Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Gesundheitsminister Philippi fordert Tempo bei Krisenvorsorge im Gesundheitswesen: „Der Bund muss das Gesundheitssicherstellungsgesetz prioritär voranbringen“

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hatte beim Krankenhausgipfel am 21. September angekündigt, bis Ende des Monats einen Entwurf des Gesundheitssicherstellungsgesetzes (GeSiG) vorzulegen. Bisher liegt jedoch noch kein Referentenentwurf vor. Das Gesetz soll laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem die Gesundheitsversorgung in einem Bündnis- oder Verteidigungsfall sicherstellen und klare Regelungen für die Bevorratung, Herstellung und Versorgung aufstellen. Dies betrifft insbesondere medizinisches Personal, Gerätschaften, Medikamente und Material für den Krisenfall. Der Niedersächsische Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi, diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz, fordert vom Bund nun Tempo bei der Einbringung des GeSiG:

„Wir befinden uns In Deutschland und Europa derzeit in einer Phase sicherheitspolitischer Anspannung, wie schon lange nicht mehr. Es ist deswegen unerlässlich, dass wir uns mit Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen und dem Schutz von Infrastruktur beschäftigen. Insbesondere unser Gesundheitswesen muss sich auf aktuelle Bedrohungslagen einstellen. Der Bund muss zügig zentrale Befugnisse, Abläufe und Ressourcen im Gesundheitswesen im Krisenfall festschreiben. Die medizinische Versorgung der Bevölkerung, medizinische Hilfen im Bündnisfall und die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte müssen dabei zusammen gedacht werden. Um das Gesundheitswesen gut auf den Bündnis- und Krisenfall vorzubereiten, braucht es ein Maßnahmenbündel aus stabilen Lieferketten, gut ausgebildetem medizinischen und pflegerischen Personal, verlässlichen Infrastrukturen und engen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern. Wir haben uns in Niedersachsen im Vorfeld zur Erarbeitung von Regelungen zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen aktiv eingebracht. Die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppen müssen in den Gesetzesentwurf des BMG einfließen.

Parallel haben die Länder im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz den sog. Petersberger Prozess angestoßen. Die Vorschläge der Länder zur Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz und der zivilen Verteidigung müssen unbedingt in den Entwurf des GeSiG einfließen. Ich erwarte, dass das Gesetz vom Bund nun prioritär vorangebracht wird. Die Krisen und Konflikte dieser Welt warten nicht auf uns.“

Hintergrund:

Das BMG hatte angekündigt den Referentenentwurf für das GeSiG bis Ende September 2026 vorlegen. Das Bundeskabinett soll Anfang 2027 über den Entwurf beraten. Bundesgesundheitsminister Linnemann sagte beim Krankenhausgipfel, dass sich das GeSiG „im Ministerium in den allerletzten Zügen“ befinde. Beim GeSiG ist das BMG federführend. Das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und das Bundesinnenministerium (BMI) werden für einzelne Zuständigkeitsbereiche einbezogen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2026

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