Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Stiftung „Zukunft der Altenpflegeausbildung“ – Stiftung des öffentlichen Rechts

Die „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wurde im Jahr 2012 per Landesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet.

Vorangegangen war die Abwicklung der niedersächsischen Altenpflegeumlage und die damit verbundene Notwendigkeit, die vorhandenen finanziellen Mittel zweckentsprechend und gruppennützig weiterzuverwenden. Das Ziel der Altenpflegeumlage hatte darin bestanden, die Attraktivität der Ausbildung zu erhöhen, um eine ausreichende Zahl qualifizierter Fachkräfte in der Altenpflege für die Zukunft zu sichern.

Mit Errichtung der „Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“ wird die Zielsetzung verfolgt, dem in Folge der demografischen Entwicklung drohenden Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegenzuwirken.

Vor dem Hintergrund der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung auf Bundesebene sowie die Entwicklung am Zinsmarkt in den Zehnerjahren wurde die Stiftung im Jahr 2019 gesetzlich in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt. Seitdem kann auch das zuvor geschützte Stiftungsvermögen in Höhe von zehn Millionen Euro für den Stiftungszweck eingesetzt werden.

Die Stiftung hat den Zweck, die Attraktivität der Altenpflegeausbildung zu erhöhen, um eine ausreichende Zahl qualifizierten Personals in der Altenpflege zu sichern. Sie soll insbesondere

  1. die Bereitschaft ambulanter und stationärer Einrichtungen, an der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege mitzuwirken,
  2. die Attraktivität der Berufe in der Altenpflege,
  3. das Interesse junger Menschen, einen Beruf in der Altenpflege zu ergreifen, und
  4. Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Ausbildung und den Beruf in der Altenpflege fördern.

(§ 2 des Gesetzes über die„Stiftung Zukunft der Altenpflegeausbildung“)

Die Stiftungsorgane bilden das Kuratorium und die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.

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