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Plenum 23. August - Mündliche Anfragen - Frage 13

Das Pflegestellen-Förderprogramm des Bundes: Nutzung in Niedersachsens Krankenhäusern


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) geantwortet.

Die Abgeordnete Meta Janssen-Kucz (GRÜNE) hatte gefragt:

Einem Artikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 27. Juli 2018 zufolge sind von den 660 Millionen Euro, die die Krankenkassen seit 2016 für die Schaffung neuer Pflegestellen in den Krankenhäusern zur Verfügung stellen, erst rund 160 Millionen Euro abgerufen worden.

  1. Wie viele Krankenhäuser in Niedersachsen haben Mittel aus dem Pflegestellen-Förderprogramm in Anspruch genommen?
  2. Wie viele zusätzliche Pflegestellen sind durch das Pflegestellen-Förderprogramm in Niedersachsen geschaffen worden?
  3. Wie erklärt sich die Landesregierung die bisher geringe Inanspruchnahme des Pflegestellen-Förderprogramms?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Der Landesregierung liegen keine eigenen Daten vor, in welchem Umfang die niedersächsischen Plankrankenhäuser von dem Pflegestellen-Förderprogramm Gebrauch gemacht haben. Die folgenden Angaben sind aus dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Pflegestellen-Förderprogramm in den Förderjahren 2016 und 2017 an das Bundesministerium für Gesundheit vom 29.06.2018 entnommen.

Zu 1.:
In Niedersachsen haben im Jahr 2016 92 Krankenhäuser Mittel aus dem Pflegestellen-Förderprogramm in Anspruch genommen, im Jahr 2017 waren es 99 Krankenhäuser. Das entspricht einem Anteil an den niedersächsischen Krankenhäusern von 59% in 2016 bzw. 66% in 2017

Zu 2.:
In 2016 wurden in Niedersachsen durch das Pflegestellen-Förderprogramm 224 zusätzliche Pflegestellen neu geschaffen, im Jahr 2017 waren es 329 Stellen.

Zu 3.:
Nach Ansicht der Landesregierung haben im Ländervergleich die niedersächsischen Krankenhäuser das Pflegestellen-Förderprogramm überdurchschnittlich stark in Anspruch genommen. In 2016 lag der Anteil nur in Nordrhein-Westfalen (66 %), und im Saarland höher (71%). 2017 lagen nur das Saarland (74%) und Bremen (90%) über dem niedersächsischen Wert. In dem Bericht des GKV-Spitzenverbandes finden sich keine näheren Ausführungen zu den Gründen für die nicht in Anspruch genommenen Mittel. Es ist aber davon auszugehen, dass das Erfordernis der anteiligen Finanzierung der Kosten des Pflegestellenförderprogramms 2016 und 2017 durch die Krankenhausträger sowie der zunehmende Fachkräftemangel Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Pflegestellen-Förderprogramms hatten. Ab dem Jahr 2019 soll der bisherige Eigenanteil der Krankenhausträger entfallen.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.08.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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