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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt im Bundesrat am 07.07.17 anlässlich der Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts


- Es gilt das gesprochene Wort -


„Ich freue mich außerordentlich, dass wir heute die Gelegenheit haben, das Gesetz zur „Ehe für alle“ endgültig auf den Weg zu bringen.

Es freut mich auch deshalb, weil es jenseits von Fraktionsdebatten gelungen ist, ein breites Bündnis im Bundestag für die Öffnung der „Ehe für alle“ zustande zu bringen. Dies ist auch ein wichtiges Signal, dass eine rückwärtsgewandte, an überkommenen Rollen- und Familienbildern festklammernde Politik endlich der Vergangenheit angehört.


Quelle: Bundesrat


Der Niedersächsischen Landesregierung ist wichtig, dass alle Formen des Zusammenlebens gleichberechtigt sind und diskriminierungsfrei gelebt werden können. Das Gesetz zur Öffnung der „Ehe für alle“ ist der wichtigste rechtliche Schritt auf diesem Weg.

Seit 25 Jahren - als 250 lesbische und schwule Paare im August 1992 mit der vom Lesben und Schwulenverband in Deutschland organisierten Standesamtsaktion ihr Aufgebot zum Zwecke der Eheschließung bestellten und damit die Debatte spektakulär auf den Weg brachten, begleitet die Niedersächsische Landesregierung diesen wichtigen gesellschaftlichen Prozess.

Um was geht es letztendlich: Es geht um zwei Menschen, die in guten und in schlechten Zeiten füreinander da sind. Zwei Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen und es geht um Verlässlichkeit. Werte, die unseren Respekt verdienen oder um es mit den Worten des Lesben- und Schwulenverbandes zu sagen: „Liebe verdient Respekt!“.

Der Begriff der Lebenspartnerschaft hat sich in unserer Gesellschaft nicht durchgesetzt. Homosexuelle Paare, die bisher eine Lebenspartnerschaft eingehen, verpartnern sich nicht, sie heiraten. Sie sprechen nicht von meiner Lebenspartnerin oder meinem Lebenspartner, sie sagen: „Mein Mann“ und „Meine Frau“. Und dies ist auch gut so. Der in den letzten Jahren etwas ins Alter gekommene Begriff der „Ehe“ modernisiert sich so aus sich heraus; Ehe ist und bleibt erstrebens- und begehrenswert. Und gerade aus diesen Überlegungen heraus hoffe ich sehr, dass die Bayerische Staatsregierung diese von der großen Mehrheit der Gesellschaft unterstützte Entwicklung mitträgt und auf den Weg nach Karlsruhe verzichtet.

Lassen sie uns gemeinsam nach vorne blicken - auch als Signal an unsere europäischen Nachbarn. Denn was der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen hat, ist kein inhaltlicher Schnellschuss wie von einigen Kritikerinnen und Kritikern behauptet wird, der der Würde dieses anspruchsvollen Themas nicht gerecht wird. Hier wird meines Erachtens vielmehr der Begriff der Würde inhaltlich auf den Kopf gestellt. Würdevoll ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Rechte in Bezug auf ihre Partnerschaften zu geben.

Denn erinnern wir uns: Seit vier Jahren kommen wir hier im Bundesrat regelmäßig zusammen, um an gleicher Stelle zum Thema Öffnung der „Ehe für alle“ zu reden.

2013 deshalb, weil wir noch davon ausgingen, dass auch in Deutschland die Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare kurz bevor steht. Leider ist es in der gesamten Legislaturperiode dazu nicht gekommen. Vielmehr hat ausschließlich das Bundesverfassungsgericht die Berliner Politik in diesem Punkt bestimmt. Es ist doch begrüßenswert, wenn am Ende dieses Prozesses der Gesetzgeber selbst dieses Thema bestimmt.

Schaut man sich die Karte in Europa unter dem Gesichtspunkt der Öffnung der Ehe für lesbische und schwule Paare an, ziehen wir mit der Öffnung der „Ehe für alle“ mit unseren direkten Nachbarn Dänemark, den Beneluxstaaten und Frankreich gleich. Weitere neun europäische Länder haben bereits diese Lösung. Das heißt, wir sind in guter europäischer Nachbarschaft.

Ich möchte hier auch einmal kurz auf den Tagesordnungspunkt 98 „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ eingehen. Das Gesetz sieht die Aufhebung strafrechtlicher Urteile wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vor. Damit wird den Menschen der Strafmakel genommen, mit dem sie wegen einer Verurteilung allein aufgrund ihrer sexuelle Orientierung leben mussten. Der Beschluss zur Ehe für alle und die Aufhebung dieser Urteile beenden heute staatliche Diskriminierung. Mit dieser Bewältigung der Vergangenheit haben wir nun die Chance, den Blick frei nach vorn zu richten. Denn zu den Themen „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ gibt es auch in Zukunft noch viel gegen Diskriminierung und für eine offene Gesellschaft zu tun.


An dieser Stelle möchte ich all den Menschen danken, die sich hartnäckig und mit unglaublich langem Atem gegen alle Formen der Diskriminierung stemmen und sich für eine vielfältige Gesellschaft einsetzen, all denjenigen, die mit dazu beigetragen haben, die enormen Widerstände der letzten 25 Jahre auf den Weg in eine offene Gesellschaft zu überwinden. Dies ist ein wichtiger Tag für uns alle.

Ich hoffe sehr, dass der Satz von Elisabeth Selbert, einer der vier Mütter des Grundgesetzes, „Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt.“ weiterhin unser Handeln in diesem Feld bestimmt."

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