Gesundheitsminister Philippi kritisiert GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: „Deutliche Schieflage zu Lasten der Krankenhäuser"
Am heutigen Freitag, 12. Juni, hat der Bundesrat über den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) beraten. Die Länder hatten bereits im Vorfeld Kritik an dem Gesetzesentwurf geäußert. Der niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi äußert sich zu dem vom Bund vorgelegten Entwurf wie folgt:
„Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Ausgaben entwickeln sich deutlich dynamischer als die Einnahmen, was zu einer wachsenden strukturellen Finanzierungslücke führt. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze grundsätzlich zu begrüßen. Dieser Prozess darf aber nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten sowie der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind.
In der Betrachtung dieser Gesamtlage erscheint es kontraproduktiv, den ohnehin ökonomisch notleidenden Kliniken weitere finanzielle Mittel durch die veränderten Regelungen zum Beispiel zur Meistbegünstigungsklausel und der unzureichenden Refinanzierung von politisch gewollten Tariferhöhungen zu entziehen. Viele Kliniken werden diese fehlenden Mittel nicht durch weitere Einsparungen erwirtschaften können. In Folge dieses Prozesses müssten stationäre oder ambulante Versorgungsangebote reduziert werden. In der ländlichen Fläche müssten mit großer Wahrscheinlichkeit Kliniken schließen und die dort ansässige Bevölkerung hätte längere Versorgungswege und eine spürbare Schwächung der Notfallstrukturen zu akzeptieren. Die Defizite ergeben sich aus Finanzierungsdefiziten, die aus einer unzureichenden Betriebskostenfinanzierung resultieren. Für deren auskömmliche Regelung sind Bund und Krankenkassen zuständig. Aber bei allem Verständnis für eine gesunde Finanzierung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den vorliegenden Regelungen eine deutliche Schieflage insbesondere zu Lasten der Krankenhäuser zu erkennen und damit der Versorgungsqualität. Dieser Schieflage gilt es jetzt zu begegnen bevor die teilweisen unzureichenden Regelungen dieses Gesetzes ihre fatale Wirkung entfalten.“
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erstellt am:
12.06.2026
