Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Niedersachsen klar Logo

Aufsicht

Die gesetzlichen Krankenkassen verwalten sich selbst. Sie sind damit finanziell und organisatorisch eigenständig. Jede Krankenkasse hat eine Aufsichtsbehörde. Das ist entweder die für Sozialversicherung zuständige oberste Verwaltungsbehörde des Landes, wo die Kasse ihren Sitz hat, oder das Bundesamt für Soziale Sicherung. Aufsicht bedeutet hier Rechtsaufsicht, also (nur) die Kontrolle, ob die Kasse sich an Gesetz und sonstiges Recht hält. Darin nicht enthalten ist die Möglichkeit, den Kassen vorzuschreiben, wie sie in bestimmten Situationen ihr Ermessen ausüben sollen.

Soweit das persönliche Verhalten von Mitarbeiter/innen der Krankenkasse betroffen sein sollte, ist die Selbstverwaltung der Kasse - regelmäßig der Vorstand - dafür zuständig (Dienstaufsicht).

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung führt die Rechtsaufsicht über die sogenannten landesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Dies sind die

- AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover,

- BKK EWE, Staulinie 16 – 17, 26122 Oldenburg,

- BKK Public – Thiestraße 15, 38226 Salzgitter

Zuständige Aufsichtsbehörde für die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, die sich über das Land Niedersachsen hinaus meist bundesweit erstrecken, ist das Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Tel. 0228/619-0.

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers nicht einverstanden sind und einen Rechtsverstoß annehmen oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten.

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