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Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt am 26.02.14 im Niedersächsischen Landtag

„Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Wohnmissständen und zur Wahrung der Einheitlichkeit von Mindestanforderungen in Niedersachsen“

„Höhere Sicherheitsanforderungen an Beherbergungsstätten in Niedersachsen“


- Es gilt das gesprochene Wort -

„Die Landesregierung will für alle in Niedersachsen lebenden und arbeitenden Menschen sicherstellen, dass die Wohnverhältnisse gesund und sicher sind. Dabei stellen die Verhältnisse in regulären Wohnungen in der Regel kein Problem dar. Probleme sind aufgetreten, wie uns insbesondere die Vorfälle in Papenburg deutlich gemacht haben, wenn eine Umnutzung von Wohnungen zu Unterkünften für Werkvertragsarbeitnehmer vorgenommen wird.

Die Landesregierung hat sich im August 2013 entschieden, die Verbesserung solcher Unterkunftssituationen so schnell wie möglich anzugehen. In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde unter Federführung des Sozialministeriums zügig ein Maßnahmenkatalog entwickelt. Das Ergebnis ist der gemeinsame Runderlass des Sozialministeriums und des Innenministeriums über die „Bauordnungsrechtliche und melderechtliche Behandlung von Unterkünften für Beschäftigte“ vom 17.12.2013, der am 15.01.2014 veröffentlicht und mit den Kommunen eng abgestimmt wurde.

So ist eine einheitliche und rechtssichere Vorgehensweise aller niedersächsischen Bauaufsichtsbehörden gewährleistet. Die Landesregierung unterstützt damit alle Kommunen in ihrem professionellen Vorgehen gegen missbräuchliche Zustände vor Ort.

Der Erlass konkretisiert in aller Klarheit bauliche Anforderungen an sichere und gesunde Unterkünfte und gibt den kommunalen Behörden eine Hilfestellung bei der Beurteilung, wann die Nutzung einer „Wohnung“ zur Nutzung einer „Unterkunft“ wird. Er erklärt insbesondere

  1. die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.4) für anwendbar, damit die notwendigen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse gestellt werden können und regelt,
  2. dass bei größeren Unterkünften die Muster-Beherbergungsstättenverordnung der ARGEBAU rechtlich greift, damit ein ausreichender Brandschutz zu gewährleistet wird.

Im Hinblick auf den Brandschutz ist eine Gleichbehandlung von Arbeitnehmerunterkünften für mehr als 12 Personen mit Beherbergungsstätten entsprechender Größe sinnvoll und geboten. Dies wird im Erlass der Landesregierung auch vorgegeben und dazu wird auf die Muster-Beherbergungsstättenverordnung verwiesen. Der Erlass setzt Mindeststandards. Sofern Kommunen einzelne Regelungsbereiche noch intensiver regeln wollen, können sie dieses in eigener Zuständigkeit tun. Die Landesregierung hat sich an dem vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht geprägten Maßstab der „hierzulande entstandenen Verhältnisse“ leiten lassen und daher bewährte Regelungen des Arbeitsschutzes herangezogen.

Der Sozialausschuss des Landtages hat in seiner Sitzung am 6. Februar des Jahres sowohl den Gesetzesentwurf als auch den Antrag der CDU – Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Ich vermute, dass die Ausschussmehrheit erkannt hat, dass beide Anträge in direktem Gegensatz zur politischen Grundüberzeugung der CDU stehen. Denn im damaligen Koalitionsvertrag mit der FDP war ausdrücklich die weitere Deregulierung der Niedersächsischen Bauordnung postuliert. Daher hat Niedersachsen damals auch die von der Bauministerkonferenz der Länder vorgeschlagene Muster-Beherbergungsstättenverordnung nicht eingeführt.

Sie jetzt zu fordern, überzeugt nicht wirklich.

Die Landesregierung hat hingegen sofort auf der Basis geltenden Rechts gehandelt und unverzüglich Anwendungshinweise gegeben: Die NBauO sieht für reguläre Wohnungen ausreichende Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse vor. Diese Anforderungen werden in den Vorschriften über die Standsicherheit, den Schutz gegen schädliche Einflüsse, den Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz und die Verkehrssicherheit konkretisiert. An Aufenthaltsräume sind insbesondere Anforderungen an die erforderlichen Rettungswege im Brandfall sowie die Mindestgrundflächen, die lichte Höhe und die Belichtung gestellt. Darüber hinaus finden sich Regelungen in der „Allgemeinen Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung“ (DVO-NBauO).

Wichtig ist:

Wenn bei Wohnungen Verstöße gegen das öffentliche Baurecht vorliegen oder zu vermuten sind, können die Bauaufsichtsbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen anordnen und sie selbstverständlich bei Gefahr im Verzug auch durchsetzen.

Die Fokussierung des Erlasses der Landesregierung auf „Unterkünfte“ und nicht auf „Wohnungen“ hat sich von der einheitlichen Rechtsprechung zum Baurecht leiten lassen. Diese unterscheidet zwischen Wohnungen einerseits und Räumen für Unterkünfte oder zur Unterbringung von Personen andererseits.

Die Stadt Papenburg hat zwischenzeitlich 91 Unterkünfte für Werkvertragsarbeitnehmer überprüft. Dabei hat sie in 45 Fällen eine Reduzierung der Belegung von Bettenzimmern veranlasst, 13 Unterkünfte teilweise stillgelegt, insbesondere wegen Mängeln an den Rettungswegen, und in fünf weiteren Fällen wegen sonstiger Mängel Anordnungen getroffen. Völlig ohne Beanstandungen waren sieben der überprüften Fälle (Stand: Februar 2014).

Insgesamt hat die Landesregierung auch hier gezeigt, dass sie sehr schnell in der Lage ist, mit dringenden Problemlagen der Menschen umzugehen, aber zugleich auch sicherstellt, dass missbräuchliche Nutzungen konsequent und handlungssicher sanktioniert werden.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2014

Ansprechpartner/in:
Frau Heinke Traeger

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