Niedersachsen startet 2. Förderaufruf für überbetriebliche Weiterbildungsprojekte: Zukunftskompetenzen im Fokus
Das Land Niedersachsen stärkt Fachkräfte und Unternehmen: Ab dem 1. September 2026 können Bildungsträger erneut Anträge für überbetriebliche Weiterbildungsprojekte stellen. Im Mittelpunkt des 2. Förderaufrufs stehen die Vermittlung von „Future Skills – Arbeit gestalten mit KI“ sowie die „Transformation und Veränderungen von Arbeitsabläufen“. Ziel ist es, Beschäftigte branchenübergreifend für die Herausforderungen der digitalen und strukturellen Transformation zu qualifizieren und so die Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen nachhaltig zu sichern.
Wesentliche Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die vermittelten Qualifikationen branchenübergreifend am Arbeitsmarkt verwertbar sind. Einzelbetriebliche oder produktspezifische Schulungen sowie unternehmensspezifisches Coaching sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Kurse müssen frei am Markt angeboten werden und auch für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler zugänglich sein. Eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Regionalen Fachkräftebündnis ist obligatorisch.
„Mit dem neuen Förderaufruf setzen wir gezielt auf die Vermittlung zukunftsrelevanter Kompetenzen, insbesondere im Bereich Künstliche Intelligenz und der Gestaltung von Veränderungsprozessen in Unternehmen. Damit unterstützen wir sowohl Beschäftigte als auch kleine und mittlere Unternehmen dabei, den Wandel der Arbeitswelt aktiv mitzugestalten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern“, betont Niedersachsens Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi.
„Die Anforderungen an Beschäftigte verändern sich rasant. Künstliche Intelligenz und digitale Transformation sind längst keine Zukunftsthemen mehr, sondern prägen den Arbeitsalltag in nahezu allen Branchen. Umso wichtiger ist es, die Menschen mit den richtigen Kompetenzen auszustatten und Unternehmen bei der Weiterentwicklung ihrer Belegschaften zu unterstützen. Der neue Förderaufruf setzt genau hier an: Er stärkt die Fachkräftesicherung, fördert Innovationsfähigkeit und trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen nachhaltig zu sichern“, sagt Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender der NBank.
Gefördert werden Projekte mit Gesamtausgaben zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Die Kursgebühr pro Teilnehmenden darf maximal 8.000 Euro netto betragen, mindestens 21 Unterrichtsstunden sind pro Person vorgesehen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, mindestens 30 Prozent sind als Kofinanzierung durch Eigen- oder Drittmittel zu erbringen. Die Antragstellung bei der NBank ist vom 1. September bis spätestens 23. Oktober 2026 möglich. Die Prüfung und Bewilligung der Förderanträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.
Projekte können frühestens am 15. November 2026 starten und müssen spätestens zum 1. Dezember 2027 abgeschlossen sein. Pro Bildungsträger sind maximal drei Projektanträge möglich.
Weitere Informationen zum Förderaufruf, den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren finden Interessierte auf der Website der NBank unter www.nbank.de.
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.09.2026
zuletzt aktualisiert am:
03.09.2026
