Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Rede des Niedersächsischen Sozialministers Dr. Andreas Philippi

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27.05.2026, TOP 5

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Nds. Kinder- und Jugendkommission“

– Es gilt das gesprochene Wort –

„Wir beraten heute abschließend einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick technisch erscheinen mag. Tatsächlich aber geht es um etwas sehr Grundsätzliches: Nämlich um die Frage, wie wir die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Niedersachsen gestalten.

Mit der vorliegenden Änderung des niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII setzen wir zentrale bundesrechtliche Entwicklungen um, nämlich das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und das Ganztagsförderungsgesetz. Gleichzeitig gehen wir bewusst einen eigenen niedersächsischen Weg, indem wir diese Vorgaben praxisnah und zukunftsorientiert ausformen.

Die Kinder- und Jugendhilfe steht heute vor anderen Herausforderungen als noch vor wenigen Jahren. Die Lebenslagen junger Menschen sind vielfältiger geworden, ihre Bedarfe differenzierter, ihre Stimmen auch selbstbewusster.

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat diese Entwicklung aufgegriffen und klare Leitlinien formuliert: mehr Inklusion, mehr Beteiligung, mehr Orientierung an der tatsächlichen Lebensrealität.

Diesen Anspruch übertragen wir konsequent auf die Strukturen in Niedersachsen.

Es geht mir, es geht uns darum, dass Jugendhilfe nicht nur über junge Menschen spricht, sondern sie stärker einbezieht – und dass sie die Vielfalt ihrer Lebenslagen auch institutionell widerspiegelt.

Ein wesentlicher Ansatzpunkt sind die Jugendhilfeausschüsse. Dort werden zentrale Entscheidungen vorbereitet und getroffen, dort wird Jugendhilfe konkret gestaltet. Deshalb ist entscheidend, welche Perspektiven dort vertreten sind. Der Gesetzentwurf öffnet diese Gremien stärker für zusätzliche Erfahrungen und Fachlichkeit.

Ebenso wird gezielt Expertise etwa zu Fragen der Inklusion und der Geschlechtergerechtigkeit junger Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen berücksichtigt. Jugendhilfe wird dadurch nicht abstrakter, sondern praxisnäher.

Ein zweiter zentraler Bestandteil des Gesetzes betrifft den Ganztagsanspruch für Grundschulkinder. Ab dem 1. August 2026 besteht bundesweit ein Anspruch auf ganztägige Förderung, der eine Betreuung im Umfang von acht Stunden an Werktagen umfasst.

Für die Umsetzung vor Ort bedeutet das erhebliche organisatorische Anforderungen. Deshalb treffen wir mit diesem Gesetz eine wichtige ergänzende Regelung: Die örtlichen Träger können Schließzeiten für Tageseinrichtungen festlegen – begrenzt auf bis zu vier Wochen im Jahr und auf die Schulferien.

Diese Regelung schafft Planungssicherheit für die Einrichtungen und ihre Beschäftigten. Gleichzeitig bleibt der Anspruch der Familien unangetastet: Wenn Einrichtungen schließen, muss eine alternative Betreuung sichergestellt werden.

Damit verbinden wir Verlässlichkeit für Eltern mit praktikablen Rahmenbedingungen für die Träger.

Der vorliegende Gesetzentwurf, ist fachlich fundiert und zugleich praxistauglich. Wir stärken mit diesem Gesetz die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen, indem wir sie moderner, offener und zugleich leistungsfähig halten.

Wir sorgen dafür, dass mehr Perspektiven Gehör finden, ohne die Handlungsfähigkeit der Strukturen zu beeinträchtigen. Und wir setzen neue bundesrechtliche Ansprüche so um, dass sie im Alltag tatsächlich funktionieren.

Ich bin überzeugt: Das ist ein wichtiger Schritt für die Zukunftschancen junger Menschen in unserem Land.

Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank.“


Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2026

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