Qualifizierung von Arbeitslosen
Trotz der insgesamt positiven Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind mehr als ein Drittel der Arbeitslosen immer noch ein Jahr und länger arbeitslos. Insbesondere Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit bestehenden Vermittlungshemmnissen werden häufig vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt.
Eine Analyse der Erwerbsverläufe dieser Menschen zeigt, dass eine dauerhafte Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt ein hohes Armutsrisiko birgt. Dies stellt uns vor große Herausforderungen.
Demgegenüber stehen auch die niedersächsischen Unternehmen vor der Herausforderung, den künftigen Fachkräftebedarf zu decken. Aufgrund des globalen Wettbewerbs, des technologischen Wandels und der demografischen Entwicklung wird dies zunehmend schwieriger.
Um die vorhandenen Potenziale des Arbeitsmarktes zu nutzen und weiterzuentwickeln, fördern wir mit dem ESF-Landesprogramm „Qualifizierung und Arbeit" (QuA) Projekte bei Bildungsträgern mit dem Ziel, Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte durch persönliche Stabilisierung und Qualifizierung nachhaltig und bedarfsdeckend als Arbeitskräfte in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Projekte müssen sich entweder
- der individuellen Unterstützung und sozialpädagogischen Begleitung zur Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit (Stabilisierungsprojekt)
oder
- der beruflichen Qualifizierung zur Vermittlung von fachtheoretischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (Qualifizierungsprojekt)
widmen.
Die folgenden Bausteine müssen Bestandteil eines jeden Projektes sein:
- Erprobung in Wirtschaftsbetrieben (gewerblicher oder nicht gewerblicher Art) zur Anwendung der vermittelten Kenntnisse von mehr als 12 Wochen,
- Aktivitäten zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und
- stabilisierende Nachbetreuung
Darüber hinaus unterstützen wir im Rahmen von arbeitsmarktlichen Modellprojekten neue Ansätze, welche sich im Hinblick auf bestimmte Zielgruppen, Methoden oder innovative Maßnahmekonzeptionen auszeichnen.
Mit Antragsstichtag zum 31.03.2022 wurde letztmalig ein Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Qualifizierung und Arbeit“ veröffentlicht, bis zum Auslaufen der Richtlinie Ende 2023 wird es keine weiteren Antrags- und Fördermöglichkeiten geben. Grundsätzliche Informationen zum Programm „Qualifizierung und Arbeit" und zum bisherigen Antragsverfahren können auch auf den Internetseiten der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingesehen werden.
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