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Jugendmedienschutz und Stärkung der Medienkompetenz

Medien spielen im Alltag junger Menschen eine zentrale Rolle. Die technischen Möglichkeiten für Jugendliche, Medien zu nutzen, haben in den letzten Jahren rasant zugenommen und sind ständigen Änderungen unterworfen. In Haushalten z. B., in denen Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren leben, besteht Vollversorgung bei Handy, Computer, Internetzugang und Fernseher. Durchschnittlich 80 % dieser Haushalte nutzen Video- und Musikstreaming-Dienste, DVD-Player, Tablets und Spielkonsolen. Bereits Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren haben zu 98 % Erfahrungen im Umgang mit dem Computer und 78 % der 6 bis 13-Jährigen zählen zum Kreis der Internetnutzer und -nutzer-innen. Durchschnittlich jedes zweite Kind verfügt über ein eigenes Handy; in der Gruppe der 12 bis 13-Jährigen sind es 96 %.

Medien bieten eine große Chance um Informationen zu gewinnen, zu kommunizieren und zu lernen. Sie spielen damit im Prozess des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle. Sie bergen aber auch Gefahren, die z. B. von gewalthaltigen, pornographischen oder extremistischen Inhalten ausgehen können oder wenn sie zur exzessiven Nutzung verleiten.

Schutz- und Kontrollmöglichkeiten

Der Gesetzgeber hat im Jugendschutzgesetz (JuSchG) sowie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) geregelt, dass Medienangebote für die jeweilige Altersgruppe freigegeben sein müssen.

Zu diesem Zweck werden Kino- und Videofilme sowie Computerspiele (Trägermedien) gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes von den obersten Landesbehörden in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle - FSK - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und USKUnterhaltungssoftware Selbstkontrolle - mit Alterskennzeichen versehen.

Die Kennzeichnung erfolgt nach den folgenden Altersstufen:

  • Freigegeben ohne Altersbeschränkung (0)
  • Freigegeben ab sechs Jahren (6)
  • Freigegeben ab zwölf Jahren (12)
  • Freigegeben ab sechzehn Jahren (16)
  • Keine Jugendfreigabe (18)

Die Altersfreigaben sollen Beeinträchtigungen in der Entwicklung oder Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausschließen. Die Alterskennzeichen sind deutlich sichtbar auf dem Bildträger sowie der Hülle anzubringen. Die FSK- und USK-Kennzeichen sind in Deutschland verbindlich.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor beeinträchtigenden oder gefährdenden Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien (Rundfunk und Telemedien) richtet sich nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Zuständig für die einheitliche Medienaufsicht ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organ der Landesmedienanstalten. Dabei erfolgt die Kontrolle auch hier nach dem Prinzip der "regulierten Selbstkontrolle". Die Verantwortung bleibt in erster Linie bei der Medienwirtschaft selbst. Deren Einrichtungen der Selbstkontrolle - die FSF - Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen und FSM - Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter - überprüfen die Angebote zunächst in Eigenverantwortung. Ihre Entscheidungen können durch die Aufsicht (KJM) korrigiert werden, wenn der Beurteilungsspielraum überschritten wurde.

Internet

Im Internet wacht jugendschutz.net über die Einhaltung des Jugendschutzes und sorgt dafür, dass Anbieter problematische Inhalte rasch verändern, löschen oder für Kinder und Jugendliche sperren. Jugendschutz.net bearbeitet eingehende Beschwerden über Verstöße gegen den Jugendschutz. Vor allem aber recherchiert das Team selbst und surft - wie eine Art Patrouille - im Internet. Verstöße werden bei den Betreibern beanstandet. Weigern sich Anbieter, Verstöße zu beseitigen, schaltet jugendschutz.net die Medienaufsicht - die KJM - ein.

Fernsehen und Hörfunk

Im Fernsehen und Hörfunk wird der Schutz junger Menschen durch Sendeverbote und Zeitgrenzen sichergestellt. Durch technische Mittel oder durch die Wahl der Sendezeit soll gewährleistet werden, dass Kinder und Jugendliche keine Sendungen sehen, die für ihre Altersstufe nicht geeignet sind. Filme, die bereits durch die FSK gekennzeichnet wurden, dürfen z.B. bei einer Kennzeichnung mit "Freigegeben ab sechzehn Jahren" erst nach 22 Uhr gesendet werden. Für Jugendliche nicht freigegebene Filme dürfen erst nach 23 Uhr gesendet werden.

Indizierung von Medien

Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden, können von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert werden. Als jugendgefährdend gelten vor allem unsittliche, verrohend wirkende und zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien. Die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien hat zur Folge, dass diese Medien weitreichenden Werbe- und Abgabeverboten unterliegen und nur noch Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen.

Stärkung der Medienkompetenz

Der sichere Umgang mit modernen Medien ist eine Schlüsselqualifikation zur Teilhabe an allen Bereichen des Lebens, an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Er ist unabdingbare Voraussetzung für berufliche Perspektiven, erschließt neue Bildungshorizonte und sichert die Zukunftsfähigkeit von Bildung, aber auch von Gesellschaft und Wirtschaft. Medienkompetenz ist zugleich unabdingbare Voraussetzung dafür, dass junge Menschen sicher im Internet agieren können. Damit die Menschen in Niedersachsen die Herausforderungen der Informations- und Kommunikationsgesellschaft annehmen und von ihr profitieren können, ist die Stärkung von Medienkompetenz ein zentrales Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung und aller Institutionen, die im Bereich Bildung tätig sind.

Im Bereich des Niedersächsischen Sozialministeriums bietet das Land eine Vielzahl von Maßnahmen und Präventionsprojekten zur Stärkung der Medienkompetenz.

In Kooperation mit der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an pädagogischen Fachkräften zu zertifizierten Eltern-Medien-Trainern fortgebildet, die als Multiplikatoren tätig sind und landesweit ihr erworbenes Wissen an Eltern und Pädagogen weitergeben. Um die Erreichbarkeit der Referentinnen und Referenten zu erhöhen und die jeweiligen Themen herauszustellen, zu den die Eltern-Medien-Trainer buchbar sind, stellt die LJS unter der Webadresse „netzwerk-jugendschutz.de“ eine interaktive Netzwerkkarte zur Verfügung, die den direkten Kontakt zu einer Referentin/einem Referenten in der eigenen Kommune ermöglicht.

Das auf diese Weise entstandene Elternmedientrainer-Netzwerk wird vom Land durch Aufbaukurse, Methodenseminare und die Unterstützung von regionalen Treffen gefördert.

Ein weiteres Angebot der LJS in Zusammenarbeit mit den Eltern-Medien-Trainern sind so genannte LAN-Partys für Eltern. Niedersachsen hat hier Maßstäbe gesetzt. Erwachsene, die vielfach nicht nachvollziehen können, was ihre Kinder an Computerspielen so fasziniert, erhalten Gelegenheit an verschiedenen Stationen beliebte Spiele der Jungen und Mädchen kennenzulernen. Vorträge und Tipps für die Medienerziehung zuhause runden die Abendveranstaltungen ab.

Zur konsequenten Fortsetzung der Elternarbeit im Jugendmedienschutz dient das Projekt Elterntalk, ein niedrigschwelliges Angebot, das insbesondere auch Eltern mit Migrationshintergrund den Zugang zu einschlägigen Gesprächskreisen erleichtert. Das Land fördert die Schulung von Moderatoren und gewährt teilnehmenden Kommunen Anschubfinanzierungen für die Dauer von 3 Jahren.

Unter dem Projekttitel „Digitale Welten – was nutzt Ihr Kind?“ werden niedersachsenweit kostenfreie Informationsveranstaltungen für Eltern zu verschiedenen Aspekten des Umgangs mit digitalen Medien angeboten. Mütter und Väter werden über die Mediennutzungsgewohnheiten von Mädchen und Jungen aufgeklärt und erhalten die Gelegenheit, Tipps für die Medienerziehung zu diskutieren.

Um der großen Nachfrage nach medienpädagogischen Angeboten für Eltern gerecht zu werden, wird dieses Projekt in Kooperation mit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) durchgeführt.

Mit der operativen Durchführung des Projekts ist die Landesstelle Jugendschutz (LJS) unter Beteiligung des Vereins Blickwechsel e.V. – Verein für Medien- und Kulturpädagogik – betraut.

Um die Jugendlichen selbst in ihrer Verantwortung zu schulen und zu einem kritischen Umgang mit Medien zu befähigen, führt die LJS im Auftrag und mit Förderung des Landes das Projekt Computerspiele in der Jugendarbeit durch. Dabei lernen Jugendliche, als Spieltester Spiele zu beurteilen und diskutieren über Beurteilungskriterien und mögliche Wirkungen.

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