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Rede zum Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)

Sitzung des Bundesrates am 22.03.2024, TOP 4


– Es gilt das gesprochene Wort –

Dass wir hier und heute erneut über das Krankenhaustransparenzgesetz sprechen, ist das Ergebnis eines langen Weges, der bis hierhin durchaus steinig war. Aber wie bei einer anstrengenden Wanderung zählt am Ende, dass man den Gipfel erreicht hat.

In dem Ziel, den Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über die Krankenhauslandschaft zu verschaffen und mehr Transparenz in Leistungen und Qualität zu bringen, waren Bund und Länder schnell einig. Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz flankiert die Bundesregierung die geplante Krankenhausreform. Es bildet die Basis für die geplante Veröffentlichung von Struktur- und Leistungsdaten der Krankenhäuser in Deutschland.

Wir hatten und haben in Teilen durchaus Dissens, was das Erreichen dieser Ziele über das Transparenzgesetz anbelangt. Politik ist aber gut beraten, Kompromisse zu finden und Brücken zu bauen. In diesem Sinne können wir heute ein klares Zeichen setzten und politische Handlungsfähigkeit demonstrieren.

Denn es geht um ein Gesamtpaket, das den Krankenhäusern dringend notwendige Liquidität garantiert, Maßnahmen zu mehr Transparenz auf den Weg bringt und den Prozess der „großen Krankenhausreform“ positiv beeinflusst. Dabei sage ich sehr deutlich: Die versprochenen Gelder müssen vom Bund bzw. den Kassen auch in der angekündigten Form zügig fließen!

Vor der Veröffentlichung der Krankenhausdaten im Transparenzgesetz ist noch erhebliche Arbeit zu leisten. Die Krankenhäuser müssen dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) künftig folgende ergänzende Angaben übermitteln:

  • die Zuordnung von Leistungen zu Leistungsgruppen,
  • den Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren,
  • Daten zum Pflegepersonal sowie Daten zum ärztlichen Personal.

Zudem muss das InEK, die bei ihm vorhandenen Daten sowie Auswertungen an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) übermitteln. Das IQTIG wertet diese Daten zusammen mit den bei ihm vorhandenen Qualitätsdaten aus und übermittelt die Auswertungen an das Bundesgesundheitsministerium zur Veröffentlichung.

Das alles klingt kompliziert und ist Menschen außerhalb des Gesundheitssektors kaum vermittelbar. Wer im Krankenhausbereich arbeitet, weiß aber sehr genau: All diese Dinge verursachen zunächst einmal Mehrarbeiten und ich habe großes Verständnis dafür, dass dieser Umstand bei vielen Betroffenen nicht auf Begeisterung trifft. Gleichwohl werden wir diese Kröte schlucken müssen, wenn wir bei den notwendigen Veränderungen weiterkommen wollen.

Denn nur wenn diesem Transparenzgesetz zugestimmt wird, können mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz endlich die dringend notwendigen finanziellen Unterstützungen der Krankenhäuser auf den Weg gebracht werden. Und dafür ist es wirklich 5 vor 12.

Daher hoffe ich sehr, dass wir nunmehr hier und heute gemeinsam diesem Gesetz zustimmen. Denn dann beginnt für uns alle erst die eigentliche Arbeit. Bund und Länder müssen zeitnah den kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz bewerten und auch noch deutlich nachbessern. Wir müssen mit der anstehenden Reform zügig die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit die Betriebskostenfinanzierung, für die der Bund zuständig ist, grundlegend verbessert und neu gestaltet wird.

Besonders vordringlich ist die zeitnahe volle Refinanzierung der Kostensteigerungen durch Tarifabschlüsse und Inflation durch die Umsetzung des Orientierungswertes beim Landesbasisfallwert noch in diesem Jahr sowie die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen. Die Krankenhäuser brauchen dringender denn je Planungssicherheit, was ihre Erlössituation angeht, ansonsten ist keine Krankenhausreform mehr erforderlich, weil es zu ungesteuerten Insolvenzen und Schließungen kommen wird.

Perspektivisch ist dann das bisherige rein fallabhängige Vergütungssystem abzulösen durch eine Vergütung, die die unvermeidbaren Kosten der Vorhaltung deutlich stärker in den Vordergrund rückt. Hierzu enthält der Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erste gute Lösungsansätze, die aber in den weiteren Beratungen zwischen den Ländern und dem Bund noch abgestimmt und verbessert werden müssen.

Dabei ist klar: Die Krankenhausplanung ist und bleibt Ländersache! Und aus Sicht eines großen Flächenlandes: Krankenhäuser als Teil der Daseinsvorsorge dürfen nicht nur in Metropolen oder Mittelstädten liegen. Auch die ländliche Bevölkerung braucht Zugang zu (teil)stationären Angeboten und modernen Kombinationen aus ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung. Darauf werden wir achten im weiteren Prozess!

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.03.2024

Ansprechpartner/in:
Sebastian Schumacher

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