Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Arbeitsminister Philippi fordert Direktanstellungsgebot für Beschäftigte bei Essenslieferdiensten: „Wir brauchen gute Arbeit für alle Beschäftigten"

Auf Initiative der Länder Niedersachsen, Bremen und des Saarlands hat der Bundesrat am heutigen Freitag eine Entschließung für bessere Arbeitsbedingungen in der Essens- und Lebensmittellieferbranche gefasst. Die Länder fordern u.a. ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste. Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Regulierung von Plattformarbeit:

„Die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei Essenslieferdiensten, sind oft durch befristete Verträge, niedrige Vergütungen und eine starke Abhängigkeit von digitalen Plattformen gekennzeichnet und werden zunehmend von Subunternehmern genutzt, was die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse erheblich erschwert. Um die Arbeitsbedingungen in diesem Arbeitsmarkt flächendeckend zu verbessern und verbindliche Mindeststandards sicherzustellen, fordern wir die Bundesregierung auf, das Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich zu verankern.

Zunehmend werden reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen. In Wirklichkeit sind die Fahrerinnen und Fahrer eng in den Betriebsablauf eingebunden, unterliegen Weisungen, Zeitvorgaben und der digitalen Kontrolle durch die Plattform – ohne jedoch als Beschäftigte anerkannt zu sein. Insbesondere Essenslieferdienste setzen bei der Auslieferung auf der sogenannten letzten Meile zunehmend stärker auf Subunternehmer und bauen dafür Festanstellungen ab. Die Lehren aus der Fleischindustrie müssen auf die Plattformökonomie übertragen werden. Dort hat das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit einem gesetzlichen Verbot von Werkverträgen und einem verpflichtenden Direktanstellungsgebot zu spürbaren Verbesserungen geführt. Wir müssen die rechtliche und soziale Absicherung von Fahrerinnen und Fahrern deutlich verbessern und brauchen ein Direktanstellungsgebot für Beschäftigte bei Essenslieferdiensten: Unternehmen, die über digitale Plattformen Lieferdienste organisieren, sollen gesetzlich verpflichtet werden, Fahrerinnen und Fahrer direkt anzustellen.“

Digitale Essenslieferplattformen gewinnen in der heutigen Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Das Geschäftsmodell vieler Plattformunternehmen stützt sich jedoch systematisch auf atypische und prekäre Beschäftigungsformen. Gig-Work bei Lieferdiensten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Im Jahr 2022 arbeiteten insgesamt rund 94.000 Personen mindestens einmal als Gig-Worker. Im Vergleich zu Helferberufen sind Gig-Jobs seltener Vollzeit und häufiger befristet. Ihr Einkommen liegt unter dem Durchschnitt vergleichbarer Helferberufe; selbst bei Vollzeitstellen ist es relativ niedrig. Gig-Worker bei Lieferdiensten sind überwiegend männlich, vergleichsweise jung und besitzen oft nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.

Minister Philippi ergänzt: „Zunehmend werden reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz von Subunternehmen oder durch eine nur scheinbar selbstständige Tätigkeit umgangen. Wir aber wollen gute Arbeit für alle Beschäftigten. Doch diese strukturelle und von den Unternehmen gezielte Verantwortungsverlagerung führt zum Gegenteil: soziale Unsicherheit, fehlender Arbeitsschutz und einem erheblichen Risiko der Ausbeutung der Arbeitskraft.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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erstellt am:
28.09.2026

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