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Arbeitsförderung in Niedersachsen

Die Fachkräftesicherung für die niedersächsischen Unternehmen, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sowie die Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen sind für die niedersächsische Landesregierung Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik. Diese Schwerpunkte spiegeln sich in unserer Arbeitsförderung bzw. unseren Arbeitsmarktprogrammen wieder.

Fachkräftesicherung

Ein wesentlicher Baustein zur Fachkräftesicherung ist die Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten. Deshalb unterstützen wir in Niedersachsen im Rahmen der Fachkräfteinitiative die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten, honorieren Meisterinnen und Meister mit der Landes-Meisterprämie für das Handwerk sowie außerhalb des Handwerks mit der "Niedersächsischen Weiterbildungsprämie" und beteiligen uns an der Finanzierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), dem sog. „Aufstiegs-BAföG". Daneben wollen wir mit den Regionalen Fachkräftebündnissen die regionale Fachkräfteversorgung und die dafür notwendigen Strukturen verbessern und gleichzeitig die Ziele und Inhalte der Fachkräfteinitiative Niedersachsen auf der regionalen Ebene verankern. Nähere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie unter folgendem Link.

Auf Bundesebene werden mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) vor allem die Möglichkeit zur Weiterbildung ausgeweitet und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt. Beschäftigte erhalten auch unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße grundsätzlich Zugang zur Weiterbildungsförderung, wenn als Folge des digitalen Strukturwandels Weiterbildungsbedarf besteht oder die Arbeitsplätze in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.

Bekämpfung von Arbeitslosigkeit

Ein besonderer Schwerpunkt der niedersächsischen Arbeitsmarktpolitik liegt in der Qualifizierung und beruflichen Eingliederung von Langzeitarbeitslosen sowie Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern. Dabei arbeitet das Land mit der Arbeitsverwaltung eng zusammen.

Menschen, die auf absehbare Zeit keine Chance auf einen regulären Arbeitsplatz haben, können Unterstützung im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung erhalten. Dies eröffnet den Personen zum einen die Möglichkeit sozialer Teilhabe, zum anderen soll langfristig die Beschäftigungsfähigkeit für den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden.

Mit dem Teilhabechancengesetz hat der Bund zum Jahresbeginn 2019 neue Impulse bei der Unterstützung von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen gesetzt. Mit der Einführung der neuen §16e und §16i SGB II, den zusätzlich bereitgestellten Mitteln und dem Passiv-Aktiv-Tausch stehen erstmals Regelinstrumente zur Verfügung, die für die Zielgruppe auch auf längere Sicht Beschäftigungs- und Teilhabechancen bieten.

Weitere Informationen zu den neuen Instrumenten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Ferner finden Sie dort einen guten Überblick über die Leistungen der Arbeitsförderung, die von den Agenturen für Arbeit (SGB III – Arbeitslosenversicherung) oder Jobcentern (SGB II – Bürgergeld) erbracht werden (können).


Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen

Die o. g. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stehen allen Erwerbspersonen mit Unterstützungsbedarf, d. h. insbesondere auch für die in Niederachsen zugewanderten Menschen offen. Vor dem Hintergrund der starken Fluchtzuwanderung in den letzten Jahren haben wir zur Flankierung unserer zielgruppenübergreifend ausgerichteten Arbeitsmarktprogramme daher weitere Maßnahmen und Initiativen ergriffen, die speziell auf die Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen ausgerichtet sind.



Für die verschiedenen Arbeitsmarktprogramme und Maßnahmen setzen wir durchschnittlich etwa 17 Mio. Euro pro Jahr aus Landes- und ESF-Mittel ein. Ferner stehen für Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) im Jahr 2023 rd. 103 Mio. Euro Landes- und Bundesmittel zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den einzelnen Programmen finden Sie rechts in der Infospalte. Einen Überblick über sämtliche Fördermöglichkeiten des Landes finden Sie bei der NBank.





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