Informationen zur Krankenhausreform für Krankenhausträger
Krankenhäuser können sich jetzt registrieren
Die Registrierung für alle Krankenhäuser, die Teil des Krankenhausplans sind, wird verpflichtend. Dazu wurden diese Krankenhäuser vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung angeschrieben.
Hintergrund ist, dass über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) der Bund vor allem die in seiner Verantwortung liegenden Finanzierung der Betriebskosten reformiert. Zukünftig erhalten die Krankenhäuser zusätzlich zu einer Abrechnung der Behandlungen über das DRG-System, ein Pflegebudget und ein Vorhaltebudget, also eine finanzielle Vergütung entsprechend der im kommenden Prozess zugewiesenen Leistungsgruppen. Für jede einzelne Leistungsgruppe ist definiert, welche Mindestanforderungen an sachlicher und personeller Ausstattung das Krankenhaus zu erfüllen hat. Um diese Daten zu erfassen, bitten wir die Krankenhäuser, sich in einem ersten Schritt zu registrieren. Die Anmeldung ist ab Ende Januar 2025 möglich. Aus einem Informationsschreiben ist der Zugang für das Antragstool zu entnehmen. Den Registrierungscode entnehmen Sie bitte dem Registrierungsschreiben, welches Ende Januar versandt wird.
Was muss ich als Krankenhausträger jetzt tun?
Bis 31. Oktober 2026 wird das Land sämtliche Leistungsgruppen- und Fallmengen-Zuweisungen verbindlich an das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) gemeldet haben. Die Leistungsanträge werden zuvor vom Medizinischen Dienst geprüft. |
Nach § 6c KHG hat das Land Krankenhäuser zu einer sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtung zu benennen. Ab einem Bescheid nach § 6c KHG ist eine Vergütung nach § 6c KHEntgG möglich. Für das Antragsverfahren von Leistungsgruppen kann ab dem Zeitpunkt der Zuweisung durch das Land als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung abgesehen werden.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) hat in den vergangenen Wochen die Zertifizierung für den Leistungsgruppen-Grouper durchgeführt. Das zu Grunde liegende Datenhandbuch liegt inzwischen vor und die zertifizierten Unternehmen bieten ihre Grouper an. Um den Niedersächsischen Krankenhäusern und uns als Planungsbehörde die Möglichkeit zu geben, das elektronische Antragsverfahren sachgerecht vorzubereiten, wird dessen Beginn einmalig auf den 01.04.2025 verschoben. Es endet am 30.06.2025.
Parallel startet Niedersachsen mit der Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG), um die datenrechtliche Grundlage für das digitale Antragsverfahren zu schaffen.
Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi
„Ich bin mir sehr bewusst, dass die Menschen im Land - vielleicht mit gewisser Sorge - auf die anstehenden Veränderungen der Krankenhauslandschaft schauen. Das nehme ich sehr ernst. Es geht um die Zukunft ihrer Gesundheitsversorgung. In diesem Sinne werden wir über den Prozess informieren und im Dialog mit allen Interessierten zu guten Lösungen kommen.“
Hier finden Sie Informationen des Bundesgesundheits- ministeriums zur Krankenhausreform.