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50 Jahre Christopher Street Day

Sozialministerin Carola Reimann: „Niedersachsen ist Vorreiter im Kampf gegen die Diskriminierung von homosexuellen Menschen"


Anlässlich der Feierlichkeiten zu 50 Jahren Christopher Street Day würdigt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung heute fast 30 Jahre staatliche Antidiskriminierungspolitik für lesbische Frauen, schwule Männer, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen in Niedersachsen.

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann freut sich über die großen Schritte auf dem Weg zur Gleichberechtigung: „Niedersachsen ist Vorreiter im Kampf gegen die Diskriminierung von homosexuellen Menschen. Mein großer Dank gilt allen, die sich hartnäckig und mit langem Atem für eine vielfältige Gesellschaft einsetzen. Denn sie haben erheblich dazu beigetragen, die enormen staatlichen und gesellschaftlichen Widerstände der letzten drei Jahrzehnte auf dem Weg in eine offenere Gesellschaft zu überwinden.“

Auf einer Fachtagung zum Thema „Politik für LSBTI* in Niedersachsen“ blickten die Teilnehmenden auf die bisherigen Meilensteine in der Geschichte der Antidiskriminierungspolitik zurück und gaben Ausblicke für die Zukunft. Vor allem dankte Dr. Carola Reimann dem im Sozialministerium angesiedelten Referenten Hans Hengelein für seinen langjährigen Einsatz für die Rechte von Homosexuellen und verabschiedete ihn in den Ruhestand. „70 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erinnere ich an Elisabeth Selberts Worte, dass Gleichberechtigung auf Gleichwertigkeit aufbaut, die Andersartigkeit anerkennt. Insofern ist personenstandsrechtlich eine Ungleichbehandlung von transsexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen nicht gerechtfertigt. Wir brauchen ein modernes, diskriminierungsfreies und menschenrechtskonformes neues Regelwerk, welches die Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen in den Fokus nimmt“, betont Dr. Carola Reimann.

„Wir haben schon viel erreicht. Aber wir dürfen uns nicht auf den Erfolgen ausruhen.“ Bis heute, so die Ministerin, stünde ein neues Gesetz zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung noch aus. Die niedersächsische Landesregierung setzt sich seit rund 30 Jahren für die Belange von lesbischen Frauen, schwulen Männern, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen nachhaltig ein. Die Landesregierung verfolgt auch weiterhin das Ziel, die Lebenssituation von LSBTI* zu verbessern. Mit der landesweiten Kampagne „Für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt* in Niedersachsen“ wurde gemeinsam mit vielen engagierten Menschen und dem Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. ein wichtiger Baustein zu einem weltoffenen, vielfältigen und modernen Niedersachsen beigetragen.

Seit 2014 fördert das Land Niedersachsen zudem die bundesweit erste Beratungsstelle für Intersexuelle Menschen e.V. und deren Angehörige.


Wichtige historische Meilensteine:

1969: Erster von Medien begleiteter Aufstand von Homo- und Transsexuellen gegen die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street. Seitdem wird in New York am letzten Samstag im Juni mit einem Straßenumzug an dieses Ereignis erinnert. Daraus ist eine internationale Tradition geworden, im Sommer eine Demonstration für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen abzuhalten. Die Würde des homosexuellen Mannes blieb in Westdeutschland bis 1969 antastbar. Der unter den Nationalsozialisten 1935 verschärfte § 175 Strafgesetzbuch (StGB), der jedwede sexuelle Handlung zwischen Männern strafrechtlich verfolgen konnte, wurde reformiert.

1979: Erste CSD-Veranstaltungen in Deutschland.

1992: „Aktion Standesamt“. Die Referentenstelle „für männliche homosexuelle Lebensweisen“ wird im Niedersächsischen Sozialministerium eingerichtet.

1994: § 175 StGB wird gestrichen. Niedersachsen fasst als erstes Bundesland einen Beschluss zum Abbau der Diskriminierung lesbischer Frauen und homosexueller Männer. Darin setzte sich die Landesregierung unter anderem dafür ein, „dass gleichgeschlechtliche Paare eine gesetzlich neu zu schaffende Art rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft begründen können“.

2001: Das Lebenspartnerschaftsgesetz tritt in Kraft. 2006: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz tritt in Kraft und die „Charta der Vielfalt wird“ veröffentlicht.

2012: Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu „Intersexualität“. 2017: Die Öffnung der „Ehe für alle“ und das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen werden beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht trifft einen wegweisenden Beschluss zur Anerkennung des so genannten Dritten Geschlechts.

2018: Im Geburtsregister ist es jetzt möglich, den Personenstand neben „weiblich“, „männlich“ oder „ohne Angabe“ alternativ als „divers“ einzutragen.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.06.2019

Ansprechpartner/in:
Christina Stumpenhausen

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