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Plenum 18. Mai - Mündliche Anfragen - Frage 2

Zukunft der Pflege in Niedersachsen


Niedersachsens Sozialministerin Dr. Carola Reimann hat namens der Landesregierung auf eine Mündliche Anfrage des Abgeordneten Uwe Schwarz (SPD) geantwortet.

Der Abgeordnete Uwe Schwarz (SPD) hatte gefragt:

Infolge der demografischen Entwicklung steigt die Zahl der Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf stetig − eine Entwicklung, die auch die Ausgaben bei der Investitionskostenförderung für ambulante und teilstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz beeinflusst. Zuwächse bei der Inanspruchnahme von Tagespflege und eine steigende Inanspruchnahme von pflegerischen Leistungen im Bereich der ambulanten Dienste sind zu verzeichnen. Insbesondere für den ländlichen Raum stellt dies eine besondere Herausforderung dar.

Die Fachkräftesicherung ist die Voraussetzung für eine Stärkung sowie Aufrechterhaltung der Pflege insgesamt. Attraktive Pflegeberufe, die sich z.B. durch die Bezahlung, den Personalschlüssel und einen entlastenden Arbeitsalltag auszeichnen, sind für die zukünftige Pflege in Niedersachsen eine Grundvoraussetzung.

  1. Welche Maßnahmen und Unterstützung hat die Landesregierung bereits ergriffen, um insgesamt eine hochwertige und flächendeckende Pflege für Niedersachsen sicherzustellen?

  2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung darüber hinaus zur Sicherstellung der Pflege in Niedersachsen?

  3. Welche Schwerpunkte beinhaltet insbesondere die Reform des Niedersächsischen Pflegegesetzes?

Ministerin Dr. Carola Reimann beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Zu 1.:

Die Landesregierung hat die Unterstützung pflegender Angehöriger ausgebaut. Es gibt über 500 Angebote zur Unterstützung im Alltag; insgesamt sind in Niedersachsen über 10.000 Ehrenamtliche in diesem Bereich tätig.

Mit den Senioren- und Pflegestützpunkten sind nahezu flächendeckend Beratungsangebote vorhanden.

Die Schulgeldfreiheit in der Altenpflege wurde gesetzlich abgesichert. Die Anzahl der Auszubildenden in der Altenpflege stieg dadurch in den letzten Jahren kontinuierlich von 6.817 im Jahr 2014 auf 7.269 im Jahr 2017.

Mit einem groß angelegten Förderprogramm von jährlich sechs Millionen Euro konnten über 300 praxisnahe Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege im ländlichen Raum angestoßen werden. Hiervon profitieren freigemeinnützige, kommunale und private Anbieter gleichermaßen.

Ferner vergibt das Land mit dem Förderprogramm Wohnen und Pflege im Alter jährlich eine Million Euro. Ziel ist die Umsetzung modellhafter regionaler Projekte,

die insbesondere im ländlichen Raum ein weitgehend selbständiges Leben älterer Menschen im häuslichen Wohnumfeld auch bei Hochaltrigkeit oder Pflegebedürftigkeit ermöglichen. In 2018 werden zehn Projekte gefördert.

Das auf Bundesebene entwickelte neue Pflegedokumentationssystem wurde inzwischen in rund der Hälfte der niedersächsischen Pflegeeinrichtungen eingeführt.

In einer Befragung haben 80% der Einrichtungen angegeben, dass sich der Zeitaufwand für die Pflegedokumentation dadurch deutlich verringert hat.

Mit dem Gesetz über unterstützende Wohnformen – vormals Heimgesetz – wurden neue Formen des Zusammenlebens im Alter, z.B. WG´s, ermöglicht und hierfür Standards formuliert.

Mit der Pflegekammer wird den fast 90.000 Pflegefachkräften in Niedersachsen eine berufsständische Vertretung ermöglicht. Zukünftig wird nicht mehr über die, sondern mit der Pflege geredet werden. Das wird die Pflege insgesamt aufwerten und stärken.

Zu 2. und 3.:

Neben einer zielgerichteten Nachwuchsgewinnung und auch der Ansprache potenzieller Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer gilt es zu allererst, die Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Pflege zu verbessern. Denn ohne gute Rahmenbedingungen werden sich kaum Menschen für eine Arbeit in der Pflege begeistern können.

Ein wichtiger Teil der Maßnahmen zur Stärkung der Pflege in Niedersachsen wird die Landesregierung mit der Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) angehen. Ziel des Gesetzes wird weiterhin die Sicherstellung der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur bleiben.

Die aktuellen Schwerpunkte des Gesetzes – die Förderung von ambulanten Pflegediensten sowie von Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege – wird die Landesregierung einer genauen Prüfung des Bedarfs unterziehen und ggf. anpassen.

Im Einzelnen wird dabei geprüft werden, wie die Förderung nach dem NPflegeG an eine tarifgerechte Entlohnung geknüpft werden kann. Hiermit sollen mehr Pflegedienste und -einrichtungen dazu gebracht werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgerecht zu entlohnen.

Durch die Pflegestärkungsgesetze II und III hat sich auch im Nds. Pflegegesetz ein Anpassungsbedarf ergeben. So muss an einer Stelle der Begriff Pflegestufe durch das Wort Pflegegrad ersetzt werden.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Pressemitteilungen) Bildrechte: LGLN

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Naila Eid

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