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Fachtagung „Vielfalt - unsere Zukunft. Erfolgreiche Integration durch Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse“

Sozialministerin Rundt: Gute Beratungs- und Qualifizierungsangebote in Niedersachsen ebnen Zugewanderten den Weg in die Arbeitswelt und die Gesellschaft!


Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bietet große Chancen für die Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt. Für sie eröffnen sich neue Perspektiven auf einen Arbeitsplatz, der ihrer Qualifikation entspricht. Im Rahmen einer Fachtagung des Niedersächsischen Sozialministeriums und des IQ Netzwerkes Niedersachsen heute in Hannover haben sich Fachleute über aktuelle Entwicklungen informiert und sich über ihre Erfahrungen sowie neue Anforderungen ausgetauscht.

„Ich freue mich sehr, dass in Niedersachsen im Jahr 2015 mehr als 2.600 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen gestellt wurden – das ist der höchste Wert seit Einführung der Anerkennungsgesetze vor fünf Jahren“, hob Sozialministerin Cornelia Rundt bei der Fachtagung hervor. „Mit einer Anerkennungsquote von über 60 Prozent wurde vielen Zugewanderten der Zugang zum Arbeitsmarkt direkt erleichtert. Viele weitere haben außerdem die Möglichkeit, die Anerkennung über Qualifizierungen zu erreichen. Die insgesamt hohe Anerkennungs- und niedrige Ablehnungsquote sind das positive Ergebnis eines guten Beratungs- und Qualifizierungsangebotes in Niedersachsen.“

„Herkunft und Aufenthaltsstatus spielen im Anerkennungsverfahren keine Rolle“, erklärte Rainer Bußmann, Projektkoordinator des IQ Netzwerkes Niedersachsen. „IQ steht für Integration durch Qualifizierung. Das Netzwerk hat in Niedersachsen inzwischen mehr als 21.000 Beratungen durchgeführt und etwa 13.500 Personen aus über 150 Ländern im Anerkennungsverfahren begleitet. Das Land fördert das IQ Netzwerk in vielfältiger Weise, um das Ziel ‚Integration durch Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse‘ weiter voranzubringen. Dieser Fachtag zeigt das beispielhaft.“

Die gemeinsame Tagung richtete sich insbesondere an Fachleute, die zugewanderte Menschen bei ihren Anerkennungsverfahren beraten, ihre Berufsqualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf prüfen oder Qualifizierungsmaßnahmen anbieten, mit denen Zuwanderer fehlende Qualifikationen nachholen können.

„Der Wiedereintritt in das Arbeitsleben ist für die meisten Zugewanderten der entscheidende Punkt für ihre gesellschaftliche Teilhabe“, so Rundt. „Indem sie Anträge auf die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse stellen, zeigen sie ein hohes Maß an Engagement und Eigeninitiative – und wir unterstützen sie hierbei.“
So geht das niedersächsische Anerkennungsgesetz nach seiner Novellierung noch stärker auf die Anliegen der Migrantinnen und Migranten ein, etwa durch den Rechtsanspruch auf eine unabhängige Beratung und Qualifizierung. Beispielsweise werden Verfahren vereinfacht, indem die Anträge elektronisch gestellt werden können. Mit neuen Ansätzen in der Kompetenzfeststellung oder internetgestützten Qualifizierungskursen werden weitere Hemmnisse bei der Berufsanerkennung abgebaut, damit in Zukunft mehr zugewanderte Menschen in Niedersachsen in dem Beruf arbeiten können, den sie erlernt haben.

Im Rahmen eines Podiumsgesprächs diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaften, des Flüchtlingsrats und die neue Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit, Bärbel Höltzen-Schoh, mit Ministerin Rundt über die mit der Anerkennung verbundenen Chancen und Aufgaben: Die individuellen beruflichen Perspektiven können gestärkt werden, Unternehmen profitieren von qualifizierten Fachkräften. Deutlich wurde auch, dass die verschiedenen Hintergründe der Zuwanderung nach Niedersachsen entsprechend differenzierte Angebote verlangen, beispielsweise für den Arbeitsmarktzugang von geflüchteten Menschen.

„Wichtig ist die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen. Sie sollten ihre Arbeit immer danach ausrichten, Zugewanderte auf ihrem Weg in eine qualifizierte Berufstätigkeit zu unterstützen“, mahnte Ministerin Rundt, denn: „Die Anerkennung mitgebrachter Qualifikationen und Kompetenzen gehört für mich zu einer umfassenden Migrations- und Teilhabepolitik dazu. Sie ist nicht nur ein Gewinn für Migrantinnen und Migranten, sondern ebenso für die Unternehmen und die Gesellschaft.“

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2017

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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