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Land Niedersachsen und Kassenärztliche Vereinigung schließen Vertrag für Impf-Ärztinnen und -Ärzte

Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten in den 50 niedersächsischen Impfzentren geregelt


In Niedersachsen sind die Voraussetzungen für den Beginn der Corona-Impfungen geschaffen. Das Land hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Rahmenvertrag zur Durchführung von Covid-19-Schutzimpfungen in den 50 Impfzentren geschlossen. Die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte erfolgt über das Abrechnungssystem der KVN. Für die ärztliche Tätigkeit im Impfzentrum ist eine Vergütung in Höhe von 37,50 Euro für eine Zeiteinheit von 15 Minuten vorgesehen, umgerechnet auf eine Stunde damit 150 Euro.

„Mit diesem Rahmenvertrag haben wir eine weitere Hürde genommen. Sobald die ersten Lieferungen eines Impfstoffs in Niedersachsen eintreffen, starten wir mit den Impfungen – zunächst bei den besonders gefährdeten Personen und den Beschäftigten im Gesundheitswesen“, sagte Gesundheitsministerin Carola Reimann am Freitag in Hannover. Reimann lobte die große Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten, in den Corona-Impfzentren mitzuarbeiten. Die Gesundheitsministerin erwartet keine personellen Engpässe für die 50 niedersächsischen Impfzentren. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer Niedersachsen haben sich bislang fast 2.400 Ärztinnen und Ärzte gemeldet. „Das ist für uns eine wichtige Unterstützung in den Impfzentren.“

Der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch, bedankte sich bei den Ärztinnen und Ärzten, die sich bisher bereit erklärt haben, in einem Corona-Impfzentrum in Niedersachsen tätig zu werden. „Ohne die Bereitschaft von Ärztinnen und Ärzten wird die enorme Aufgabe, die Bevölkerung gegen Corona zu impfen, nicht zu bewältigen sein“, sagte Barjenbruch.

Die Ärztinnen und Ärzte erhalten kurzfristig von der KVN weitere Informationen über die Tätigkeit in den Impfzentren. Ihre Aufgabe im Impfzentrum wird es sein, die Aufklärung der zu impfenden Personen vorzunehmen, Kontraindikationen zu klären und im Falle von Impfkomplikationen einzugreifen.

Die Kontaktdaten der Ärztinnen und Ärzte werden an die jeweiligen Impfzentren der Landkreise weitergeleitet. Die Landkreise nehmen dann Kontakt zu den Ärztinnen und Ärzte auf, um die Dienstpläne abzustimmen.

Auch Haftungsfragen sind zwischen dem Land Niedersachsen und der KVN geklärt. Für mögliche Impfschäden greift die Staatshaftung. Für Tätigkeit im Impfzentrum wird von der KVN eine Gruppenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, sodass die Ärztinnen und Ärzte für ihre Tätigkeit im Impfzentrum haftpflichtversichert sind.

Zunächst sollen ab dem 27. Dezember Impfungen der Bewohnerinnen und Bewohner in den stationären Pflegeeinrichtungen beginnen. Die aufsuchenden Dienste werden von den Landkreisen organisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt starten die Impfzentren.

18.12.20

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

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Ansprechpartner/in:
Anne Hage

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