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Landesbildungszentren

Die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und das Landesbildungszentrum für Blinde sind nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie sind soziale Einrichtungen in der Trägerschaft des Landes Niedersachsen mit Schulen im Sinne. des Niedersächsischen Schulgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

Die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte mit ihren Standorten in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück und das Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover erbringen als überregionale Förderzentren Leistungen zur Teilhabe. Dies sind vor allem soziale schulische und berufliche Eingliederungsleistungen für die behinderten Menschen.

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