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Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen ruft alle Menschen in Niedersachsen auf, bei den Kommunalwahlen und der Bundestagswahl zu wählen

Seit 2019 ist es endlich auch in Niedersachsen möglich, dass alle Menschen mit Behinderungen wählen dürfen. Die Wahlrechtsausschlüsse im niedersächsischen Wahlrecht wurden gestrichen. Das bedeutet, dass auch alle Menschen mit Behinderungen ihre Stimme abgeben können, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten eine Betreuungsperson bestellt ist. Ebenso dürfen schuldunfähige Straftäterinnen und Straftäter mit psychischen Erkrankungen im Maßregelvollzug wählen. Mit der Streichung der Wahlrechtsausschlüsse in Niedersachsen 2019 gilt nun für knapp 8.000 Menschen mit Behinderungen das aktive und passive Wahlrecht. Auch auf Bundesebene hat der Bundestag die Wahlausschlüsse von Menschen mit Betreuung aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen. Deshalb gilt auch auf Bundesebene ein inklusives Wahlrecht für alle.

Petra Wontorra forderte seit Beginn ihrer Amtszeit ein, dass „es Assistentinnen und Assistenten möglich sein muss, bei dem Wahlverfahren zum Beispiel auch Menschen mit schwerer Körper- und Mehrfachbehinderung zu unterstützen. Inklusion heißt, Rahmenbedingungen zu schaffen, so dass Selbstbestimmung, Empowerment und auch Wahlfreiheit gelebt werden.“ Die Landeswahlleiterin, Ulrike Sachs, erklärt dazu: „Personen, die bei der Stimmabgabe der Assistenz bedürfen, dürfen sich – wie auch zur Bundestagswahl – bei der Stimmabgabe einer Assistenz/Hilfsperson bedienen, die die Stimmabgabe in dem erforderlichen Umfang unterstützen kann. Dabei handelt es sich um eine technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen Willensentscheidung. Die Mitglieder der Wahlvorstände werden zudem geschult. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher hat vor der Hilfestellung darauf hinzuwirken, dass es nicht versehentlich zu einer ungültigen Stimmabgabe kommt.“

„Alle Menschen haben das Recht auf Autonomie in der Politik, ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“, erklärt Wontorra. Autonomie bedeutet selbstbestimmt, unabhängig und frei in der Entscheidung und Handlung. „Es nützt vielen Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, wenn alle Informationen rund um die Wahlen auch in Leichter Sprache, Gebärdensprache oder durch andere geeignete Kommunikationsformen umfassend erfolgen. Das gelingt an vielen Stellen gut, ist aber noch ausbaufähig.“

Petra Wontorra ist es ein wichtiges Anliegen, dafür zu werben, dass sich künftig noch mehr Menschen mit Behinderungen für die Kommunalwahlen oder andere Gremien aufstellen lassen: „Gerade jetzt nach der Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse ist es an der Zeit, sich politisch noch mehr einzubringen. Die Menschen mit Behinderungen sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache. Sie wissen selbst am besten, was sie brauchen, wenn die Kommunen barrierefrei und inklusiv gestaltet werden. Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen ihre Interessen selbst einbringen und sich stark machen für noch mehr Teilhabe am Leben in der Gesellschaft - ganz nach meinem Leitprinzip `Teilhabe verbindet´.“

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.09.2021

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