Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi

Aktuelle Stunde des Niedersächsischen Landtages am 25.06.2026, TOP 33b


„GKV-Reform mit Augenmaß: kein neuer Druck auf Krankenhäuser, Beschäftigte und Kommunen“

– Es gilt das gesprochene Wort –

„Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Ausgaben entwickeln sich deutlich dynamischer als die Einnahmen, was zu einer wachsenden strukturellen Finanzierungslücke führt.

Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze grundsätzlich zu begrüßen. Dieser Prozess darf aber nicht zu Lasten der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind.

Dies gilt vor allem für die Krankenhäuser und auch mit Blick auf zukünftige Herausforderungen, denen sich die Krankenhäuser in möglichen Krisenfällen stellen müssen. Bisher galt immer ein einfaches Prinzip: Steigende Kosten in den Krankenhäusern, insbesondere bei den Löhnen, werden ausgeglichen. Das ist eine notwendige Grundlage für eine stabile Versorgung.

Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz weicht davon ab. Künftig soll die Anpassung an die Grundlohnsumme gebunden und zusätzlich gekürzt werden. Dadurch werden reale Kostensteigerungen nicht mehr vollständig berücksichtigt. Es entsteht eine strukturelle Unterfinanzierung.

Das betrifft nicht etwa abstrakte Zahlen. Das betrifft unmittelbar und ganz direkt das medizinische Personal in unseren Krankenhäusern. In Zeiten des Fachkräftemangels steigen die Personalkosten deutlich. Wenn diese nicht gedeckt werden, wächst der wirtschaftliche Druck auf die Einrichtungen.

Es ist absehbar, dass viele Kliniken diese fehlenden Mittel nicht durch weitere Einsparungen erwirtschaften können. In Folge dieses Prozesses müssten stationäre oder ambulante Versorgungsangebote reduziert werden. Dies hätte insbesondere im ländlichen Versorgungsbereich wahrscheinlich erhebliche Auswirkungen.

In der ländlichen Fläche müssten mit großer Wahrscheinlichkeit Kliniken schließen und die dort ansässige Bevölkerung hätte längere Versorgungswege und eine spürbare Schwächung der Notfallstrukturen zu akzeptieren. Dieser Zustand stellt aber den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse in Frage. Und es zwingt die finanziell ebenfalls notleidenden Kommunen zusätzlich zum Ausgleich der Finanzierungsdefizite ihrer kommunalen Einrichtungen. Die möglichen Folgen sind wirtschaftliche Schwierigkeiten und zusätzliche Belastungen für das Gesundheitssystem.

Gleichzeitig stehen wir vor einer umfassenden Krankenhausreform, die Verlässlichkeit und Planungssicherheit erfordert. Das passt nicht zusammen. Bei allem Verständnis für eine gesunde Finanzierung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vorliegenden Regelungen eine deutliche Schieflage insbesondere zu Lasten der Krankenhäuser zu erkennen.

Dieser Schieflage ist der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 12.06.2026 mit entsprechenden Änderungsanträgen deutlich entgegengetreten. Leider hat die Bundesregierung nach ihrer Gegenäußerung diese aus Ländersicht wichtigen und berechtigten Änderungsvorschläge nicht angenommen.

Für das parlamentarische Verfahren wurde angeregt, in Absprache mit den Sozialpartnern eine Regelung zur Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen zu prüfen, die sowohl die Kostendynamik der GKV begrenzt als auch das Ziel einer höheren Tarifbindung berücksichtigt. Ob und mit welchem Ergebnis dieser Prozess erfolgt, bleibt abzuwarten. Ich bleibe auf jeden Fall dran!

Es ist auch davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf in den anstehenden parlamentarischen Beratungen im Bundestag darüber hinaus noch umfangreiche Änderungen erfahren wird. Das gilt auch wegen der neuen Finanzierungslücke in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro, die sich nach neuesten Prognosen des BMG für 2027 aufgetan hat.

Daher werde ich im Schulterschluss mit den anderen Ländern im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat den dann vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf eine mögliche Anrufung des Vermittlungsausschusses insbesondere wegen der Regelungen für unsere Krankenhäuser sorgsam prüfen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2026

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