht insofern eine Ungleichbehandlung zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Anbietern.

Das Ergebnis des Verfahrens bei der EU-Kommission bleibt abzuwarten.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.01.2015

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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