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Hebammenversorgung

Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Cornelia Rundt


- Es gilt das gesprochene Wort -

Hebammen und Entbindungspfleger leisten einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbetts. Sie stehen werdenden Müttern, deren Lebenspartnern und deren Familien rund um das Thema Geburt kompetent und umfassend zur Seite. Zudem leisten sie wertvolle Beratung. Ihr Engagement reicht häufig über das rein berufliche hinaus. Dies verdient ein hohes Maß an Wertschätzung.

Wertschätzung allein genügt jedoch nicht. Wir brauchen auch vernünftige Rahmenbedingungen für die Hebammen, damit sie diese wichtige Arbeit leisten können.

In den letzten Wochen haben viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch betroffene Hebammen die Sorge geäußert, dass künftig die Versorgung mit Hebammenhilfe, insbesondere durch Beleghebammen, gefährdet sein könnte. Es haben mich dazu zahlreiche Zuschriften erreicht. Ich möchte deshalb den Blick auf die Bundesebene richten, denn hier wird bestimmt, welche Rahmenbedingungen für Hebammen gelten.

Im Sozialgesetzbuch V wird bundesweit die konkrete Ausgestaltung der Versorgung mit Hebammenhilfe geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Hebammenverbänden zu schließen sind. Kommt eine Einigung nicht zustande, wird der Vertragsinhalt durch eine Schiedsstelle bestimmt.

An diesem Punkt befinden sich die Verhandlungen in Berlin aktuell. Nach meiner Kenntnis soll die Schiedsstelle noch in diesem Monat über die strittigen Vertragsinhalte beraten. Ich hoffe, dass die Schiedsstelle praxisgerechte Lösungen findet, die den Interessen der Hebammen gerecht werden.

Mir ist es wichtig, dass Hebammen auch zukünftig in Niedersachsen ihre Arbeit unter guten Rahmenbedingungen leisten können. Die gesetzlich vorgesehenen Regelungen zur Versorgung mit Hebammenhilfe und zur Honorierung in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten der Landesregierung aber keine unmittelbare Möglichkeit, darauf Einfluss zu nehmen.

Nur in Bezug auf einen sehr geringen Teil der Versorgung mit Hebammenleistungen kann die Landesregierung sich direkt engagieren:

Soweit es die Hebammenhonorare außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung betrifft – also im Regelfall für die privat Versicherten –, habe ich im Jahr 2014 die Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe geändert. Damit können Gebühren bis zu einer Höhe des zweifachen Satzes der Gebühren für gesetzlich krankenversicherte Frauen geltend gemacht werden. Zudem werden bestimmte Beratungsleistungen und Zuschläge seitdem auch für privat versicherte Frauen und Selbstzahlerinnen erbracht.

Darüber hinaus erhält der Hebammenverband Niedersachsen
e.V. jährlich eine Zuwendung in Höhe von bis zu 40.000 Euro für die Durchführung von Fortbildungen. Hebammen und Entbindungspfleger werden auf diese Weise dabei unterstützt, ihrer Fortbildungsverpflichtung nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Ausübung des Hebammenberufs nachzukommen.

Der weitaus größere Teil betrifft aber die Einflussmöglichkeiten auf der Bundesebene. Deshalb verfolge ich mit meinen Amtskolleginnen und -kollegen das Berliner Verfahren mit besonderer Aufmerksamkeit. Im Rahmen der für den 26./27.04.2017 terminierten Vorbereitungssitzung zur Gesundheitsministerkonferenz wurde deswegen auch die Situation der Beleghebammen beraten. Ziel eines auch von Niedersachsen unterstützten Vorschlags war es, die Bunderegierung um einen Bericht über den Schiedsspruch der Schiedsstelle zu bitten und das Ergebnis zu bewerten. Soweit sich daraus weiterer Handlungsbedarf ergeben sollte, wird dieser dann im Rahmen der nächsten Gesundheitsministerkonferenz beraten werden.

Fest steht, Hebammen sind unverzichtbar, sie unterstützen Frauen während der Schwangerschaft, während der Geburt und im Wochenbett. Sie schützen und fördern mit ihrer Kompetenz und ihrem Engagement die Gesundheit der Frauen und ihrer Kinder.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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