Niedersachsen regelt die Ladenöffnung neu
Der Niedersächsische Landtag hat am 14.05.2019 die
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG)
beschlossen. Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 21.05.2019
ist das Änderungsgesetz verkündet worden.
Zunächst sollte eine Änderung des Niedersächsischen Ladenöffnungsgesetzes wegen
eines aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung entstandenen
Klarstellungsbedarfs zu den sogenannten verkaufsoffenen Sonntagen (§ 5)
vollzogen werden. Denn es gab zu viele Rechtsstreite um die Zulassung von
sogenannten verkaufsoffenen Sonntagen hier in Niedersachsen. Im Laufe der
politischen Diskussion im Niedersächsischen Landtag sind weitere Reglungen
geändert und ergänzt worden.
Danach sind u.a. sämtliche für
das Kalenderjahr 2019 noch anstehenden behördlichen Zulassungen der Öffnungen an
Sonn- und Feiertage nach § 5 nach altem Recht –bisheriger Wortlaut
hier - zu beurteilen.
Außerdem wird geregelt, dass die für 2019 bereits erteilten Zulassungen
sogenannter verkaufsoffener Sonntage ihre Gültigkeit behalten.
Das Hauptziel „rechtliche Klarstellung in § 5“ ist
erreicht.
Ein „besonderer Anlass, der den zeitlichen und örtlichen Umfang der Sonntagsöffnung rechtfertigt“, „ein öffentliches Interesse an der Belebung der Gemeinde oder eines Ortsbereichs, welches das Interesse am Schutz des Sonntages überwiegt“ oder „ein sonstiger rechtfertigender Sachgrund“ werden explizit als Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung in den Gesetzestext aufgenommen.
Zudem sind neue Regelungen in § 5 eingeführt worden.
- Der Sonn- und Feiertagsschutz wird erhöht.
So ist künftig auch keine Öffnung nach § 5 Absatz 1 oder 4 an einem staatlich anerkannten Feiertag sowie am Palmsonntag und am 27.12., wenn er auf einen Sonntag fällt, mehr möglich. - Eine Benachteiligung zwischen großen und kleinen Gemeinden
wird ausgeglichen.
Mit der Kombination von- „einem die Öffnung
rechtfertigenden Sachgrund“ und der möglichen „Öffnung an sechs Sonntagen“ im
Kalenderjahr
und - der maximalen Öffnungsmöglichkeit von vier Sonntagen je Ortsbereich
- „einem die Öffnung
rechtfertigenden Sachgrund“ und der möglichen „Öffnung an sechs Sonntagen“ im
Kalenderjahr
Aber auch weitere Vorschriften wurden geändert oder ergänzt. Diese Änderungen gelten ab 01.07.2019.
- So wird einem Anliegen des Verkaufspersonals Rechnung
getragen.
Künftig wird die Ladenöffnung am Silvestertag der am Heilig Abend angeglichen (§ 3 Absatz 3). Im Wesentlichen bedeutet dies, dass für die meisten Verkaufsstellen werktags keine Öffnung nach 14 Uhr zulässig ist.
- Aber auch den Wünschen um eine Anpassung an die
„Lebenspraxis“ wird Rechnung getragen. So dürfen an Sonn- und Feiertagen
- Verkaufsstellen, die nach
ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, auch
der Dekoration dienende Ergänzungsangebote wie Bänder, Zierrat, Kerzen und
Übertöpfe verkaufen (§ 4 Absatz1 Nr. 4)
und - Verkaufsstellen, die nach
ihrer Größe und Sortiment auf den Verkauf von Bäckerei- und Konditorwarten
ausgerichtet sind, fünf Stunden öffnen (§
4 Absatz 1 Nr. 5).
- Verkaufsstellen, die nach
ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, auch
der Dekoration dienende Ergänzungsangebote wie Bänder, Zierrat, Kerzen und
Übertöpfe verkaufen (§ 4 Absatz1 Nr. 4)
- Zudem wird ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand
eingeführt.So kann mit einem Bußgeld belangt werden, wer an Sonn- und Feiertagen gemäß § 4
Absatz 1 öffnet, ohne die Öffnungszeiten im Eingangsbereich der Verkaufsstelle
so angebracht zu haben, dass sie außerhalb der Verkaufsstelle lesbar sind.
Sozialministerin Dr. Carola Reimann erklärt: „Ja, die
Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen ist kein einfaches Thema. Viele sich zum
Teil widersprechende Interessen bestehen. Sie galt es zusammenzuführen Dabei habe
ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Sonn- und Feiertagsschutz sogar
erhöht wird.
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen ist ein tragfähiger Kompromiss entstanden.
Alles in allem entsprechen sie jetzt sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch
dem „praktischen Leben.“
–
hier- Die komplette Rede von Frau Ministerin Carola
Reimann im Niedersächsischen Landtag