Stiftung „Zukunft der Altenpflegeausbildung“ – Stiftung des öffentlichen Rechts
Die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wurde im Jahr 2012 per Landesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet.
Vorangegangen war die Abwicklung der niedersächsischen Altenpflegeumlage und die damit verbundene Notwendigkeit, die vorhandenen finanziellen Mittel zweckentsprechend und gruppennützig weiterzuverwenden. Das Ziel der Altenpflegeumlage hatte darin bestanden, die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen, um eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Altenpflege für die Zukunft zu sichern.
Mit Errichtung der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wird die Zielsetzung verfolgt, dem in Folge der demografischen Entwicklung drohenden Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegenzuwirken.
Vor dem Hintergrund der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung auf Bundesebene sowie die Entwicklung am Zinsmarkt in den Zehnerjahren wurde die Stiftung im Jahr 2019 gesetzlich in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt. Seitdem kann auch das zuvor geschützte Stiftungsvermögen in Höhe von zehn Millionen Euro für den Stiftungszweck eingesetzt werden.
Die Stiftung hat den Zweck, die Attraktivität der Altenpflegeausbildung zu erhöhen, um eine ausreichende Zahl qualifizierten Personals in der Altenpflege zu sichern. Sie soll insbesondere
- die Bereitschaft ambulanter und stationärer Einrichtungen, an der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege mitzuwirken,
- die Attraktivität der Berufe in der Altenpflege,
- das Interesse junger Menschen, einen Beruf in der Altenpflege zu ergreifen, und
- Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Ausbildung und den Beruf in der Altenpflege fördern.
(§ 2 des Gesetzes über die„Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“)
Die Stiftungsorgane bilden das Kuratorium und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.
- Medienkampagnen
2021/2022
In den vergangenen Jahren konnte mit finanzieller Unterstützung der Stiftung zwei kleine Werbekampagnen für die Pflegeberufe finanziert werden.
Pflegeassistenz-Kampagne: Herzmensch
Pflegeassistenz-Kampagne: Powerfrau
Pflegeassistenz-Kampagne: Glücksbringer
Pflegeassistenz-Kampagne: Freigeist
Pflegeassistenz-Kampagne: Zukunftsmacher
Pflegeassistenz-Kampagne: Actionheldin
2026/2027
Auf der Grundlage eines von der Fa. klartxt erstellten Konzepts für eine Medienkampagne für den Assistenz- und Fachkraftberuf in der Pflege hat das Kuratorium der Stiftung beschlossen, eine entsprechende Kampagne zu finanzieren.Nach Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens konnte der Arbeitsgemeinschaft Kochstrasse – Agentur für Marken GmbH und der masterplan media GmbH & Co. KG im Mai 2026 der Zuschlag erteilt werden.
Die Kampagne ist zum September 2026 gestartet.
Startschuss Pflege ist safe
Zur Kampagnenseite -
Prämierung von Zertifizierungsmaßnahmen
In den Jahren 2021 bis 2024 hat die Stiftung Berufsfachschulen mit einer Prämie in Höhe von jeweils 3.000,- Euro belohnt, die Maßnahme-Zertifizierungen und Rezertifizierungen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung für den verkürzten Bildungsgang Pflegeassistenz durchgeführt haben. Insgesamt konnten in drei Förderrunden 16 Schulen prämiert werden.
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Projekt zur Verstetigung und Entwicklung von Projektnetzwerken zur Gewinnung von Nachwuchskräften in der Pflege
Mit dem Projekt care4future® wurde 2022–2024 in Niedersachsen mit Mitteln der Stiftung von der Firma contec GmbH im Rahmen des Projekts „Etablierung von fünf regionalen Netzwerken zur Gewinnung von Nachwuchskräften für Pflegeberufe in Niedersachsen“ erfolgreich fünf Netzwerke zur Gewinnung von Nachwuchskräften für Pflegeberufe in den Regionen Aurich, Diepholz, Emsland, Goslar und Rotenburg etabliert. Hierzu wurden allgemeinbildende Schulen, Pflegeschulen und Praxiseinrichtungen systematisch miteinander vernetzt.
Das Projekt zur Verstetigung und Entwicklung von Projektnetzwerken zur Gewinnung von Nachwuchskräften in der Pflege wird seit November 2025 ebenfalls von der Firma contec GmbH durchgeführt und beinhaltet einen vergleichbaren Netzwerkaufbau. Ziel ist es, in bis zu sieben Standorten in Niedersachsen nachhaltige weitere Netzwerke zu etablieren und die bestehenden Netzwerke zu verstetigen.
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FSJ Pflege
Das Projekt „FSJ Pflege für junge Menschen mit Förderbedarf“ der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nds. e. V. wird im Jahr 2026 aus Stiftungsmitteln finanziert. Das Modellprojekt richtet sich an junge Menschen mit Förderbedarf und ermöglicht ihnen einen niedrigschwelligen Einstieg in pflegerische Berufe. Ziel ist es, ihnen durch praktische Erfahrungen berufliche Orientierung zu bieten und sie bei der erfolgreichen Absolvierung ihres Freiwilligendienstes sowie der Planung ihrer beruflichen Zukunft zu unterstützen.
Die Teilnehmenden erhalten einen realistischen Einblick in Pflegeberufe, wodurch sie fundierte Entscheidungen über mögliche Ausbildungswege treffen können. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, im Anschluss eine Ausbildung in der Einsatzstelle zu beginnen.
Insbesondere fördert das Projekt die Bereitschaft ambulanter und stationärer Einrichtungen, an der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege mitzuwirken, das Interesse junger Menschen, einen Beruf in der Altenpflege zu ergreifen und Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Ausbildung und den Beruf in der Altenpflege.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wurden am 23.04.2024 von der Landesregierung für das Kuratorium der Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung für die Amtszeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2027 zehn Mitglieder berufen:
- auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministeriums (Fachministerium) ein vorsitzendes Mitglied
- auf Vorschlag des Kultusministeriums ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied
- auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zwei Mitglieder
- auf Vorschlag der Landesarbeitsgemeinschaft der Verbände der Privaten Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen zwei Mitglieder
- auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände zwei Mitglieder
- auf Vorschlag der Landesverbände der Pflegekassen in Niedersachsen zwei Mitglieder
Das Kuratorium beschließt nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ über
- die Förder- und Tätigkeitsschwerpunkte,
- den Haushaltsplan und die Jahresrechnung,
- die Berufung oder Abberufung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
- die Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
- die Vergabe von Fördermitteln und
- die Angelegenheiten, die es sich zur Beschlussfassung vorbehalten hat.
Außerdem überwacht das Kuratorium die Geschäftsführung.
Nach § 6 des Gesetzes über die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ vertritt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie oder er führt die laufenden Geschäfte der Stiftung nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der Beschlüsse des Kuratoriums, bereitet die die Sitzungen des Kuratoriums vor und führt dessen Beschlüsse aus. Außerdem stellt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer den Haushaltsplan auf und erstellt die Jahresrechnung.
Seit 2020 ist Herr Dr. Holger Steinwede Geschäftsführer der Stiftung.
