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"So erhalten Sie Hilfe!"

In Niedersachsen besteht ein flächendeckendes Netz an Insolvenzberatungsstellen. Die Insolvenzberatungsstellen beraten die Schuldnerinnen und Schuldner über die Voraussetzungen und die Erfolgsaussichten einer Schuldenbereinigung i. S. d. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO oder eines Verbraucherinsolvenzverfahrens im Sinne des Neunten Teils der Insolvenzordnung. Sie bieten auch Unterstützung bei dem Versuch der außergerichtlichen Einigung auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes an. Bei einem Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches stellen sie die zur Eröffnung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens erforderliche Bescheinigung aus.

Umfangreiche Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung enthält die vom Nieders. Justizministerium (Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 / 120 - 5044) herausgegebene Broschüre "Neubeginn ohne Schulden". Sie können diesen Ratgeber auch unter der Internet-Adresse des Niedersächsischen Justizministeriums (www.mj.niedersachsen.de > Rubrik Service > Publikationen) herunterladen.

Soweit außerhalb des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Bereinigung einer Verschuldungssituation angestrebt wird, z. B. weil die formellen Voraussetzungen für dieses Verfahren oder die Erteilung einer Restschuldbefreiung nicht erfüllt werden, besteht die Möglichkeit, die Beratung und persönliche Unterstützung einer allgemeinen sozialen Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Internetseite "Was mache ich mit meinen Schulden".

Die bundesweit vorhandenen Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen können Sie auch über die Internetadresse "www.forum-schuldnerberatung.de" aufrufen.

Des Weiteren können Ihnen das Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim, (Tel. 05121/304-0), der Landkreis (Kreisverwaltung), die zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder das örtliche Sozialamt Auskunft geben, wo Sie eine geeignete Beratungsstelle finden. Die Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Zentralwohlfahrtsstelle der Juden) erteilen ebenfalls eine entsprechende Auskunft.

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