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Ziele und Förderschwerpunkte

Ziele
Ziel der Gesundheitsregionen Niedersachsen ist es, in den teilnehmenden Landkreisen und kreisfreien Städten einen Strukturentwicklungsprozess zu befördern, in dessen Zuge eine stärkere Vernetzung der Gesundheitsakteure vor Ort realisiert und ein bedarfsgerechtes Versorgungssystem entwickelt werden soll. Insbesondere werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
  • Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und nicht-ärztliche Gesundheitsberufe sollen unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfe der Patientinnen und Patienten zusammenarbeiten.
  • Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte, sollen in ländlichen Regionen angesiedelt werden.
  • Vertragsärztinnen und -ärzte, insbesondere aber Hausärztinnen und Hausärzte, sollen entlastet werden. Die Schwerpunkte liegen in diesem Zusammenhang im Bereich der Delegation (auch in Verbindung mit der Pflege), der Teamarbeit und der Vernetzung.
  • Es soll medizinischer und pflegerischer Nachwuchs gewonnen werden, um die Versorgung sicherzustellen.
  • Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention sollen umgesetzt werden.

Dabei bietet es sich im Rahmen der Gesundheitsregionen an, bestimmte Versorgungsthemen vertieft zu bearbeiten. Zu nennen sind hierbei beispielsweise Hospiz- und Palliativarbeit, die Etablierung einer stärker koordinierten ambulanten pflegerischen Versorgung oder aber eine verbesserte medizinische Versorgung mehrfach Schwerbehinderter.

Förderschwerpunkte
Im Rahmen des Projekts „Gesundheitsregionen Niedersachsen“ bestehen zwei Förderschwerpunkte:

1. Budget zur Strukturbildung und Umsetzung regional wirkender Versorgungsprojekte
Das Land gewährt Zuwendungen, um Gesundheitsregionen beim Auf- und Ausbau neuer bzw. zusätzlicher Strukturen zu unterstützen. Dafür werden jährlich bis zu 13.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Wesentliche Strukturelemente sind:
  • Durchführung einer regelmäßigen regionalen Gesundheitskonferenz (z. B. in Form einer Fachtagung), die dazu dient, Themen für die gemeinsame Arbeit zu generieren und Austauschmöglichkeiten zu schaffen
  • Aufbau einer regionalen Steuerungsgruppe, gesteuert durch die kommunale Verwaltungsspitze
  • Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den regionalen Themenschwerpunkten, die bereits bestehende Gremien und Strukturen vor Ort einbeziehen können
  • Einsatz einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators, der die Arbeit in den Gesundheitsregionen vor Ort steuert
2. Förderung von für die betreffende Region neuen Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekten
Den zweiten Förderschwerpunkt bilden für die betreffende Region neue Versorgungs- und/oder Kooperationsprojekte in den jeweiligen Gesundheitsregionen. Idealerweise decken diese die spezifischen regionalen Bedürfnisse ab und sind zugleich auch in ihren Grundstrukturen übertragbar auf andere Regionen. Die Gesundheitsregionen haben dabei einen Eigenanteil von 10 % der Projektkosten zu tragen. Voraussetzung für die Förderung ausgewählter Projekte ist die Zustimmung des „Lenkungsgremiums Gesundheitsregionen“, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie der Ärztekammer Niedersachsen, der AOK Niedersachsen, der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, dem Verband der Ersatzkassen, dem BKK Landesverband Mitte Niedersachsen sowie der IKK classic zusammensetzt. An die Förderung von innovativen Projekten ist jedoch die Bedingung geknüpft, dass zunächst kommunale Netzwerkstrukturen (s.o. Schwerpunkt 1) gebildet werden. Vorgesehen ist die Förderung von Projekten insbesondere aus folgenden Bereichen:

• Sektorenübergreifende Versorgung
• Nachwuchsgewinnung (medizinischer und pflegerischer Bereich)
• Gesundheitsförderung und Prävention
• Ansiedlung von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten
• Entlastung von Ärztinnen und Ärzten (z. B. durch Delegation)
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