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Sprachprüfungen für Pflegekräfte

Das Land Niedersachsen bemüht sich derzeit auf vielfältige Weise, Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen. Dabei spielen auch Personen eine Rolle, die eine Pflegeausbildung in ihrem Heimatland abgeschlossen haben und dort keine Beschäftigung finden. Damit diese Personen bei uns in Niedersachsen als Fachkraft arbeiten können, müssen sie auch über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Diese Sprachkenntnisse werden in der Regel durch die Vorlage eines Zertifikats auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen. Ausgebildete Personen, die zu uns kommen und noch nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, müssen die deutschen Sprachkenntnisse vor Ort erwerben. In dieser Zeit können sie zwar in Einrichtungen schon beschäftigt werden, aber nur eine Tätigkeit auf Hilfskraftniveau wahrnehmen.

Vor diesem Hintergrund hat eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Sozialministeriums eine alternative Überprüfung der Sprachkenntnisse entwickelt. Der Vorteil liegt darin, dass bei dieser Prüfung die fachsprachlichen Kenntnisse im Vordergrund stehen.

Die betreffenden Personen können sich individuell in entsprechenden Kursen vorbereiten und dann zur Prüfung anmelden. Abgenommen wird diese Prüfung bei Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflegeschulen sowie bei staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe.

Die Unterlage zur Überprüfung der pflegefachsprachlichen Kompetenz finden Sie hier
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